Du könntest dich an die Verkehrsopferhilfe wenden. Die reguliert Schäden wenn der Verursacher keine Versicherung hatte, damit wäre zumindest für den Unfallgegner Problem Nr 1 gelöst. Denn sonst müsstest du selbst zahlen, wenn du das nicht kannst, ist natürlich blöde. Zitat:

Da jedoch in Kfz-Bereichen ein großer Blechschaden schnell eine Summe von weit mehr als ein paar Tausenden von Euro aufweisen kann und sich 
somit eine Privatperson immens verschuldet bzw. über diese Kosten überhaupt nicht verfügt, muss der Verein für die Verkehrsopferhilfe e.V. einspringen.



[Quelle: http://www.autounfall.net/unfall-ohne-versicherung/] Mach dich mal auf der Seite der Verkehrsopferhilfe schlau oder frage da direkt nach.

Zu Problem 2: Nachträglich geht so ein Abschluss selbstverständlich nicht, bzw. wird die Versicherung nicht den Schaden vor Abschluss regulieren. Wäre auch ein ziemlich schlechtes Geschäft. Manchmal muss man ja erst auf die heiße Herdplatte fassen, um zu erkennen, wie wichtig manche Dinge (in diesem Fall eine Haftpflichtversicherung) sind!

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Was soll ich tun, wenn meine ALG II - Sachbearbeiterin den Mietvertrag verlangt?

Hallo,

ich wohne zur Untermiete (untermiete ein 12qm Zimmer) und beantrage ALG II. Die Pauschalmiete beträgt 350 EUR. Meine offensichtlich verrückte Sachbearbeiterin verlangt von mir den Hauptvertrag und eine Bescheinigung, dass die Hauptmieterin untervermieten darf. Meiner Ansicht nach ist das echt verrückt, denn das Ganze doch nicht meine Sache und nicht die Sache des Job-Centers sein soll. Wenn da Bedenken besteht, dann sollen sich damit doch andere Behörden beschäftigen. Außerdem bin ich ja angemeldet, also ist die Untervermieterin wirklich Hauptmieterin und ob sie untervermieten darf oder nicht ist schon Ihre Sache und Sache der Eigentümerin, oder? Außerdem will die Sachbearbeiterin den Hauptmietvertrag haben, weil vielleicht das Zimmer 500 EUR kostet und mir zu günstig untermietet wird. Meine Güte, mir entstehen tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die Pauschalmiete liegt weit unter der angemessenen Kaltmiete, geschweige denn Warmmiete. Die Hauptmieterin hat meine Bitte um eine Kopie des Hauptmietvertrags verweigert, und das zu Recht, Datenschutz, soweit ich weiß. Die Bescheinigung, dass sie untervermieten darf habe ich mir doch besorgt. Was mache ich nun? Würde so ein Schreiben gehen:

"Sehr geehrte ...,

hiermit überreiche ich Ihnen alle nachgeforderte Unterlagen in Kopie, einschließlich Untervermieterlaubnis, außer des Hauptmietvertrags, den ich Ihnen aus Datenschutzgründen nicht vorlegen darf. Außerdem entstehen mir sowieso tatsächliche Kosten für die Unterkunft, die ich auf jeden Fall bezahlen muss und die weit unter der angemessenen Kaltmiete liegen. Alles, was den Mietvertrag betrifft, einschließlich die Miete, die die Hauptmieterin für das Zimmer bezahlen muss, betrifft nur die Beziehung der Eigentümerin und der Hauptmieterin und selbst, wenn diese Miete niedriger wäre als die Miete, die die Hauptmieterin bezahlt, dürfte sie das, denn jeder darf Verlust machen. Ich bitte Sie um eine schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags, denn obwohl ich mich vor langer Zeit arbeitslos gemeldet habe, beziehe ich keine Leistungen und habe somit keinen Versicherungsschutz und die Krankenkasse meine Behandlung nicht bezahlen kann

Mit freundlichen Grüßen"

Außerdem verlangt sie einen Ablehnungbescheid von der Agentur für Arbeit und das dauert, weil ich da noch all meine Arbeitsbescheinigungen nachreichen muss und auch danach noch warten, obwohl ich offensichtlich keinen Anspruch darauf habe, weil ich in den letzten 2 Jahren nach dem Studium nur 6 Monate gearbeitet habe.

Danke euch schon mal

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Den Mietvertrag sowie die Bescheinigung vom Vermieter, dass eine Untervermietung möglich ist, müssen eingereicht werden. Das ist gang und gäbe. Zusätzlich muss ja nicht der Hauptmietvertrag eingereicht werden, wenn die Hauptmieterin das nicht möchte, sondern lediglich dein Untermietvertrag. Sehe also das Problem nicht, schließlich muss man ja nachvollziehen können, wie sich deine Mietkosten zusammensetzen, sonst könntest du ja alles angeben. 

Ich denke nicht, dass es sinnvoll (und zielführend) ist, dagegen vorzugehen.

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Erstmal sagen, selbst zahlen müssen wirst du es wohl nicht. ich denke, das wird deine Haftpflichtversicherung (bzw die deiner eltern) übernehmen.

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Ich glaube, wenn du hartz 4 bekommst darf das praktikum normalerweise nur sechs wochen, maximal mit verlängerung acht wochen dauern. besonders wenn es nicht vergütet ist, kann es schwierig sein, da du dann ja wirklich keinerlei Einkommen hast (das JC quasi für deinen praktikumsplatz den 'Lohn' zahlt).

ABER: da du ja vorhast, zu studieren, kann da vllt ne ausnahme gemacht werden? also wegen der überbrückungszeit. würde mich auf ejden fall einfach mal an meinen sachbearbeit wenden.

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Was schiefgegangen ist kann dir wohl niemand hier sagen, allerdings solltest du dich dringend (bzw ihr) an einen Anwalt wenden. Mit Beratungshilfe müsst ihr dafür auch (fast) nichts zahlen. Der sollte sich dem Fall mal annehmen, manchmal ist das Jobcenter nicht ganz so fix mit der Bearbeitung, was natürlich für einige Menschen ganz schön fies ausgehen kann. zB bei euch, wenn ihr euch keine Lebensmittel mehr leisten könnt. 

allerdings erhaltet ihr eine rückzahlung auch für januar noch, weil ihr da schon den antrag gestellt habt (aber das hilft euch jetzt wahrscheinlich auch wenig)

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Wie das mit dem Kredit läuft, weiß ich nicht. Vom Autokauf zurückzutreten ist allerdings nicht so easy. Anscheinend gibt es kein allgemeines rücktrittsrecht wie bei anderen Verträgen (http://www.autokauf.org/ruecktritt-vom-kaufvertrag/), vllt kannst du auf die kulanz des verkäufers hoffen. Ansonsten vllt mal nen Anwalt zu der Sache befragen, bevor du unmengen für ein auto ausgibst, das du gar nicht willst.

Und: Immer vorher gründlich über solch eine Entscheidung nachdenken schadet auch nicht!! Ist ja immerhin ne ganze Stange geld..

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Wenn du Hartz 4 bekommst, bist du generell auch erwerbsfähig, oder? Zumindest teilweise?

Schau mal im SGB 2 nach (§ 21), du kannst Mehrbedarf bekommen, wenn du andere Leistungen bekommst (zB zur beruflichen Wiedereingliederung oder zur Teilhabe am arbeitsleben). trifft das auf dich zu, würde ich auf jeden fall mal einen entsprechenden antrag stellen. Mal sehen was rauskommt - können immerhin bis zu 35 % extra sein.

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Soweit ich weiß nicht, da ihr als Abiturjahrgang nachweislich ekine gemeinnützige Organisation seid. Somit kann auch der sponsor nichts damit anfangen, da er den betrag nicht beim finanzamt irgendwie von der steuer absetzen kann.

Das einzige was geht ist den geldeingang zu bescheinigen, bringt aber weder euch noch dem sponsor was (normalerweise).

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Du könntest einen Kredit aufnehmen, bei einigen Banken gibt es extra Studienkredite, die auch nicht so hohe Zinsen haben etc. Würde sich vllt lohnen.

Ansonsten vllt mal bei ein paar Stipendien bewerben. Deine Eltern/Erziehungsberechtigten können keinen Zuschuss leisten? 

Zusätzlich könntest du ja zumindest ein paar Stunden die Woche arbeiten oder in den Semesterferien nen Job (zB am Fließband irgendwo) durchkloppen.

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Welcher Punkt ist deiner Meinung nach denn "abweichend" in deiner Widerrufsbelehrung? Und inwiefern? Hab mal recherchiert, welche Punkte abweichen können. Eine Zeit lang gab es ja fehlerhafte/fehlende Widerrufsbelehrungen bei abgeschlossenen LVs:

Die Widerspruchsbelehrung enthält keinen Hinweis darauf, dass eine Zusendung des schriftlichen Widerspruchs innerhalb der Frist abgeschickt werden und nicht beim Versicherer eingehen muss.

Seit 2002 ist es zudem möglich, das Widerrufsrecht der Lebensversicherungen auch per E-Mail auszuüben. Ist kein Hinweis auf die Textform, sondern nur auf die Schriftform, vorhanden, kann die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft sein.

Eine eindeutige Hervorhebung der Widerrufsbelehrung im Versicherungsvertrag ist nötig.

(siehe: http://www.widerruflebensversicherung.com/

mMn kann ein Widerruf allerdings auch jahre später noch durchgesetzt werden, wenn was in der Belehrung fehlen sollte. Also einen Fristablauf sehe ich noch nicht - korrigiert mich wenn ich falsch liege.

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Danke für deine Antwort.

Es ist mir klar, dass nicht einfach nichts passiert, wenn ich nicht zahle. Ich sage ja auch, dass ich zahlen will - nur eben nicht kann. Bzw. nicht alles auf einmal. Danke auch für den Link. Aber muss man da echt anrufen und das reicht? Hab heute gelesen man muss das schriftlich einreichen "bzw. im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen muss dieser das der Behörde schriftlich vorlegen." (Quelle:http://www.zuschnellgefahren.com/bussgeldbescheid-pruefen/) Was stimmt jetzt? Aber wenn ratenzahlung generell schonmal klappt, bin ich ja erleichtert. Wären auch nur zwei/drei raten, in die cih das aufteiel müsste...

lg

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GEZ Gebühren trotz Ausbildung, Eltern befreit?

Guten Tag liebe Community,

ich habe letztens ein Schreiben der GEZ gekiregt. In diesem heißt es, dass sie 479,XX€ von mir haben wollen. Wie das kommt? Ich bin um gezogen, und plötzlich ist der GEZ aufgefallen das ich bisher keine Gebühren bezahlt habe. Warum habe ich das nicht? Ich habe vor bei meinen Eltern gewohnt und war zu diesem Zeitpunkt in der Ausbildung. Meine Eltern waren von den Gebühren befreit weil sie Unterstützung vom Amt gekriegt haben. In dem Schreiben vom Amt steht, dass alle ausser mir befreit sind, weil ich in einer Ausbildung war und Geld verdient habe. Ich habe dann mal bei den Leuten von der GEZ angerufen und mal nett nachgefragt wie es denn kommt, dass ich so viel nachzahlen muss und warum ich vorher nie was gekriegt habe. Die Antwort darauf ist, da meine Eltern befreit waren bin ich "Vollzahler" und ich habe vorher nie was gekiregt weil sie nicht wussten wo ich wohne. Ich weiß nicht warum sie es nicht wussten, war immer gemeldet. Jetzt ist die Frage, muss ich das bezahlen oder nicht? Wie sich die 479,xx€ zusammen setzten, bzw. welcher Zeitraum das sein soll habe ich nicht nachgefragt. Meine Ausbildung hat am 01.08.2012 begonnen und am 27.07.2015 war sie zuende. Habe vorher mal bei google geguckt, aber da war immer nur der Rede von Auszubildenden die NICHT bei den Eltern wohnen.

Wenn noch Fragen sind fragt, kann ja sein, dass ich was wichtiges im Eifer des Gefechts vergessen habe. Ich bedanke mich schonmal bei den Leuten die mir helfen möchten :)

LG Silvio

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Ich glaube du hast keine Chance und musst den Betrag zahlen. Wieso du vorher keinen brief bekommen hast ist zwar fragllich und auch seltsam, aber ändert nichts an der Tatsache. Du hättest dich von vornherein anmelden müssen.

Könntest es höchstens nochmal mit einem Anwalt versuchen, aber glaube mir, die werden dich nicht in ruhe lassen. Selbt schon erlebt.

lg

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Deine Frage ist zwar sehr uneindeutig, aber ich versuche es trotzdem mal.

Du wirst ja, wenn du ALG 2 beziehst, sicherlich einmal im Monat mit deinem Sachbearbeiter sprechen mpssen. Wenn du nun also ein jobangebot hast und mit dem gehalt, das du dafür bekommst dein leben eigenständig meistern kannst, erlischt dein anspruch auf alg2. Allerdings wird dein sachbearbeiter das in die wege leiten, da du deinen arbeitsvertrag dem jobcenter weiterleiten musst.

Außerdem kann dir diese Fragen doch sicherlich dein sachbearbeiter/-in beantworten? Es ist ja anscheinend nciht die frage nach dem zeitpunkt, an dem du wegen vernachlässigter pflichten kein hartz4 mehr erhälst, sondern wie du davon wegkommen kannst..


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Bei welcher bank bist du?

Glaube, dass das generell möglich ist. Habe vor etwas längerer zeit auch mal meinen pin vergessen und habe damals zwar eine neue karte bekommen, aber ich glaube mittlerweile schicken die dir einfach einen neuen Pin, ist ja schließlich auch deine Adresse, an die die Pin gesendet wird etc. 

ABER wie gesagt ist das sicherlich auch von der bank abhängig!

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Ja, mehr infos wären super. Einstellen können die deine zahlungen nicht, aber einschränken, wenn du einen job beispielsweise nciht annimmst.

aber wie schon öfter erwähnt, ein paar mehr informationen und dir kann hier bestimmt besser geholfen werden!

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