Vielen Dank für die Antworten. Ich habe mich vielleicht etwas unklar ausgedrückt. Für mich stellt sich die Frage, ob ich auch dann die Kaution zurückzahlen muß, obwohl der Mieter bei Auszug nicht renoviert hat, im Mietvertrag wurde dies vereinbart. Sind jetzt alle Renovierungsklauseln in Mietverträgen nichtig? Wie soll der Vermieter dann in Zukunft mit den Kosten umgehen, immer unrenoviert vermieten? Schwierig! Gleichzeitig beruft sich der Mieter auch auf seine Einbauten, das die Wohnung nun höherwertig ist. Ich habe von Anfang an klargestellt, daß ich mich daran nicht finanziell beteilige, also sein Risiko! Außerdem will der Mieter seine neue Adresse nicht preisgeben! Die nächste BKA ist auch noch fällig.
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Ich persönlich würde nur Wohnungen mit Wanne vorziehen.
In meinem Bad gibt es eine 1,60 m lange Wanne. Lieber eine kleine, als gar keine.
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Genauso wie Sie als Mieter das Recht haben die Miete zu kürzen, genauso hat der Vemieter das Recht, bei evtl. Schäden oder Mietausfällen die Kaution einzubehalten. Hierfür ist sie gedacht.
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Der Mieter darf nicht grundsätzlich eine Besichtigung ablehnen, er muß einen Ersatztermin nennen.
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Hallo Siebenschläfer, auch wenn Dein Vermieter die Kaution nicht auf einem Konto anlegt, ist er verpflichtet, Dir bei Vertragsende die Kaution mit Zinsen zurückzuzahlen, falls er keine Abzüge geltend macht wegen Mietschulden oder irgendwelcher Renovierungen.