Es gibt in Deutschland eine Anwaltspflicht bei der Scheidung. Dabei gibt es durchaus auch die Möglichkeit sich gemeinsam durch einen Anwalt vor dem Gericht vertreten zu lassen.
Meines Erachtens geht es hier um die erste Grundsatzberatung zur Sache. Entscheidet man sich die Sache weiter anwältlich zu vertreten gibt es die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe.
irgendwie sind das zweierlei Paar Schuhe: 1.in die Kur gehst Du wenn Du nicht akut krank bist sonst bekommst Du sie nicht.Bist Du in der Kur und wirst Du während dessen akut krank, dann steht Dir Krankengeld zwar zu, aber die Kur "ruht" - meiner Meinung nach.Sicher bist Du dort vor Ort, aber die Kur wird unterbrochen (keine Behandlungen möglich).Die andere Sache ist ob Du KG bekommst nach dem Du aus der Firma ausscheidest.Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß auch nach einer Kündigung während einer Krankschreibung (3.Woche) das KG von der Krankenkasse in der gleichen Höhe weiter nahtlos gezahlt wurde. Diese hat sich selbst bei mir gemeldet.Bis Du wieder genesen kannst Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen und Dich arbeitslos melden.
ich war selbst in so einer Situation (angestellter Fremd-GF)und mußte am Ende mein Gehalt einklagen. Dabei kam eben diese Frage auf ob ich zum Amtsgericht oder zum Arbeitsgericht gehen muß.Ich war immer in der Annahme eher ein Arbeitnehmer zu sein.Entscheidend war, dass ich weisungsgebunden und reguläre 40 Wo-Stunden gearbeitet habe.Damit wurde das vom Arbeitsgericht akzeptiert und die Klage dort zugelassen.
also:Scheidung muß Du oder Dein Mann einklagen.Dann gibt es das Trennungsjahr oder beide erklären dieses wäre schon vollzogen.Wichtig ist der Kindesunterhalt das gleich mit eingeklagt werden soll.Ich weiß, dass der Staat bei verheirateten/geschiedenen Müttern nicht in Vorleistung geht - leider!Deine Kinder sind sehr klein und Du könntest auch für Dich Unterhalt beantragen.Dafür dürftest Du nicht mit einem Partner zusammenziehen. Dann bist Du in den Augen der Justitz "versorgt".Außerdem verdienst Du selber Geld.Wer kümmert sich um die Kinder? Versuche eine Einsweilige Verfügung zu erwirken wg. dem Kindesunterhalt über den Anwalt. Übrigens kannst Du Prozesskostenhilfe für die Scheidung beantragen da eine Scheidung nicht gerade günstig ist.ABER:hier wird auch nach den Leistungen des Partners einer eheähnlichen Gemeischaft gefragt!!!!!Kann alles dadurch versagt werden!!!
wenn die Immobilie selbstbewohnt wird (darf nicht gew.genutzt und abgesetzt werden und auch nicht teilvermietet- auch nicht an die Verwandschaft) kann sie auch innerhalb der Frist ohne Nachteile veräußert werden.
Die Pflegestufe wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen fesgestellt.Bei einem Hausbesuch und persönlichem Gespräch mit dem Antragsteller (dem Pflegebedürftigen)wird jede noch mögliche Handbewegung bewertet (selbsttätig sich pflegen:kämmen,waschen,anziehen,Toilettengang,essen usw.).Je weniger Hilfe gebraucht wird desto niedriger die Einstufung = Pflege-Geld.Die Befragung ist oft sehr suggestiv und der Antragsteller will oft ihre Schwächen nicht zeigen und prallen sogar noch damit was sie angäblich doch noch alles alleine machen können weil sie die Zusammenhänge nicht verstehen. Besser ist wenn die Familienbetreuer den Kranken auf die Visite vorbereiten und bei der Visite der netten Dame/Herrn vom MDK dabei sind (eigene Erfahrungen!).
es gilt der Grundsatz, daß für Schäden die durch oder während einer Nachbarschaftshilfe, Freunschaftsgeste u.ä.(zBspl. Umzughilfe,Renovierungshilfe)entstehen, der Helfende nicht in Regress genommen werden kann.Wenn Du die Möbel aus Freundschaft aufgenommen hast brauchst Du nicht dafür in Haftung gehen - Du hast den Schaden nicht verursacht.Also auch keine Haftpflicht. Wenn dann über die Hausrat-V. Eine andere Frage ist welche moralische/zwischenmenschliche Schuldgefühle Du hast.
wenn Du ALG I beziehst und ins Ausland wegen der Arbeit gehst bekommst sogar dort für ein 1/2 Jahr weiter ALG I gezahlt (muß Du aber anmelden).
wenn eine bestimmte Zeit überschritten ist ohne Aktivität schaltet sich Dein Account aus sicherheitsgründen automatisch ab.Genauso beim plötzlichem Verlassen der Seite.Wenn Du die Überweisung nicht vollzogen hast muß Du das nochmals tun.Unter Umständen brauchst Du eine neue TAN.Passieren kann nichts.
Sicherlich geht das, aber es ist sehr bedenklich wie die ArbeitsAgentur zu dieser Eigenkündigung steht im Bezug zur Arbeitslosengeldzahlung (3 Monatssperre?).Immerhin hat er eine bezahlte Arbeit und "lediglich" die Zahlungsverzögerung. Ich würde Ihm anwältlich (oder über den Gerichtspfleger am Arb.Gericht - das kostet nichts)mit Schadenersatz drohen.Manchmal reicht es schon.Nota bene wie geht es dem Unternehmen wirklich?Oft werden die Zahlungen "geschoben" bei finanz. Schieflage....
ja, aber wenn Du und Deine Frau darin wohnst wird man nicht von Euch verlangen diese wieder zu veräußern um den PKH zu bezahlen.Außerdem hast Du noch Schulden die Du monatlich an Deine Eltern abzahlst (schriftlich fixiert?).Wenn die Scheidung insgesamt 18 T€ kostete sind das für Dich "nur" 9T€.Und wo ist Deine Mitteilung des Amtsgerichts? Warte erst mal ab und mache Dich nicht verrückt denn für alles gibt es eine Lösung die Du auch mit dem Amtsgericht erarbeiten kannst.Kopf hoch (eigene Erfahrung)!
sicher wird das Gericht nach spätestens 48 Monaten - meistens aber schon früher - wissen wie Deine finanz.Situation inzwischen ist. Allerdings wirst Du für Deinen Teil der Scheidungskosten herangezogen. Hast Du Raten zahlen müssen für den PKH? Wie viele? Was ist schon abbezahlt? 18 T€ kommt mir schon sehr hoch, weil die Anwälte bei PKH einen sehr niedrigen Satz in Ansatz bringen dürfen.Wenn Du eine selbstbewohnte gemeinsame Immobilie hast und Schulden dann wird das auch berücksichtigt.Problematisch könnte es sein, dass Du zwischendurch flüssig warst.
hier habe ich einen Link wo Sie Informationen, Musterbriefe und Beratungsstellen finden werden. Viel Erfolg! http://www.meine-schulden.de/
Wenn Dein Kind in einer anderen Stadt studiert bzw. nicht bei Dir wohnt beim Studium, kann es Bafög beantragen. Mit dem Kindergeld müßte es auch klappen wenn er nicht dazuverdient über gewisse Grenze. Meinem Sohn und mir ist es auch so gegangen und ich habe KiGeld noch bis zum 28.LJ bekommen können und Bafög hat er auch.