Verantwortlich ist immer der, der dies jeweils nachweisen muss.
Der Verkäufer muss dies nachweisen, wenn er kein Hausgeld mehr zahlen will und auch sonst aus der Haftung als Mitglied der WEG rauskommen will.
Der Käufer muss dies nachweisen, wenn er Rechte gegenüber dem WEG-Verwalter, Mieter oder anderen Eigentümern geltend machen will. Praktisch am wichtigsten ist der Nachweis der Eigentümerposition für das Stimmrecht auf der Eigentümerversammlung.