Ja, das Finanzamt verlangt mindesten 3 Monate ein Fahrtenbuch - ansonsten wird die Nutzung gechätzt, das wirkt sich meistens ungünstig für den Steuerzahler aus!
Ja, die Arbeitslosigkeit muss eingetreten sein, dann gilt "Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit nachzuweisen"
schau mal hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html
Du darfst den Minijob annehmen, musst die Einkünfte aber anrechnen lassen, sonst machst Du dich strafbar!
Informier Dich über die Wohnungspreise in der Region. Makler, regionale Kreditinstitue und auch die Stadt/Gemeinde können Auskünfte zu Kaufpreisen geben. Eine Immobilie ist aus meiner Sicht ein wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge. Wichtig ist die Lage (wie Herr Niklaus richtig schreibt). Nur wenn die Lage stimmt, wird die Wiederverkäuflichkeit gegeben sein, bzw. der Werterhalt ist dann sichergestellt. Natürlich sind auch der Zustand der Wohnung, die gebildeten Rücklagen der Eigentümergemeinschaft auf jeden Fall kritisch zu betrachten!
Das Sonderkündigungsrecht würde ich auf jeden Fall aussprehen, wenn Löwenzahn die Lieferung eingestellt hat. FreiKW und Bonus sind wohl weg, Du kannst im Insolvenzrecht nur wirklich enttandene Vorleistungen also Deine Vorauszahlungen einfordern und nicht entgangenen Gewinn bzw. weil Du nun woanders teurer den Strom beziehen musst. Wenn Du Zahlungen per Lstschrift hast einziehen lassen, dann kannst Du Zahlungen der letzten 6 Wochen noch zurückbuchen lassen (Bank einschalten). Generell hab ich noch gefunden:
http://www.check24.de/strom-gas/strom/google/flexstrom/?wpset=google_strom&gclid=CODYo8a52LYCFfLKtAodC3IA3A
Kennst Du aber sicher, oder? Alles Gute!
Hallo Rat2010,
folgendes habe ich für Dich gefunden. Wie legst Du das aus? Bekommt sie nur die 300 Euro oder wird das Gehalt voll angerechnet? Ich würde sagen - ihr Einkommen ist dem in Deutschland versteuerten Einkommen gleichgestellt. (gefunden unter: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=165674.html ) ** Elterngeld: Elterngeld für Eltern mit ausländischem Einkommen**
Bei der Berechnung von Elterngeld wird auch Einkommen berücksichtigt, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR - Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz versteuert wird. Dieses Einkommen ist dem im Inland, also in Deutschland, versteuerten Einkommen gleichgestellt.
Elterngeldberechnung
Einnahmen, die nicht im Inland, also nicht in Deutschland, versteuert werden oder die den inländischen Einnahmen nicht gleichgestellt sind, werden hingegen nicht als Einkommen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt.
Eltern, die nur ausländische Einkünfte hatten, welche nicht als Einkommen für das Elterngeld berücksichtigt werden, die aber trotzdem die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro.
Hallo Donnaleon, es gibt eine neue Broschüre der ARGE zum Thema "Kinderzuschlag". Es sind die gesetzlichen Änderungen berücksichtigt, wie zum Beispiel die zum 01.01.2013 erhöhten pauschalierte Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Zu finden ist sie hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Merkblatt-Kinderzuschlag-2013.html
Es gibt natürlich Einkommenshöchstgrenzen, wenn man darübr liegt, dann erhält man keinen Kinderzuschlag. Der Regelbedarf der Familie wird berücksichtigt. Genau berechnen lassen würde ich mir das bei der ARGE.
Erst kürzlich habe ich einen Bericht gehört, dass man bei 400-Euro-jobs auf jeden Fall auch Beiträge für die Rentenversicherung abführen soll. Mit relativ geringer freiwilliger Leistung erhält man die vollwertigen Punkte für die Rentenversicherung! Auch für spätere Reha-Maßnahmen ist das entscheidend!
hallo derinder97:
Variante 1: wenn Dein Arbeitgeber Dir die Fahrten zur Universität bezahlt, dann wird er dies auch auf der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 20) angeben, dem Finanzamt ist das dann bereits bekannt. Du hast dann ja keinen finanziellen Aufwand, das heisst Du kannst keine Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
Variante 2: Wenn der Arbeitgeber nicht erstattet, kannst Du die Werbungskosten ansetzen (Hin- und Rückweg)
Normalerweise lässt sich eine Versicherung vor Abschluss einen Zahnstatus des Zahnarztes geben. Wenn Lücken vorhanden sind, dann muss das gemeldet werden. Diese sind dann entweder vom Versicherungsschutz ausgenommen, oder kosten vermutlich extra, wie Herr Niklaus das schreibt!
Hallo Nutzer XXX, ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass nur 30% des einkommens der Kinder behalten werden können, der Rest wird bei der Grundsicherung angerechnet. Lass es Dir am besten mit Gesetzesnachweis bei der Dame vom Landratsamt erklären. Was die Ersparnisse betrifft, da kann ich Dir leider nicht helfen. Kann mir nicht vorstellen, dass das angerechnet wird.
Wenn es sich um Deine Erstausbildung handelt, dann muss Dein Vater bis zum Ende der Ausbildung für Dich aufkommen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass Du ihm einen Schuldschein unterschreibst. lies mal hier, der Auszug ist aus studis-online.de:
Oberstes Prinzip im Unterhaltsrecht (zwischen Eltern und volljährigen Kindern) ist das der gegenseitigen Rücksichtnahme. Volljährige Kinder haben grundsätzlich nur während der Ausbildungszeit einen Anspruch auf Unterhalt. Über die Wahl ihrer Ausbildung entscheiden volljährige Kinder allein. Maßstab für die Dauer der Unterhaltsberechtigung eines Studenten ist die Regelstudienzeit. Eine Unterhaltsberechtigung kann auch nach einem Fachrichtungswechsel weiter bestehen. Die Eltern entscheiden über das WIE der Unterhaltsgewährung. Die Eltern haften anteilig entsprechend ihrem Einkommen auf Unterhalt. Liegt das Einkommen eines Elternteils unter 1.150 Euro, muss dieser i.a. keinen Unterhalt leisten. Der Bedarf eines Studenten mit eigenem Haushalt liegt bei 670 Euro. Während der Ausbildungszeit besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, nebenbei zu jobben. Eigenes Einkommen kann (teilweise) auf den Bedarf angerechnet werden.
HalloReise, ist wirklich eine interessante Frage.und hoffe es kommen noch mehr mehr Antworten! Ich habe ein wenig gegoogelt. Normalerweise müsstest Du eine Nachzahlung bekommen, ich würde aber auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen, gegen die erfolgte Kürzung. Das ist wichtig!
Sprich mit Deinem Arzt - er kann Dich vorher krankschreiben, wenn Dein Beruf Dich oder das Baby so anstrengt, dass die Gefahr einer Frühgeburt besteht. Du bekommst dann max. 6 Wochen bis zum Beginn der Mutterschutzfrist das volle Gehalt!
Schau mal hier: http://www.welt.de/politik/deutschland/article13777317/Geschenktes-Geld-fuehrt-zu-Kuerzung-von-Hartz-IV.html
und gib selbst mal unter google geldgeschenk und harzt 4 ein! Da gibt es Infos en masse!
Und ob Du das REcht hast - ich würde allerdings dem Vermieter nochmals eine Frist setzen und ihm die Einstellung der Miete androhen. Du konntest definitiv die Garage nicht nutzen. Sprich am besten persönlich mit ihm und sage ihm auch, dass Du nicht gewillt bist, die ausgefallenen Monate umsonst bezahlt zu haben. Er solle die Zahlungen verrechnen, wenn die Reparatur erfolgt ist und ab jetzt zahlst Du nichts mehr.
hmmm. ich weiss es noch aus meiner Ausbildung - wenn ich die Möglichkeit hatte privat zu übernachten, dann hat mein Arbeitgeber demjenigen einen Tagessatz gezahlt. Wer hat Dir das mit der Übernachtung bei dem Kollegen angeboten? Vielleicht mal da nachfragen!
Auf diese Seite findest Du die Unterlagen, die die Bank anfordert, wenn eine Hausfinanzierung erfolgen soll. Die Seite gilt zwar für Bayern, aber das dürfte in NRW ähnlich sein.
http://www.baufinanzierung-bayern.de/themen/welche-unterlagen-benoetigt-die-bank
Es steht nicht in der Liste, dass ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden muss. Es reichen Gehaltsnachweise.
Du solltest Dich aber selber fragen, wie Du die Zinsen und die Tilgung bezahlen kannst, wenn Dein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Willst Du dieses Risiko eingehen. Unter Umständen müsst Ihr dann wieder (mit Verlust?_) verkaufen.