erfährt Hausverwaltung automatisch von Eigentümerwechsel?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Verkäufer ! Schon der Verkäufer hat das Interesse und der Käufer übrigens auch !!!! § 29 GBO und § 12 Wohnungseigentumsgesetz Gruß Z... .

Verantwortlich ist immer der, der dies jeweils nachweisen muss.

Der Verkäufer muss dies nachweisen, wenn er kein Hausgeld mehr zahlen will und auch sonst aus der Haftung als Mitglied der WEG rauskommen will.

Der Käufer muss dies nachweisen, wenn er Rechte gegenüber dem WEG-Verwalter, Mieter oder anderen Eigentümern geltend machen will. Praktisch am wichtigsten ist der Nachweis der Eigentümerposition für das Stimmrecht auf der Eigentümerversammlung.

Also automatisch ganz bestimmt nicht, woher denn auch.