lichtblick 19.99 incl.
Der Insolvenzverwalter würde bei einer Verringerung der Masse haften. Die Masse ändert sich nie, selbst wenn er in der Versteigerung nur einen Euro bekommt.
Wenn du aber in der Probefahrt einen Unfall baust und das Geld nicht ersetzen kannst, ist es eine Masseminderung.
Wenn er eine Probefahrtversicherung abschliesst und du dann nicht kaufst, dann ist es eine Masseminderung.
Ausweg bei teuren Fahrzeugen: Du kaufst eine Probefahrtversicherung zu seinen Gunsten mit seiner Zustimmung.
Dein Anspruch richtet sich gegen den Verursacher. Dieser lässt nur durch die Versicherung den Stellvertreterprozess führen. Eine Zusage zur Schadensregulierung kann ihn seinen Versicherungsschutz kosten.
Die Argumentation, dass du dort nicht hättest parken dürfen ist merkwürdig. Im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht hätte er den Parkplatz dann sperren müssen, wenn da was runterfallen kann.
Fällt also auch auf ihn zurück.
Ohne Anwaltsbrief zahlen die meisten Versicherungen erst mal nicht, ist halt so einen Masche.
Eine Messe oder Ausstellungsversicherung wie z.B. von der Githaer VVaG angeboten dürfte da das Richtige sein.
WFW Binder, ich muss dich mal korrigieren.
Es fällt neben der Kst noch die GewSt an, ausser das Untenehmen kann vom §9.2-1 Ausnahme profitieren (reine Vermögensverwaltung).
Also ist die Thesaurierungsbelastung bei ca. paarunddreissig Prozent im Unternehmen, bei knapp 50 bei Ausschüttung.
Soli fällt zweimal an und das ist auch so gewollt.
Um das zu umgehen kann man Tantiemenregelungen und Lizensierungsregelungen nutzen. Dieses, insbesondere mit Ausland wird erst in dem neuen ´Wegzugsbesteuereungsgesetz´ geregelt.
Ganz einfach, gelle.
Vielleicht spricht er mal mit dem Arzt seines Vertrauens. Die Verordnung eines Hörgerätes mit hoher Minderung auf einem Ohr schliesst eine Wehrpflicht mit hoher Sicherheit aus.
Es gibt da auch noch andere Tips vom Mediziner deines Vertrauens.
Ein Kredit, der endfällig getilgt wird.
Beispiel. Du nimmst einen Warenkredit von 1000T€ auf, der in 3 Jahren endfällig ist und der mit 7% verzinst wird.
Du zahlst im ersten Jahr 70.000,- im zweiten 70.000,- und im dritten 1070.000,-
Projektfinanzierung, rollierende Warenkredite, Exportfinanzierung, Hausfinanzierungen auf Lebensversicherungs- oder Aktiensparplanbasis, uvm.
ok?
Klar fallen jetzt Kosten für Anwalt usw. an. Wenn sie nix hat, war das dann alles umsonst. Unter nix hat, ist zu verstehen, dass Sie weniger als die Pfändungsfreigrenze verdient.
Klar. Es gibt klassische Formen des Fremden Eigenkapitals wie Aktien, aber auch Formen der Kreditfinanzierung des Eigenkapitals z.B. Mezzanine oder Hybridkapital der Banken.
Rufe als erstes das Amtsgericht an, bei dem angemeldet wurde. Dieses teilt dir mit, wer der Insolvenzverwalter ist. Du rufst bei dem zuständigen Bearbeiter dort an, und fragst ob es sich um ein Massearmes oder sogar masseloses Verfahren handelt und ob mit einer Quote gerechnet werden kann.
Wenn er dies weiss wird er sicherlich angeben. In den meisten Fällen ist nur, wenn überhaupt mit einer geringen Quote zu rechnen.
Nun musst du dir überlegen, ob es dir wert ist, wegen der Hoffnung auf eine Quote dich laufend weiterhin an den Vorgang erinnern zu wollen.
Wenn du 3000,- offen hast und eine Quote von 5% erreicht wird, bekommst du nach Abschluss des Verfahrens in 5-6 Jahren 150,-€
Dafür schleppst du das durch alle Jahresabschlüsse und liest das immer wieder.
Anderenfalls buche es unter Erfahrung ab.
Wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, wird ihm die Kontenpfändung nicht schaden.
Er kann bei der Baqnk veranlassen, dass der Selbstbehalt, welcher ihm zusteht pfändungsfrei gestellt wird.
Die Insolvenzgünde für einen Mussantrag und einen Wahlantrag sind abschliessend in der Insovezordnung aufgeführt, diese ist veröffentlicht.
Auch die Unmöglichkeit ein Geschäft fortzusetzen, auch der mangelnde Wille ein Geschäft fortzusetzen sind Antragsgründe.
Bei Kapitalgesellschaften ist die Überschuldung als Grund rausgenommen worden, sonst hätten alle Banken am 1.3. anmelden müssen.# Das ist jetzt nur noch eine kann-Bestimmung.
Solange du nicht mal elementar richtig rechnest lässt du dich auf ein Abenteuer ein, welches du nicht beherrschst.
Du schreibst 600€ mit Nebenkosten.
Wieviel Nettokaltmietanteil ist da drin?
Das Eigenkapital will die Bank, da sie im Versteigerungsfall keine 100% bekommt.
Warum sollte durch eine Insolvenz dein Vorkaufsrecht erlöschen?
Lass dich nicht verboxhornen.
Ein Fachanwalt wird dir sicherlich mitteilen, dass der Makler nur einen Anspruch bei Nachweis und geschlossenem Vertrag hat.
Nachweis fällt aus, da du dort wohnst, und Vertrag hast du nicht unterschrieben.# Das Wesen des Anspruchs des vollmachtlosen Vertreters greift hier nicht, mangels deiner wirtschaftlichen Besserstellung. Du musst im Rahmen des Vorkaufsrecht so oder so informiert werden, also ist eine Information für dich ohne wirtschafliche Relevanz.
Sicherlich. Aber nur mit einem Beschluss der mit einer Mehrheit von 50+1 getroffen wurde. Ob hierzu MEA oder Kopfzahl zählt sagt deine Teilungserklärung.
Gleichzeitig wird wohl ein Kostentragungsbeschluss durch die Verwaltung gemacht werden müssen.
Um die WEG Versammlung ausserturnusmäßig einberufen zu bekommen, musst du mindesten das Minderheitenquorum zusammenbekommen, d.h. 25+1 der Stimmen.
Auch hier gilt: Stimme nach Kopf oder MEA aus Teilungserklärung.
Die ungerechtfertigte Bereicherung wird hier wohl nur greifen, wenn die Arbeiten überhaupt seitens des Vermieters genehmigt worden sind.
In dem Falle wird dann auch zur Verrechnung eine entsprechende Klausel vorhanden sein.
Im Gegenzug zum Threadschreibenden bleibt anzumerken, dass der Kauf von 50.000 Material nicht eine Werterhöhung von 50.000 bedingt, geschweige denn 70.000.
Erstens werden sicherlich nur Wohnwerterhöhende Massnahmen eine Wertsteigerung auslösen, alles andere sind nur zeitnahe Instandhaltung und Reparatur. Hier müsste dann der vorherige Zustand, über den hervorragend zu streiten wäre, gutachterlich erhoben werden.
Alles in Allem ist hier m.E.nach ein recht hohes Prozesskostenrisiko gegeben.
Der Beleg, dass du verschickt hast, sagt nix, ausser du hast den Beleg, dass er entgegengenommen wurde.
Wenn du das Gerät versichert mit DPD versand hast, dann jannst du einen Nachforschungsantrag stellen.
Sonst hast du Pech gehabt. Das Rücktransportrisiko geht in dem Falle sicherlich zu deinen Lasten.
So weit kommt das meist gar nicht.
Wenn der Unternehmer einen Funken von Intelligenz hat, wird er anmelden, sobald das Unternehmen seine Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen kann und keine Stundungen erreicht.
Krankenkassen stunden nicht.
In den meisten Fällen wird der Antrag seitens der Krankenkassen am Geicht gestellt.
Wenn du einen nicht zu vollstreckenden Titel hast, kannst du den Antrag ebenfalls stellen, selbst wenn es nur ein Kleinbetrag ist.
Entweder bist du auf dem völlig falschen Dampfer oder ich.
Er setzt doch den Spread nicht fest sondern gibt ihn nur an.
Nur wenn sichd der Spread zwischen Brief und Geldkurs schliesst findet ein Verkauf statt.
Solange ein Spread ausgewiesen ist tut sich nix.
Also: 1000 Stück/etc angeboten bei 1.67 zu kaufen, 2000 bieten zu 1.97 an zu verkaufen, ausgewiesener Spread 0,30 (bissl vereinfacht)
Ich hatte dir schon in deinem anderem Thread deutlich ans Herz gelegt ein Existenzgründerseminar der IHK zu besuchen.
Du darfst nicht einfach ein paar Teile zu einem Produkt zusammenschrauben.
Da gibt es viele Dinge zu beachten.