Ja, das Finanzamt verlangt mindesten 3 Monate ein Fahrtenbuch - ansonsten wird die Nutzung gechätzt, das wirkt sich meistens ungünstig für den Steuerzahler aus!

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Ja, die Arbeitslosigkeit muss eingetreten sein, dann gilt "Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit nachzuweisen"

schau mal hier:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html

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Informier Dich über die Wohnungspreise in der Region. Makler, regionale Kreditinstitue und auch die Stadt/Gemeinde können Auskünfte zu Kaufpreisen geben. Eine Immobilie ist aus meiner Sicht ein wichtiger Baustein für die private Altersvorsorge. Wichtig ist die Lage (wie Herr Niklaus richtig schreibt). Nur wenn die Lage stimmt, wird die Wiederverkäuflichkeit gegeben sein, bzw. der Werterhalt ist dann sichergestellt. Natürlich sind auch der Zustand der Wohnung, die gebildeten Rücklagen der Eigentümergemeinschaft auf jeden Fall kritisch zu betrachten!

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Löwenzahn Insolvenz - reguläre Kündigung wirksam

Ich bin im Mai 2012 zu Löwenzahn gewechselt. Da usn das Modell zu unsicher war und die Preisanpassungen zu unmöglich, haben ich zum Ablauf des ersten Bindungsjahres regulär gekündigt. Die Zahlung war Vorauskasse. Die Kündigung ist wirksam mit Verivox durchgeführt und der Neue Anbieter wird uns zum 1.5.2013 beliefern. Nun hat Löwenzahn Insolvenz angemeldet und liefert seit heute 19.4. nicht mehr. Es verbleiben also 11 Tage die ich in die Grundversorgung komme.

Meine Fragen:

  1. Sollte ich von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen (siehe Verbraucherzentrale rlp).

  2. **Wenn wir eine Nachzahlung zu leisten haben (wg. EEG Umlage etc.) müssen wir diese zahlen, oder können wir die Forderungen aus:
    • a) nicht geleisteten Lieferungen (diese 10 Tage) und
    • b) den enstandenen Mehrkosten durch die Grundversorgung aufrechnen? Wie verhält es sich mit Bonus bzw. Frei-kW in diesem Zusammenhang?**

3. Macht es Sinn bereits heute zum neuen Anbieter zu wechseln und ist dies rechtlich überhaupt möglich?

Besondern interessiert mich Frage 2 und dann Frage 1).

Wir sind auch Gaskunde bei Löwenzahn. Hier erfolgt der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter regulär am 11.5.2013. Die Gaslieferungen sind noch nicht eingestellt. Wie sollte ich mich am besten verhalten

  • a) in Bezug auf eine Sonderkündigung wg. Insolvenz von Löwenzahn (oder späterer Nichtlieferung) und
  • b) sind hier die Kosten aus nicht geleisteten Lieferungen von Löwenzahn Strom aufzurechnen?

Besten Dank für die Hilfe!

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Das Sonderkündigungsrecht würde ich auf jeden Fall aussprehen, wenn Löwenzahn die Lieferung eingestellt hat. FreiKW und Bonus sind wohl weg, Du kannst im Insolvenzrecht nur wirklich enttandene Vorleistungen also Deine Vorauszahlungen einfordern und nicht entgangenen Gewinn bzw. weil Du nun woanders teurer den Strom beziehen musst. Wenn Du Zahlungen per Lstschrift hast einziehen lassen, dann kannst Du Zahlungen der letzten 6 Wochen noch zurückbuchen lassen (Bank einschalten). Generell hab ich noch gefunden:

http://www.check24.de/strom-gas/strom/google/flexstrom/?wpset=google_strom&gclid=CODYo8a52LYCFfLKtAodC3IA3A

Kennst Du aber sicher, oder? Alles Gute!

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Hallo Rat2010,

folgendes habe ich für Dich gefunden. Wie legst Du das aus? Bekommt sie nur die 300 Euro oder wird das Gehalt voll angerechnet? Ich würde sagen - ihr Einkommen ist dem in Deutschland versteuerten Einkommen gleichgestellt. (gefunden unter: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=165674.html ) ** Elterngeld: Elterngeld für Eltern mit ausländischem Einkommen**

Bei der Berechnung von Elterngeld wird auch Einkommen berücksichtigt, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR - Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz versteuert wird. Dieses Einkommen ist dem im Inland, also in Deutschland, versteuerten Einkommen gleichgestellt.

Elterngeldberechnung

Einnahmen, die nicht im Inland, also nicht in Deutschland, versteuert werden oder die den inländischen Einnahmen nicht gleichgestellt sind, werden hingegen nicht als Einkommen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt.

Eltern, die nur ausländische Einkünfte hatten, welche nicht als Einkommen für das Elterngeld berücksichtigt werden, die aber trotzdem die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, erhalten den Mindestbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro.

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Hallo Donnaleon, es gibt eine neue Broschüre der ARGE zum Thema "Kinderzuschlag". Es sind die gesetzlichen Änderungen berücksichtigt, wie zum Beispiel die zum 01.01.2013 erhöhten pauschalierte Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Zu finden ist sie hier:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Merkblatt-Kinderzuschlag-2013.html

Es gibt natürlich Einkommenshöchstgrenzen, wenn man darübr liegt, dann erhält man keinen Kinderzuschlag. Der Regelbedarf der Familie wird berücksichtigt. Genau berechnen lassen würde ich mir das bei der ARGE.

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Erst kürzlich habe ich einen Bericht gehört, dass man bei 400-Euro-jobs auf jeden Fall auch Beiträge für die Rentenversicherung abführen soll. Mit relativ geringer freiwilliger Leistung erhält man die vollwertigen Punkte für die Rentenversicherung! Auch für spätere Reha-Maßnahmen ist das entscheidend!

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hallo derinder97:

Variante 1: wenn Dein Arbeitgeber Dir die Fahrten zur Universität bezahlt, dann wird er dies auch auf der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 20) angeben, dem Finanzamt ist das dann bereits bekannt. Du hast dann ja keinen finanziellen Aufwand, das heisst Du kannst keine Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Variante 2: Wenn der Arbeitgeber nicht erstattet, kannst Du die Werbungskosten ansetzen (Hin- und Rückweg)

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Normalerweise lässt sich eine Versicherung vor Abschluss einen Zahnstatus des Zahnarztes geben. Wenn Lücken vorhanden sind, dann muss das gemeldet werden. Diese sind dann entweder vom Versicherungsschutz ausgenommen, oder kosten vermutlich extra, wie Herr Niklaus das schreibt!

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Wird bei Grundsicherung Einkommen v. Kind, das Bedarf decken kann, angerechnet?

Guten Tag, habe folgende Frage: Ich soll lt. ärztl. Gutachten der Agentur für Arbeit vom ALGII in die Grundsicherung wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit. Habe zwei Kinder, das älteste ist 14 und hat einen Minijob, bei dem es ca. 35 - 50 Euro pro Monat verdient (schwankend) , und wenn das Kind Urlaubsvertretung im Sommer macht, verdient es auch mal mehr, bis zu 80-90 Euro im Monat. Dieses Kind braucht keine Leistungen, es kann sich seinen eigenen Bedarf decken durch Kindesunterhalt und Kindergeld, wobei noch ein kindergeldüberschuss übrig bleibt, welcher auf Mutter und anderes bedürftiges Kind übertragen wird. Es kann aber auch mal vorkommen dass dieses Kind in den Leistungsbezug zurückfällt, wenn der Kindesvater zwischendurch mit der Unterhaltszahlung streikt. Aber momentan ist es so, dass es seinen bedarf decken kann. Mit ALGII war es bisher so, dass das ältere Kind einen Grundfreibetrag hatte von 100 Euro monatlich, es konnte also seinen Verdienst behalten, da dieser unter den 100 Euro lag. . Wie wird es in der grundsicherung aussehen??? Es heißt doch irgendwo, dass minderjährige Kinder anderen Familienmitgliedern nicht zu Unterhalt verpflichtet sind - gilt das bei Grundsicherung nicht? Die Sachbearbeiterin vom Landratsamt hat mitgeteilt, dass das Einkommen des 14-jährigen Kindes , welches seinen bedarf decken kann, auch angerechnet wird und das Kind von beispielsweise 45 Euro dann nur noch um die 18 Euro behalten darf. Ist das korrekt so?

Dann haben beide Kinder je ein Sparbuch. Zinseinkünfte pro Vierteljahr ca. 4 Euro bei jedem. Werden die Zinsen auch ein behalten bei der grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt? Was dürfen die kinder denn an Ersparnissen überhaupt haben, welche nicht weggenommen werden?

Danke im Voraus!

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Hallo Nutzer XXX, ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass nur 30% des einkommens der Kinder behalten werden können, der Rest wird bei der Grundsicherung angerechnet. Lass es Dir am besten mit Gesetzesnachweis bei der Dame vom Landratsamt erklären. Was die Ersparnisse betrifft, da kann ich Dir leider nicht helfen. Kann mir nicht vorstellen, dass das angerechnet wird.

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Wenn es sich um Deine Erstausbildung handelt, dann muss Dein Vater bis zum Ende der Ausbildung für Dich aufkommen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass Du ihm einen Schuldschein unterschreibst. lies mal hier, der Auszug ist aus studis-online.de:

Oberstes Prinzip im Unterhaltsrecht (zwischen Eltern und volljährigen Kindern) ist das der gegenseitigen Rücksichtnahme. Volljährige Kinder haben grundsätzlich nur während der Ausbildungszeit einen Anspruch auf Unterhalt. Über die Wahl ihrer Ausbildung entscheiden volljährige Kinder allein. Maßstab für die Dauer der Unterhaltsberechtigung eines Studenten ist die Regelstudienzeit. Eine Unterhaltsberechtigung kann auch nach einem Fachrichtungswechsel weiter bestehen. Die Eltern entscheiden über das WIE der Unterhaltsgewährung. Die Eltern haften anteilig entsprechend ihrem Einkommen auf Unterhalt. Liegt das Einkommen eines Elternteils unter 1.150 Euro, muss dieser i.a. keinen Unterhalt leisten. Der Bedarf eines Studenten mit eigenem Haushalt liegt bei 670 Euro. Während der Ausbildungszeit besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, nebenbei zu jobben. Eigenes Einkommen kann (teilweise) auf den Bedarf angerechnet werden.

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Wird angerechnetes Kindergeld bei Hartz 4 nachgezahlt, wenn es nicht mehr bezogen wurde?

Hallo!

Ich beziehe seit August letzten Jahres Hartz 4 Leistungen. Da ich in der Warteschleife stand, meine Ausbildung zu beenden, hat meine Mutter, mit der ich nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt lebe, noch Kindergeld für mich bezogen, welches sie mir auszahlte und mir als Einkommen bei dem Hartz 4 Satz angerechnet wurde.

Da ich schwanger geworden und somit meine Ausbildung im August diesen Jahres noch nicht beenden kann, stellte die Familienkasse schon im November letzten Jahres die Zahlungen für mein Kindergeld ein. Seit dem ist es ein ständiges Hin und Her mit der Familienkasse und dem Jobcenter, da ich bisher immer noch nichts Schriftliches von der Familienkasse bekam, mit dem ich beim Jobcenter nachweisen kann, dass die Familienkasse kein Kindergeld mehr an meine Mutter zahlt. Somit gleicht das Jobcenter die 184 Euro bei meinen Hartz 4 Leistungen auch noch nicht aus, sondern sie werden weiterhin angerechnet. Sie sagten mir, erst wenn ich eine schriftliche Bestätigung habe, seit wann die Kindergeldzahlung eingestellt wurde, können sie mir diese Leistungen ausgleichen. Es könne ja jeder erzählen, Eltern beziehen nichts mehr von der Familienkasse (was ja auch nachvollziehbar ist).

Nach einigen regen Telefonaten mit der Familienkasse in den letzten Tagen hoffe ich nun auf baldige Post von ihnen, mit welcher ich das Jobcenter dann aufsuchen werde.

Meine Frage ist jetzt, habe ich Anspruch auf Nachzahlung der fehlenden Hartz 4 Leistungen der letzten 6 Monate (Dezember - Mai)? Schließlich fehlten mir monatlich 184 Euro zum Leben, auf die ich ein halbes Jahr verzichten musste. Wie verhält es sich bei Hartz 4, kann ich auf eine Nachzahlung der Sozialleistung hoffen? Oder wird einfach nur ab diesem Monat der Regelsatz angepasst?

Ich würde mich freuen und hoffe, jemand hat eine klärende Antwort für mich. Vielen Dank

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HalloReise, ist wirklich eine interessante Frage.und hoffe es kommen noch mehr mehr Antworten! Ich habe ein wenig gegoogelt. Normalerweise müsstest Du eine Nachzahlung bekommen, ich würde aber auf jeden Fall einen Widerspruch einlegen, gegen die erfolgte Kürzung. Das ist wichtig!

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Sprich mit Deinem Arzt - er kann Dich vorher krankschreiben, wenn Dein Beruf Dich oder das Baby so anstrengt, dass die Gefahr einer Frühgeburt besteht. Du bekommst dann max. 6 Wochen bis zum Beginn der Mutterschutzfrist das volle Gehalt!

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Schau mal hier: http://www.welt.de/politik/deutschland/article13777317/Geschenktes-Geld-fuehrt-zu-Kuerzung-von-Hartz-IV.html

und gib selbst mal unter google geldgeschenk und harzt 4 ein! Da gibt es Infos en masse!

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Und ob Du das REcht hast - ich würde allerdings dem Vermieter nochmals eine Frist setzen und ihm die Einstellung der Miete androhen. Du konntest definitiv die Garage nicht nutzen. Sprich am besten persönlich mit ihm und sage ihm auch, dass Du nicht gewillt bist, die ausgefallenen Monate umsonst bezahlt zu haben. Er solle die Zahlungen verrechnen, wenn die Reparatur erfolgt ist und ab jetzt zahlst Du nichts mehr.

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hmmm. ich weiss es noch aus meiner Ausbildung - wenn ich die Möglichkeit hatte privat zu übernachten, dann hat mein Arbeitgeber demjenigen einen Tagessatz gezahlt. Wer hat Dir das mit der Übernachtung bei dem Kollegen angeboten? Vielleicht mal da nachfragen!

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Auf diese Seite findest Du die Unterlagen, die die Bank anfordert, wenn eine Hausfinanzierung erfolgen soll. Die Seite gilt zwar für Bayern, aber das dürfte in NRW ähnlich sein.

http://www.baufinanzierung-bayern.de/themen/welche-unterlagen-benoetigt-die-bank

Es steht nicht in der Liste, dass ein Arbeitsvertrag vorgelegt werden muss. Es reichen Gehaltsnachweise.

Du solltest Dich aber selber fragen, wie Du die Zinsen und die Tilgung bezahlen kannst, wenn Dein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Willst Du dieses Risiko eingehen. Unter Umständen müsst Ihr dann wieder (mit Verlust?_) verkaufen.

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