Wieso fragst du nicht den Anwalt? 😅

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Also zur Versicherung würde ich sagen, dass du gesetzlich pflichtversichert bist. Wärst du privat versichert, wüsstest du das bestimmt ;)

Aber theoretisch könntest du natürlich die Krankenkasse anrufen und fragen.

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Ebay-Kleinanzeigen Käufer belästigt mich, was kann ich tun?

Hi,

Ich habe vor über 1 Woche per Ebay-Kleinanzeigen ein Tablett mit drei Batteriebetrieben Kerzen drauf sowie 3 Packungen 4er Stumpenkerzen verkauft. Die Kerzen für 7,-€ und das Tablett für 3,-€. Die Käuferin hatte sich mit den 10,-€ einverstanden erklärt, hatte dann aber nur 8,-€ bei und ich hab gesagt es ist ok. Sie kam am selben Tag nochmal zu mir und meinte das Tablett funktioniere nicht, ich hab es einmal aufgeschraubt und gesehen das sie den Schalter rein gedrückt hatte, hab es repariert, sie hat es probiert und es ging wieder alles.

Heute stand sie plötzlich vor der Tür und wollte ihr Geld zurück weil ich angeblich betrogen habe und der Artikel wieder nicht funktionierte. Ich habe sie darauf hingewiesen das ich in meiner Anzeige angegeben habe "Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung. Keine Rücknahme, Umtausch oder Garantie". Sie fing an rum zu schreien das sie niemals lügen würde, ich würde lügen und wurde immer lauter. Ich habe ihr dann angeboten aus Kulanz den einen Artikel zurück zu nehmen sie bekäme aber nur 2,-€ zurück, sie wollte jedoch alles und meinte sie gehe solange nicht weg und komme immer wieder bis sie ihr Geld habe. Ich bin dann rein, aber sie klingelte immer wieder. Als meine Oma raus ging und meinte wir haben die Polizei gerufen, hat sie kurz telefoniert, hat die Sachen über den Zaun geschmissen und ist davon gerast.

Jetzt meine Frage, habe ich mich richtig verhalten, hier die komplette rücknahme beider Artikel zu verweigern oder liege ich falsch ? Zumal ich echt besorgt bin das sie jetzt jeden Tag vor dem Haus meiner Großeltern auftaucht und vielleicht (so Omas Befürchtung) sich rächen will.

Was kann ich tun ?

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Nachdem Sie fluchtartig abgehauen ist, gehe ich mal nicht davon aus, dass sie zurückkommt.

Wenn doch, wieder Polizei rufen. Die werden ihr eine Wegweisung (Platzverweis) erteilen.

Wenn alles nichts hilft, Schutzantrag beim Gericht stellen.

Meine Erfahrung kommt zwar von meinem grenzdebilen Exfreund, aber lässt sich hier auch anwenden ;)

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Leider interessiert keinen, was deine alten Lehrer gemacht haben. Ich verstehe dich, aber da kannst du nichts machen außer eigenständig lernen. Frag doch mal deine Lehrerin ob sie dir noch eine extra Hausarbeit geben kanm, mit der du eine evtl. schlechte Note ausgleichen könntest.

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Such dir Hilfe beim JA.

Und zu den Haaren: Wenn dein Vater deinen Bruder zwingt, bzw. ihm gegen seinen Willen die Haare schneidet, ist das Körperverletzung und strafbar.

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Nein.

Bei so einem krassen Vorfall würde ich das Betreuungsgericht informieren und dafür sorgen, dass er nicht mehr dein gesetzlicher Betreuer ist.

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Klar kannst du das.

Fraglich ist, ob ein potentieller Vermieter dich als zuverlässigen, zahlungskräftigen Mieter ansieht.

Frag am besten deine Eltern (sofern diese kreditwürdig sind bzw. eine postive Schufa haben) ob sie für dich bürgen würden.

Oder deine Eltern lassen sich als Mieter in der Vertrag eintragen und du wirst ihr Untermieter. Damit muss natürlich der Vermieter einverstanden sein.

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Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dir den Arbeitsplatz zugänglich zu machen.

Wenn er dir keine Möglichkeit gibt zu arbeiten, darf er keine Minusstunden buchen.

Wird aber oft versucht. Deswegen, bleib dran und schau auf dein Zeitkonto.

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Gibt doch genug Webseiten, wo du dich einfach nur registrieren musst. (Zb Etsy)

Da brauchst du keinen Gewerbeschein.

Aber ja, du musst volljährig sein. Da bleibt dir nichts als deine Eltern oder eine andere volljährige Person zu fragen.

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Wer die Wahl hat, hat die Qual ;) Was kannst du denn besser? Was willst du mal studieren/arbeiten?

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Betrug?Sadplay.de?

Hallo,

Ich habe gestern Mahnungen/Zahlungserinnerungen bekommen und frage mich, ob das zu dieser Betrugsmasche gehört. Ich habe bereits auf der Seite des LKA´s geguckt

Sehr geehrte(r) Herr/Frau ... , Sie haben sich auf unserer Webseite am 21.01.2021 für eine 5-Tage-Testphase registriert.

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Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 395,88€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 32,99€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.

Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.

Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an Ihre Adresse.

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Achtung! Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Internetanbieter usw. damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.

Um jegliche Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Rechnung während der dreitägigen Zahlungsfrist zu begleichen

Einzuzahlender Betrag: 395,88€

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Kostenlose Hotline: Mo – Fr von 10:00 – bis 19:00

Tel. +49 (0) 30 629 31 157

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Würde den Vertrag verlangen den du angeblich geschlossen hast.

Wenn die tatsächlich einen Mahnbescheid schicken, nimm das beiliegende Formular zum Widerspruch. Dann müssten die ihren Anspruch beweisen.

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Anwalt nehmen!

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Wenn Sie dir ohne Einzugsermächtigung Geld abbuchen, kannst du am Schalter oder im Onlinebanking das Geld zurückbuchen lassen.

Wenn die behaupten, dass du einen Vertrag geschlossen und eine Ermächtigung erteilt hast, müssen die das beweisen.

Bei Verträgen, die am Telefon geschlossen werden, muss der Dienstleister das Vereinbarte schriftlich bestätigen, sonst ist das unwirksam und er hat keinen Anspruch auf Zahlung. Danach hast du eine Widerrufsfrist, in der du den Vertrag noch beenden kannst.

Noch Fragen offen?

Quelle: Arbeite im Callcenter

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