Soweit mir bekannt ist, kann man diese Gebühren nicht bei der Steuer absetzen. Du kannst sie aber bei Deinem Arbeitgeber in der Reisekostenabrechnung geltend machen. Dann bekommst Du Dein Geld wieder.

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Also ich würde das nicht machen. Ist reine Geldschneiderei, denn Deine Insassen sind durch Deine KDF-Haftfplicht in der Tat genügend abgesichert.

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Es ist tatsächlich lokal unterschiedlich, ob man Steuern zahlen muss. In den meisten Fällen allerdings dann, wenn man dort einen Dauerwohnsitz hat, sprich, den überwiegenden Teil des Jahres dort verbringt.

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Du hast auf jeden Fall Anspruch auf Zahlung, da Du die Versicherung selber zahlst. Die andere Versicherung ist zwar auf Deinen Namen, wird aber von einer anderen Person bedient. Bei privaten Zusatzversicherungen ist es völlig egal, wie viele man davon hat. Wenn Du alle bezahlst, müssen auch alle für Dich zahlen.

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Wenn Du bei der Anmeldung gesagt hast, dass es nur um einen Gesprächstermin geht, musst Du nichts bezahlen. Hast Du das nicht gesagt, kann der Arzt ein Honorar verlangen. Ein Gespräch kommt nämlich einer Beratung gleich, und die ist bei Vorankündigung kostenlos. Sollte Dein Arzt auf der Rechnungsbegleichung besthen, würde ich mir an Deiner Stelle vielleicht einen anderen Arzt suchen.

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Soweit ich weiß, ist ein "Verfallsdatum" von Gutscheinen aufgehoben worden, wenn es sich um einen Geldgutschein handelt. Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall noch versuchen, den Gutschein eingelöst zu bekommen.

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Ich habe mal bei einer entsprechenden Firma gearbeitet und kann Dir daher sagen, dass das nicht möglich ist. Rohöl wird nur an Firmen verkauft und auch nur in großen Mengen. Du müsstest also erst eine Firma gründen, dann könntest Du, nach entsprechenden Liquiditätsnachweis, Rohöl kaufen. Eigentlich ganz einfach, oder?

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Ich habe bei meinen letzten Urlaub Travellers Cheques mitgenommen. Die sind überall einlösbar und außerdem versichert. Solltest Du die verlieren, kann jemand anderes die nicht einlösen, da Du dazu Deinen Pass vorlegen musst. Im Falle eines Diebstahl sind sie versichert. Umd Du kannst die überzähligen jederzeit bei Deiner Bank zurück geben.

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Wenn die Pflege Deines Vater mindestens 14 Stunden in der Woche in Anspruch nimmt, kannst Du bei seiner Krankenversicherung einen Antrag stellen. Sie übernehmen dann für Dich für die geleisteten Stunden die Einzahlungen in die Rentenversicherung. Du musst die Stunden aber anhand eines Pflegebuches nachweisen. So war es bei meinem Vater, der von meiner Schwester rund um die Uhr gepflegt wurde.

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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das Finanzamt immer einen Beleg möchte. Einzahlungs-beleg, Überweisungsbeleg etc. Im Notfall noch mal eine Kopie der Spendenquittung anfordern.

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