vor der Eheschließung bereits ein Haus gekauft

nicht der Kauf ist entscheidend, sondern der Marktwert abzüglich der Belastung, i.e. Finanzierungshöhe.

Wenn du ein Haus im Wert von 300.000 Euro gekauft hast, 200.000 davon zu Beginn der Ehe als Kredit hattest, dann bist du mit einen Anfangsvermögen iHv. 100.000 Euro in die Ehe gegangen.

Wenn ihr keine Gütertrennung hattet und auch keine sonstigen Regelungen, und nehmen wir an, das Haus ist jetzt schuldenfrei und hat jetzt einen Wert von 400.000 Euro, dann gehören deinem Partner anteilig 50% an den 300.000 Euro aus Abzahlung + Wertsteigerung (oder akt. Wert - Anfangsvermögen).

Ein Punkt ist noch entscheidend: wer steht im Grundbuch? Ihr beide? Oder nur einer? Das kann die Werteverteilung noch verschieben, wenn nur du im Grundbuch stehst.

...zur Antwort

ggf. in beiden Ländern. Hatte ich in der Verwandtschaft. Hier muss man internat. Erb-/Steuerrecht anschauen. Und vor allem auch das DBA zwischen den Ländern.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.