Wenn es dich beruhigt: Mach eine Einkommenssteuererklärung! Füll den Mantelbogen aus, dazu die Anlage S, und falls du irgendwelche Versicherungen wie Kfz-Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Rentenversicherung hast noch die Anlage Vorsorgeaufwendungen und gib das einfach - ohne jeden Kommentar ab. Irgendwann bekommst du dann einen Steuerbescheid mit der Steuerfestsetzung von NULL Euro. Was zu überlegen ist, falls du für dein Studium auch Ausgaben wie Literatur, Semestergebühren u.ä. hattest und zuvor bereits eine Ausbildung absolviert hast, solltest du in der Anlage N Werbungskosten geltend machen und einen Verlustvortrag beantragen (siehe http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/article124000828/So-lassen-sich-die-Kosten-des-Studiums-absetzen.html9

Und was den Unterhalt durch deine Eltern angeht - haben die den in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Ausgabe geltend gemacht? Nur dann wäre er für dich Einkommen.

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Wenn deine Tante schon Rentnerin war kannst du dich an die Rentenversicherung wenden (mit Nachweis das du die Erbin bist) und dir die Rentenhöhe für 2011 und 2012 für die Einkommenssteuer bescheinigen lassen. Das selbe bei der Bank, wenn es um Zinsen geht. Letztere wird dafür allerdings Kosten in Rechnung stellen können.

Was mich aber wundert die Renten werden doch schon eine Zeitlang, genauso wie die Zinsen auf Guthaben automatisch ans Finanzamt gemeldet - kann es sein das hier der Grund f+r die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung liegt.

Und ein Tip fürs Privatleben: man hebt Kontoauszüge, Rentenbescheide u.. ä. wenigstens 2 Jahre auf nachdem das betreffende Jahr abgelaufen ist (bei Mietern werden sogar 4 Jahre für die auszüge empfohlen. Also Belege von 2012 solltest du frühestens ab Januar 2015 entsorgen.

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Besorg dir mal den Tarifvertrag der BZA-DGB. Damit weist du erstmal in welchem Rahmen du dich bewegst. z.B. Randstad entlohnt nach dem Tarif, aber auch viele andere "Große"

Als Ungelernter hast du z.B. einen Stundensatz von 7.50 € im Osten und 8,19 im Westen - soweit die Theorie. In der Praxis habe ich es noch nicht ausprobiert.

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Der Kassenbon im Supermarkt erfüllt im Regelfall alle Anforderungen einer Rechnung.(genaue Artikelbezeichnung, Menge, Preis pro Stück und gesamt und die Mehrwertsteuer., und ganz wichtig eine Bonnummer und das Datum. Alle Bons tragen im Regelfall auch die Ust-Nr. der Handelskette.

Und genau so mußt du das machen: mit fort laufender Rechnungsnummer. Ein Muster findest du hier : http://www.hs-owl.de/fileadmin/downloads/verwaltung/dez_4/finanzbuchhaltung/muster_kleinunternehmer.pdf.

Das du dir darüberhinaus eine Excel-Tabelle machen kannst indem du deine Einnahmen (und auch Ausgaben) mit Beleg-Nummer ist logisch und erleichtert die GUV-Rechnung.

Übrigens, alle steuerrechtlichen Belege sind für Unternehmen (auch Kleinst-unternehmen) 10 Jahre lang aufzubewahren.

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