Wieso fragst du nicht den Anwalt? 😅
Sprich mit deinen Betreuern.
Also zur Versicherung würde ich sagen, dass du gesetzlich pflichtversichert bist. Wärst du privat versichert, wüsstest du das bestimmt ;)
Aber theoretisch könntest du natürlich die Krankenkasse anrufen und fragen.
Etwas umständlicher aber möglich:
Wenn du dein Konto auflöst, werden automatisch alle offenen Pfändungen bezahlt und du erhälst dann den evtl. Restbetrag. Entweder als Barauszahlung oder als Überweisung auf ein neues Konto.
Bei aller Liebe... Was ist deine Frage??
Geh zum Schalter und bitte darum, dass die Gläubiger bedient werden.
Dann überweisen die das.
Nachdem Sie fluchtartig abgehauen ist, gehe ich mal nicht davon aus, dass sie zurückkommt.
Wenn doch, wieder Polizei rufen. Die werden ihr eine Wegweisung (Platzverweis) erteilen.
Wenn alles nichts hilft, Schutzantrag beim Gericht stellen.
Meine Erfahrung kommt zwar von meinem grenzdebilen Exfreund, aber lässt sich hier auch anwenden ;)
Leider interessiert keinen, was deine alten Lehrer gemacht haben. Ich verstehe dich, aber da kannst du nichts machen außer eigenständig lernen. Frag doch mal deine Lehrerin ob sie dir noch eine extra Hausarbeit geben kanm, mit der du eine evtl. schlechte Note ausgleichen könntest.
Such dir Hilfe beim JA.
Und zu den Haaren: Wenn dein Vater deinen Bruder zwingt, bzw. ihm gegen seinen Willen die Haare schneidet, ist das Körperverletzung und strafbar.
Nein.
Bei so einem krassen Vorfall würde ich das Betreuungsgericht informieren und dafür sorgen, dass er nicht mehr dein gesetzlicher Betreuer ist.
Kirchensteuer
Klar kannst du das.
Fraglich ist, ob ein potentieller Vermieter dich als zuverlässigen, zahlungskräftigen Mieter ansieht.
Frag am besten deine Eltern (sofern diese kreditwürdig sind bzw. eine postive Schufa haben) ob sie für dich bürgen würden.
Oder deine Eltern lassen sich als Mieter in der Vertrag eintragen und du wirst ihr Untermieter. Damit muss natürlich der Vermieter einverstanden sein.
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dir den Arbeitsplatz zugänglich zu machen.
Wenn er dir keine Möglichkeit gibt zu arbeiten, darf er keine Minusstunden buchen.
Wird aber oft versucht. Deswegen, bleib dran und schau auf dein Zeitkonto.
Gibt doch genug Webseiten, wo du dich einfach nur registrieren musst. (Zb Etsy)
Da brauchst du keinen Gewerbeschein.
Aber ja, du musst volljährig sein. Da bleibt dir nichts als deine Eltern oder eine andere volljährige Person zu fragen.
Wer die Wahl hat, hat die Qual ;) Was kannst du denn besser? Was willst du mal studieren/arbeiten?
Ganz klar nein.
Würde den Vertrag verlangen den du angeblich geschlossen hast.
Wenn die tatsächlich einen Mahnbescheid schicken, nimm das beiliegende Formular zum Widerspruch. Dann müssten die ihren Anspruch beweisen.
Anwalt nehmen!
Wenn Sie dir ohne Einzugsermächtigung Geld abbuchen, kannst du am Schalter oder im Onlinebanking das Geld zurückbuchen lassen.
Wenn die behaupten, dass du einen Vertrag geschlossen und eine Ermächtigung erteilt hast, müssen die das beweisen.
Bei Verträgen, die am Telefon geschlossen werden, muss der Dienstleister das Vereinbarte schriftlich bestätigen, sonst ist das unwirksam und er hat keinen Anspruch auf Zahlung. Danach hast du eine Widerrufsfrist, in der du den Vertrag noch beenden kannst.
Noch Fragen offen?
Quelle: Arbeite im Callcenter