Darüber hinaus sogar alle weiteren Aufwendungen, z.B. Fahrtkosten, Porto, Verpflegungsaufwand, etc.
Natürlich immer nur, wenn es im laufenden Betrieb auch abgesetzt bzw. als Aufwand gebucht werden kann.
Darüber hinaus sogar alle weiteren Aufwendungen, z.B. Fahrtkosten, Porto, Verpflegungsaufwand, etc.
Natürlich immer nur, wenn es im laufenden Betrieb auch abgesetzt bzw. als Aufwand gebucht werden kann.
wichtig ist erst mal eine Rohbauversicherung, später die Wohngebäudeversicherung (wird von Rohbau- in Wohngebäude umgewandelt).
Zusätzlich macht eine Risiko-Lebensversicherung und ein Berufsunfähigkeits-Schutz natürlich Sinn.
Genaueres (zu Gesellschaften und Absicherungshöhen) kann ich gerne auch noch beantworten, einfach eine Nachricht schicken...
die Kosten kannst du ganz klar absetzen, und zwar in vollem Umfang in dem Jahr der Reparatur. Gebe wurzlsepp6682 vollkommen recht.
Eine Haftpflicht solltest du jetzt aber endlich abschließen, gibt es für wenig Geld. Ich kann dir da gerne mal ein Angebot besorgen...
Bei der Bank das funktioniert leider nicht, weil die nicht nur das Objekt und die Einnahmen daraus bewerten, sondern auch meine Person.
Ich bin selbständig und habe (für das Finanzamt) die letzten beiden Jahre wenig verdient (hohe Investitionen, welche das Einkommen reduzieren).
Die Banken sagen: Tolles Objekt, würden wir gerne machen, aber Gewinn (aus oben genannten Gründen) zu gering. Die haben da strenge Regeln (Basel II, seit der Immobilienkrise).
Daher suche ich auf diesem Weg Ideen oder eine Lösung...