Weil er seinen Wohnwagen länger als ein halbes Jahr nicht bewegt hat, so eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, musste ein Bekannter 120,--Euro Zweitwohnungssteuer für seinen Wohnwagen zahlen. Die Höhe der Zweitwohnungssteuer ist von Ort zu Ort aber unterschiedlich.
Nein. das darf sie nicht. Für das Nichteinlösen einer Lastschrift darf sie keine Gebühren fordern. Auch nicht, wenn sie mit dem Argument begründet, die Forderung sei nicht für die Nichteinlösung der Lastschrift, sondern für den erhöhten Arbeitsaufwand für das Überprüfen des Kontos auf Deckung.
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Ein Bekannter musste auch in Bayern 120,--Euro Zweitwohnungssteuer für seinen Wohnwagen zahlen, weil er seinen Wohnwagen länger als ein halbes Jahr nicht bewegt hat, Sowie er erzählt hat, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof so entschieden