- Dein Arbeitgeber bekommt die Daten vom Finanzamt mitgeteilt, auch deine Steuerklasse, ob Kirchensteuer oder nicht, ob dir Kinderfreibeträge für Kinder bis 18 Jahre zustehen. Steuerklasse 1 = ledig, Steuerklasse 3/5 bzw. 4/4 als verheirateter, wo bei die Steuerklassenwahl bei Verheirateten nur Auswirkungen auf den mopnatl. Lohnsteuerabzug hat. Am Jahresende wird (vereinfacht gesagt) alles zusammengerechnet und geschaut ob ihr zuviel oder zu wenig Steuern behalt habt. Bei 3/5 habt ihr die Pflicht eine Steuererklärung abzugeben.
- Wenn Du verheiratet bist muss deine Frau selbstverständlich die Formulare mit unterschreiben. Ein Steuerklassenwechsel ist einmal im Jahr möglich - dazu gibt es ein Formular. Wie lange das alles dauert hängt auch ein klein wenig vom Finanzamt ab.
Mal noch einige Verständnisfragen hinterher:
- Du hast ein Gewerbe angemeldet ? Dann ist es mir unverständlich das sich das FA bisher noch nie bei dir gemeldet hat.
-Sind die 450,00 € Deine Einnahmen, also das was du vom Kunden bekommst? Hast du überhaupt schon mal eine Rechnung an die Kunden bzw. eine Quittung für das erhaltene Geld geschrieben? Wenn nicht hast du wirklich 4 Jahre lang schwarz gearbeitet (und kein FA hats gemerkt)
-Was ist mit deinen Arbeitsmitteln z.B. Eimer, Besen, Putzmittel ? hast du dafür die Belege gesammelt? Denn das sind Ausgaben, die du von den einnahmen abziehen kannst. Genauso die Wegekosten zu den Putzstellen.
Und da nur der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben) versteuert wird, gehört genau dieser Gewinn in die Einkommenssteuererklärung, und zwar in die Anlage S
Kann es sein, das du davon ausgegangen bist, das es auch bei Gewerbeanmeldung die Möglichkeit gibt, geringe Einnahmen als 450,00 €-Job zu betrachten? Wenn ja liegst du ganz falsch. Oder hast du den Job bei der Minijob-Zentrale angemeldet - was eigentlich auch nicht geht, dann hätte dich dein Auftraggeber anmelden müssen, und du wärst angestellt (geht auch in einem Privathaushalt), die 450,00 € wären steuer- und sozialabgabenfrei, und müssten auch nicht in der Est-erklärung angegeben werden. Dafür würde aber dein Auftraggeber eine Pauschale an die Minijobzentrale abführen.
Wenn es dich beruhigt: Mach eine Einkommenssteuererklärung! Füll den Mantelbogen aus, dazu die Anlage S, und falls du irgendwelche Versicherungen wie Kfz-Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Rentenversicherung hast noch die Anlage Vorsorgeaufwendungen und gib das einfach - ohne jeden Kommentar ab. Irgendwann bekommst du dann einen Steuerbescheid mit der Steuerfestsetzung von NULL Euro. Was zu überlegen ist, falls du für dein Studium auch Ausgaben wie Literatur, Semestergebühren u.ä. hattest und zuvor bereits eine Ausbildung absolviert hast, solltest du in der Anlage N Werbungskosten geltend machen und einen Verlustvortrag beantragen (siehe http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-recht/article124000828/So-lassen-sich-die-Kosten-des-Studiums-absetzen.html9
Und was den Unterhalt durch deine Eltern angeht - haben die den in Ihrer Einkommenssteuererklärung als Ausgabe geltend gemacht? Nur dann wäre er für dich Einkommen.
Verständnisfragen dazu. 1. wann war die Ausbildung? hast du in den entsprechenden Jahren eine Steuererklärung gemacht? 2. War das deine Erstausbildung oder eine Weiterbildung 3. Hast du zum Zeitpunkt der Ausbildung noch Kindergeld bezogen? Oder Ausbildungsvergütung, Schülerbafög dürfte ja nicht in Frage kommen?
Wie teuer ist Wechsel der Lohnsteuerklasse?
Der Wechsel ist gebührenfrei (allerdings musst du dich dafür zum Finanzamt bewegen :) ). Und weil hier der Wechsel von Steuerklasse I auf II erwähnt wurde: der funktioniert nur wenn du 1. nicht verheiratet bist, 2. ein Kind hast und 3. keine weitere Person über 18 mit in dem Haushalt lebt.
Ich versuch es mal ganz kurz u. knapp:
- Telefon und Schriftverkehr: Annahme von Telefongesprächen und führen derselben mit Mandanten und Ämtern, Schriftverkehr analog
- Bearbeitung von Lohn: Erstellen der Lohnabrechnung so das jeder am Zahltag sein Geld auf dem Konto hat, einschließlich der Abführung der Steuern ans Fa, der SV-Beiträge an die jeweiligen Krankenkassen und die Rentenkasse
- Erfassen = Anlagen von Mandanten z.B. bei der Lohnabrechnung erfasst du Name, Adresse, Geburtsdatum Krankenkasse, Steuerklasse, Kinderfreibeträge, ob das unternehmen bei dem der Arbeiterbeschäftigt ist an die Krankenkasse die Umlage 1 oder 2 abführt und noch vieles mehr
- buchen: alles was finanzielle Auswirkungen hat (Kauf von Material, Verkauf von Erzeugnissen, Anschaffung von Maschinen, Lohnzahlungen usw. - google mal nach einen Kontenplan wie z.B. SK 03, da siehst du was alles gebucht wird. muss mit Datum und Vorgang und Wert erfasst werden
- Auswertung von betriebsw. Prozessen: Erstellung der Gewinn und Verlustrechnung/Bilanz, ermittlung von Effektivitätskennzahlen z.B. wieviel Gewinn wurde mit 1 € Wareneinsatz erzielt usw. in die selbe Richtung geht die Kosten- und Leistungsrechnung. Damit werden die Preise kalkuliert und im Endeffekt kannst du dann nach Abschluß des Projektes kontrollieren ob du deine Kalkulation wirklich eingehalten hast
- Kontierung für Mandanten: Siehe buchen von Geschäftsvorfällen. Mandanten sind einzelne Firmen, deren Daten dürfen selbstverständlich nicht vermischt werden
- offene Posten: Überwachung des Zahlungseingang (Debitoren) bzw. der pünktlichen Bezahlung (Kreditoren) und die Verbuchung der geleisteten Zahlung mit der entsprechenden Rechnung. Im günstigsten Fall gleicht sich Zahlung und Rechnung vollständig aus, ansonsten verbleibt die Rechnung mit dem Restbetrag weiter in den offenen Posten als Forderung bzw. Verbindlichkeit
- Registratur: Ablage sämtlicher Belege die in der Buchhaltung anfallen (denk an die Aufbewahrungsfristen), jede Firma hat da ihr eigenes System., offene Posten hab ich dir schon erklärt, verbuchen von Eingangs- und Ausgangsrechnungen ist die Debitoren bzw. Kreditoren- Rechnung, und dort musst du jede Rechnung kontieren und verbuchen. Hast du z.B. Büromaterial gekauft könnte eine Buchhung heißen: Büromaterial an Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen. Überweist du die Rechnung: Verbindlichkeiten aus W/L an Bank. Hast du z.B. ein Brot verkauft (um es ganz einfach zu machen. Forderungen an Bestand Brot (alles was steuerlich noch zu buchen ist lass ich hier weg.) Und wird das Brot bar bezahlt:: Kasse an Forderungen.
So und nun kommt es ja vor, das Rechnungen auch weit über das Zahlungsziel hinaus nicht bezahlt werden - dann musst du eine Mahnung rausschicken, um den Verjährungslauf zu unterbrechen. Außerdem: wer verzichtet schon auf sein Geld.
Einkommenssteuerformulare: Mantelbogen letzte Seite in Zeile 108 Feld 116 eine 1 eintragen, und einen Beleg über die Zinsen (dürfte ja ein Jahreskontoauszug vorhanden sein dazu, und gut ist. Das FA sieht das das nur gering ist, und du bist abgesichert.
Wenn deine Tante schon Rentnerin war kannst du dich an die Rentenversicherung wenden (mit Nachweis das du die Erbin bist) und dir die Rentenhöhe für 2011 und 2012 für die Einkommenssteuer bescheinigen lassen. Das selbe bei der Bank, wenn es um Zinsen geht. Letztere wird dafür allerdings Kosten in Rechnung stellen können.
Was mich aber wundert die Renten werden doch schon eine Zeitlang, genauso wie die Zinsen auf Guthaben automatisch ans Finanzamt gemeldet - kann es sein das hier der Grund f+r die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung liegt.
Und ein Tip fürs Privatleben: man hebt Kontoauszüge, Rentenbescheide u.. ä. wenigstens 2 Jahre auf nachdem das betreffende Jahr abgelaufen ist (bei Mietern werden sogar 4 Jahre für die auszüge empfohlen. Also Belege von 2012 solltest du frühestens ab Januar 2015 entsorgen.
Besorg dir mal den Tarifvertrag der BZA-DGB. Damit weist du erstmal in welchem Rahmen du dich bewegst. z.B. Randstad entlohnt nach dem Tarif, aber auch viele andere "Große"
Als Ungelernter hast du z.B. einen Stundensatz von 7.50 € im Osten und 8,19 im Westen - soweit die Theorie. In der Praxis habe ich es noch nicht ausprobiert.
Eine Rechnung darf bis zu 20 % über dem Angebot liegen und dazu dann noch Sonderwünsche wie dein Thermostatregler, da sind schnell 900,- € erreicht.. Gerade beim Heizungsbau ist nicht alles so auf den € zu kalkulieren, das Angebot und Rechnung 1:1 übereinstimmen. z.B. können Wanddurchbrüche durch stärkere Wände stärker sein, es werden ein paar Zentimeter mehr Rohre (und ich rede nicht von m) pro Zimmer gebraucht, oder du willst die Rohre anders gelegt haben oder, oder oder. Dann ist noch die Frage wie lange ist seit Erstellung des Angebotes bis zur Auftragsausführung vergangen. Gerade kleine Handwerker bekommen Preissteigerungen z.B. bei Kupferrohren ganz schnell zu spüren, und müssen die dann an Kunden weiter geben.
Der Kassenbon im Supermarkt erfüllt im Regelfall alle Anforderungen einer Rechnung.(genaue Artikelbezeichnung, Menge, Preis pro Stück und gesamt und die Mehrwertsteuer., und ganz wichtig eine Bonnummer und das Datum. Alle Bons tragen im Regelfall auch die Ust-Nr. der Handelskette.
Und genau so mußt du das machen: mit fort laufender Rechnungsnummer. Ein Muster findest du hier : http://www.hs-owl.de/fileadmin/downloads/verwaltung/dez_4/finanzbuchhaltung/muster_kleinunternehmer.pdf.
Das du dir darüberhinaus eine Excel-Tabelle machen kannst indem du deine Einnahmen (und auch Ausgaben) mit Beleg-Nummer ist logisch und erleichtert die GUV-Rechnung.
Übrigens, alle steuerrechtlichen Belege sind für Unternehmen (auch Kleinst-unternehmen) 10 Jahre lang aufzubewahren.
Ja, soweit ich weiß wird das als Einkommen angerechnet - Strom ist im Gegensatz dazu pauschal im Regelsatz enthalten, d.h. wenn du mehr Strom als vorgesehen verbrauchst bekommst du ja auch keine Nachzahlung.
- Widerspruch einlegen, Steuererklärungen nachreichen mit allen Belegen die du hast z.B. auch deinem Pflegevertrag. Um die Steuernachzahlung kommst du nicht drumherum - lediglich an der Höhe kann noch etwas korrigiert werden wenn du entsprechende Ausgaben nachweist. Und ist deine Mutter schon seit 2005 in Betreuung? Wenn nicht kannst du für den Zeitraum vor der Pflegestufe auch keine Kosten für die Pflege geltend machen.
Und für dich hoffe ich nur, das du das Pflegegehalt auch in deiner Einkommenssteuererklärung angegeben hast - sonst kann es für euch beide zu Steuernachzahlungen kommen.; denn das Pflegegehalt ist einkommen bei dir. Sonst wäre es ja sooo einfach Steuern zu sparen. A zahlt B ein Gehalt und setzt das steuermindernd an und B freut sich und vergißt es zu besteuern.
Müssen nicht, außer du warst längere Zeit krank und hast mehr als 410,00 € Krankengeld erhalten. Aber evt. bekommst du die gezahlte Lohnsteuer zurück, allerdings sind Fernprognosen ohne Zahlen immer schwierig :)
Hast du Fahrtkosten, Kosten für Bücher u.ä. gehabt? - Rechne dir mal durch ob du da über die Werbungskostenpauschale kommst. Und was ist mit Kindergeld - haben das deine Eltern oder Du erhalten, wenn ja kann es auch sinnvoll sein eine zu machen,