Das ist die Verpflichtung eines Versicherungsnehmers wenn der Status sich ändert. Bei Nichtmeldung und einem Streitfall kann die Versicherung die leistung verwehren und rückwirkend die Beiträge einfordern.
Es ist auch die Frage ob man 100% freiberuflich wird oder nur nebenberuflich. Denn bei uns zum Beispiel ist man bei einem Privatkunden Tarif bis 17.500€ Umsatz im Jahr auch gewerblich versichert. Bei der Umstellung stellt sich zusätzlich die Frage ob das Gewerbe überhaupt versichert werden kann.

...zur Antwort
Ist das bereits Geldwäsche?

Hallo zusammen,

ich führe nichts böses im Schilde, möchte mich aber bevor ich versehentlich in die Fänge von Geldwäschebeauftragten gelange hier bei erfahrenen Personen rum Rat fragen.

Folgende Situation: Ich überweise von meinem Bankkonto Geld und erhalte dafür eine Online-Währung von einer großen Firma XXX, ich würde das jetzt mal ein bisschen mit PayPal vergleichen. Von diesem "Online-Geld" kaufe ich mir online sogannte PayXXcards (wird den meisten wohl ein Begriff sein, ebenfalls eine Art Prepaid Online-Geld) auf einer Webseite (ebenfalls große Firma aus dem Ausland, seit über 10 Jahren online) Die Währungen an sich sind völlig legal.

Diese PayXXcards kann ich wiederum auf eine Prepaid-Karte einzahlen (Neteller, ebenfalls recht bekannt) und später mithilfe dieser Karte das Geld an einem beliebigen Bankautomaten abheben. Da durch Wechselkurse und ähnliches die Werte der Währungen schwanken bleibt nach so einem "Durchgang" ein kleiner Gewinn für mich übrig.

Ansich sehe ich da kein Problem, da ich ja nur mein eigenes und legal verdientes Geld verwende und sämtliche Konten bzw. Karten auf meinen Namen laufen. Allerdings handelt es sich im Monat um recht hohe Geldbeträge, ich überweise also ca. 3500€ über den ganzen Monat verteilt und zahle den Monat verteilt das Geld komplette Geld eben wieder auf mein Konto ein. Den Gewinn von ca. 350€ behalte ich meistens in Bar.

Für mich als Laie hört sich das jetzt irgendwie nach Geldwäsche an, vorallem wenn das ganze auch noch mit einer Online-Währung und Firmen aus England, etc. verbunden ist. Ich habe also die Sorge dass durch die hohen Bargeldeinzahlungen ein Verdacht auf mich fällt und am Ende meine ganze Sache doch nicht so ganz legal ist wie ich denke. Und wegen 350€ Gewinn im Monat lege ich mich ungern mit dem deutschen Finanzamt oder ähnlichen an :-).

Soweit ich weiß muss die Bank doch ab 15.000€ Bargeldeinzahlungen das ganze an einen Geldwäschebeauftragten weiterleiten, der dann vermutlich von mir wissen möchte wo das viele Bargeld herkommt. Aus meiner Sicht könnte ich ja dann begründen bzw. Nachweisen woher ich das Geld bekomme bzw. das es sich eigentlich nur um mein eigenes Geld handelt. Aber so wirklich sicher bin ich mir da eben auch nicht...

Könnt ihr mir da weiterhelfen oder sagen an wen ich mich eventuell wenden könnte? Danke schoneinmal im Vorraus!

Viele Grüße Daniel

...zum Beitrag

Hi,

ich habe folgenden wichitgen Hinweis für Dich. Da Du Bank- und Finanzgeschäfte tätigst, also Kauf- und Wechselgeschäfte mit PrepaidKarten, damit auch Gewinn erwirtschaftest musst Du dies bei der BaFin zur Überprüfung melden. Auch in Bezug auf das Finanzamt. Denn somit hast Du ein zusätzliches Einkommen. Ansonsten machst Du Dich strafbar, dafür gibt es bis zu 5 Jahre Haft. Kein Scherz.

Zusätzlich ist es durch paysafecard.com seit Januar 2012 verboten paysafecards von Nicht-Offiziellen-Partnern zu kaufen oder eigene Karten zu verkaufen. Wenn sie dahinter kommen hast Du schnell Post aus Österreich bzw. aus Frankfurt (Anwälte von Paysafecard.com) mit einer Abmahnung und Anwaltskosten von 2.500€, denn die berechnen mit einem Streitwert von 250.000€. auch kein Scherz

Die Nutzung von neteller für Finanz-Tauschgeschäfte ist auch offiziell verboten. Neteller möchte, das man deren Dienst nutzt um bei den Partnern einzukaufen. andere Finanzgeschäfte sind strikt untersagt und sobald Du auf deren blacklist auftauchst. IP-Adresse, Bankautomaten, Wohnort wirst Du "permanently" auf Lebenszeit gesperrt.

Woher ich das weiß? ...

...zur Antwort

Hallo, wie hier schon einige geschrieben haben, ist es sehr ratsam eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu haben. Sie hilft bei Rechtsstreitigkeiten rund ums Verkehrsfahrzeug. Juristische Hilfe bei: Aussage gegen Aussage, rechts vor links, Kauf und Verkauf, Zulassung, Kfz-Steuer, Versicherungsverträge, Diebstahl, Schadenersatzansprüche, Strafverfahren, Führerschein-Verwaltungsangelegenheiten, Werkstätten, Vorwurf von bestimmten VorsatzStraftaten, wie zum Beispiel Umweltverschmutzung, Fahrsicherheit etc.

Beispiele gibt es genug:

-Der vor Ihnen fahrende tritt plötzlich auf die Bremse, sie krachen rein. Typischer Auffahrunfall, jeder würde behaupten, Sie haben schuld. es stellt sich aber heraus, der Unfallgegner hat die Pedalen vertauscht und gibt es sofort zu. Nach ein paar Tagen bekommen Sie Post von der Gegenversicherung, die die Fahrzeugreparaturen erstattet haben möchte. Was tun? VerkehrsRechtsschutz.

-Sie bestellen ein Auto, das nicht rechtzeitig geliefert werden, jetzt stehen sie aber ohne Auto da und wollen vom Vertrag zurücktreten. Händler weigert sich.

  • Sie bringen Ihr Auto in die Werkstatt; ohne mit Ihnen etwas abzusprechen werden Reparaturen vorgenommen, Sie werden zur Kasse gebeten.

  • Ihnen wird vorgeworfen über Rot gefahren zu sein und dann einen Unfall verursacht zu haben. Zeugen behaupten dies.

Bei einem Streitwert von 10.000€ und das kommt auch bei einem Gebrauchtwagen schnell zustande ohne Personenschäden liegt das Prozesskosten-Risiko 1.Instanz bei 4.300€. ohne Zeugen und Gutachterkosten

Der VerkehrsRechtsschutz kostet bei dem Marktführer zwischen 60-97€ p.a. Es gibt verschiedene Tarife, von einem reinen Fahrerrechtsschutz über Fahrzeugrechtsschutz bis zum allgemeinen Verkehrsrechtsschutz für ein oder mehrere 8(Familien-)Personen und allen eigenen Fahrzeugen. Wichtig zu wissen, nicht jede Verkehrsrechtsschutz ist bei allen Versicherern gleich. Zum Beispiel: Der ADAC bietet ja nur die VerkehrsRechtsschutz an, aber dre so wichtige Verkehrs VERTRAGSRechtsschutz ist bei denen nicht versichert, bei der D.A.S. aber schon. Den Vertragsrechtsschutz, braucht man zum Beispiel bei Ärger von Kauf und Verkauf eines Fahrzeuges, auch Leasingverträgen, bei Streitigkeiten mit Werkstätten, Ersatzzubehör und so weiter. Ein sehr wichtiger Baustein.

Also, um sich vor hohen Kosten zu schützen eine sinnvolle Investition.

...zur Antwort

Alle bemängeln die laufzeit, aber keiner denkt an die Einsparung in den 5 Jahren.

...zur Antwort

Was hier wieder für ratschläge kommen, da kann man nur den Kopf schütteln. Gerade vor kurzem hat die deutsche Times FAZ etc. einen großen Artikel rausgebracht wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist. Die Gesetze ändern sich andauernd, so kommt man in strafrechtliche Probleme ohne es zu wissen. In Deutschland gibt es die meisten Gesetze weltweit!! Dazu werden Anwälte und Gerichte immer teurer.

Ihre Mutter ist Rentnerin, Sie arbeitet gar nicht mehr und fährt auch nie wieder Auto. Dann kann man den Verkehrs- und Berufsbereich rausnehmen.

Es gibt Rentnertarife, die beinhalten den Privatbereich und den Wohnbereich. Wenn sie eine Betriebsrente erhält oder zusätzlich noch bis zu 400€ irgendwann irgendwo verdient wäre es bei Streitigkeiten mitversichert.

Geht Ihre Mutter einkaufen? Ärger bei Vertrags- und Sachenrecht Geht ihre Mutter mal zum Arzt? Patientenrechtsschutz.Abrechnung mit der Krankenkasse, Ärztepfusch etc. Ihre Mutter bekommt Rente? Sozialrechtsschutz, Ärger mit Rentenversicherungsbund. Testamentserstellung,Familien- und Erbrecht, Vorsorgeverfügung, Vorwurf von Diebstahl, Umweltschädigung etc. Geht Ihre Mutter aus dem Haus? Schadenersatz bei Unfällen, Opfer einer Straftat etc. Hat Ihre Mutter Nachbarn, Nebenkosten? Nachbarschaftstreitigkeiten, Nebenkostenabrechung, Heizung, Strom, Telefon Sie sehen es gibt eine Menge an Schutz für Gefahren, auch für Rentner. Wenn Sie aber genug Geld haben, um Ihrer Mutter einen Anwalt bezahlen zu können, um an ihr Recht zu kommen, dann kann man darauf verzichten, aber auch nur dann.

...zur Antwort

Hallo, hör mal nicht auf die Alleswisser hier. Frag lieber einen versierten Steuerberater. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen. Mir ist mal ein Jeep in mein Auto gefahren. Ich habe von der Versicherung Schadenersatz erhalten. ja besser ist es zu melden. Ich hatte nicht als Einnahme gebucht. Promt bei der Steuerprüfung aufgrund der Zahlung auf mein Konto musste ich erneut eine komplette Erklärung Fertigstellen. Im Endeffekt mehr steuern gezahlt und Kosten gehabt. Also lieber mit einem Steuerbarer durchgehen.

...zur Antwort

egal besitzer, versicheurngsnehmer, halter ,wer an wen geliehen, geklaut oder gefunden. Sobald das Auto versichert ist übernimmt es die Autohaftpflicht, wenn man gegen die Bedingungen verstößt oder strafrechtlich etwas verursacht hat( ohne gültigen Führerschein, Alkohol etc) kann die Versicherung den Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer, fahrer usw. in Regress nehmen.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt hierfür nicht auf.

Die Freundin Deines Freundes muss es Ihrer Versicherung melden, die übernimmt den Schaden. wenn sie was gegen die Hochstufung hat, kann sie den Schaden aus eigener Tasche zahlen (in der Regel möglich bis 1000€), wenn das keine Option ist dann beschwert sie sich, dann kann die Versicherung Deinen Freund anschreiben und das Geld verlangen, wenn er nicht zahlen möchte, weil Du gefahren bist dann bist Du an der Reihe und musst zahlen.

Also setzt euch drei zusammen und viel Glück

...zur Antwort

gesetzlich und rechtlich gesehen sind sie mitversichert, aber nur minimale Grundsätze. Der "Arbeitgeber" wird aber definitiv in Regress genommen, zudem muss er nachzahlen und bekommt höchstwahrscheinlich eine strafanzeige wegen Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit

...zur Antwort

Du willst in Frührente aufgrund der schweren Arbeit? Damit bist Du nicht berufsunfähig, das heisst nicht krank, nur zu schwach. Das wird definitv abgelehnt. Wenn Du in frührente gehen willst kannst Du einen Antrag stellen, wenn frühestens mit 62. Bei maximalem Abzug von 18% von Deiner Rente.

...zur Antwort

Beratungsgespräch annehmen. Unterschreiben das er Dich informiert hat. Wenn er was dazu gibt annehmen. dadurch hast Du weniger Brutto und somit weniger abgaben, bei fast gleichem Netto. Dazu kommt das Du noch 5 Jahre arbeitest. Das heißt, die bAV verfällt für Dich nicht, da sie dann min. 5 Jahre läuft. Alles in allem ein sehr Gutes Ding von Deinem AG das er es anbietet. Viele AG laufen dieser Verpflichtung noch hinterher oder wissen es nicht einmal.

...zur Antwort

Irgendwie sind mir da zuviele "ich glaub"´s drin.

Die Frage ist ja wofür soll die Absicherung sein? - ergänzende Altersvorsorge? - Todesfallversicherung? - Sicherheitenabsicherung, wie Kapital, Kredit etc.?

Was arbeitet Dein Vater, wieviel verdient er, wie hat er schon vorgesorgt? Will er eine Rente haben oder Kapitalabfindung?

Es gibt Riester, Rürup,SofortRente,Lebens- oder Rentenversicherung, fondsgebunden, garantiert etc.

Du siehst, sehr viele Fragen, die mit einem Fachmann ausgearbeitet werden sollten.

Die Unfalltodzusatzversicherung kann er sich aber schenken.

Entweder man macht ne ordentliche Unfallversicherung, weil man einen verletzt überlebt und dann Geld braucht oder eine Sterbegeldversicherung, damit die Hinterbliebenen keine hohen Beerdigungskosten haben.

Das solltest Du mit ihm besprechen und einen Fachmann zu Rate ziehen.

P.S.

Werbung durch Support gelöscht

...zur Antwort

Wichtig? ist es nicht und das kann Dir auch keiner sagen. Warum wenn ja? Du kannst Dir heute die Zinsen für die Zukunft sichern. Die zinsen sind gerade extrem niedrig. Bausparkassen bieten Dir Zinsen schon ab 1,6% an. D.h. zum Beispiel Wenn du einen 45.000€ Bausparvertrag abschließt, dazu die Vermögenswirksamen Leistungen die Dein Chef hoffentlich zahlt + 30-50€ selber reinpackst. Die Arbeitnehmersparzulagen/Wohnungsbauprämie vom Staat. das sind auch ein paar hundert im p.a. hast Du eine gute Sparrate. In der Regel zahlt man bei VL 7 Jahre ein und kann sich dann ein zinsgünstiges darlehen nehmen. Im normalen Fall spart man die Hälfte der Summe ein und bekommt die andere Hälfte für die vereinbarten Zinsen als Darlehen.

Bei meinem Beispiel wären das 22.500€. Entweder zur Renovierung, Modernisierung, Kauf etc. von und für wohnwirtschftliche Zwecke. Das stempelt der berater ;-) Auch wenn die Zinsen in 10 Jahren bei 8% liegen kannst Du die summe für 1,6% bekommen. Das ist der Vorteil. Das musst Du wissen ob Du evtl. in der Zukunft Dir was kaufen möchtest.

...zur Antwort

Du solltest nur eine Photovoltaikanlagen versicherung haben, meistens über den Anbieter zu bekommen.Viele weitere Tipps kannst Du auch hier bekommen: http://www.photovoltaikforum.com

Was hier viele vergessen ist das Rechtsschutzrisiko. ich empfehle Dir eine Rechtsschutzversicherung als Komplettpaket. Denn Du schließt Verträge ab, Wartungs, Liefer, Abnahmeverträge etc. Zudem, wenn man Strom abgibt musst Du ein Gewerbe anmelden, mindestens es beim Finanzamt melden. Wir versichern im Privatrechtsschutz den Vertrieb und die Nutzung dieser Anlagen einfach mit. Bei Interesse einfach melden

...zur Antwort

Euch reichen 90 qm nicht? Da wird schon alles übernommen und dann noch mehr Kosten verursachen. Und da macht man sich dann Gedanken wo Deutschland endet wenn es so weitergeht. Kein Wunder bei diesen Luxuswünschen.

Da gehen Leute von morgens bis abends, Wochenend und Bereitschaftsdienst und können sich nur eine 60qm Wohnung leisten und kotzen über nebenkosten und Du fragst ob die Arge das erlaubt. Echt ein NO-GO.

Wenn der kindsvater vor kurzem arbeitslos geworden ist, dann bekommt er ja Arbeitslosengeld, daurch wird es angerechnet und somit habt ihr weniger Geld.

Die könnten es auch erlauben, obwohl Euch nur 75qm zustehen und schließen dann ein Zimmer ab.

...zur Antwort

jeder der gewerblich, nebenberuflich oder angestellt durch einen Beratungsfehler einen Kunden finanziell schädigen kann.

Bei Angestellten übernimmt das der Arbeitgeber, Bänker, etc.

Wenn Du selbstsändig bist dann ist das auch Pflicht.

Sogar Webdesigner etc. sollten solch eine haben, da Sie ihrem Kunden auch Schäden anrichten können.

...zur Antwort

Du hast Dir höchstwahrscheinlich bei Abschluß diesen Tarif ausgesucht. Weil er günstiger war, somit hast Du nicht nur die Laufzeit anerkannt, sondern auch diese Regelung.

Das was Du machen kannst ist dort anzurufen und vielleicht bestimmte Leistungen/Bausteine rausnehmen lassen. Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, vielleicht eine sb mit reinnehmen, schau Dir mal die Leistungen an und dann darauf worauf Du verzichten kannst.

Ist auch die Frage was Du für 50€ bekommst?

Dann kannst du Dich bei mir melden und ich versicher Dich mit einer Differnzdeckung zum Ablauf deiner Versicherung ohne das Du einen Beitrag bezahlt. Somit zahlst Du jetzt wenig und bist trotzdem bestens versichert. ;-)

...zur Antwort

man kann jeden eintragen, kostet nur Verwaltungsgebühr, wenn man als Eigentümer und auch die Banken zustimmen. Bringt ja schließlich Sicherheit.

...zur Antwort

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausrat

Die Definition von Inventar und Hausrat ist eindeutig. Auch in der Versicherung etc.

Ich glaube hier liegt wohl auch das Problem, das bei der schenkung keinerlei Listen erstellt worden sind, was jetzt verschenkt wurde.

Alles was in der Wohnung, Haus ist zählt zum Inventar. Alles zum Wohngebäude gehörende nicht.

Wie das Beispiel in England, da bekommt jemand eine alte Scheune geschenkt. Nach Jahrzehnten mistet er aus und was findet er, einen Bugatti im wert von mehreren Millionen€. Der Glückspilz. Es wurde der Inhalt mitgeschenkt, somit war er alleiniger Besitzer und Eigentümer.

Bei einem Rechtsstreit muss das aber ganz eindeutig ein Anwalt wissen.

Viel Erfolg.

...zur Antwort

Es kommt wirklich auf den Gegenstand an. Zu den besonders wertvollen Einrichtungen zählen zum Beispiel teure Fahrräder, Designermöbel, Kunstgegenstände, spezielle Computer oder Antiquitäten. Vor allem bestimmte Berufsgruppen, wie Zahnärzte lassen ihre teuren und arbeitsnotwendigen Geräte, zum Beispiel die Behandlungsstühle versichern.

Musikanlage, teure Boxen, die man jetzt nur schwer für den Preis bekommt. Smartphone etc.

Es ist jetzt wohl nicht so, das man durch einen Verlust, Schaden am geliebten Smartphone in Existenznot kommt, aber finanziell ist das natürlich sehr ärgerlich. das gute an dieser Art von Versicherung ist, das die Versicherungsdauer sehr kurz ist, man selbst die Summe wählen kann und die Versicherung im Jahr relativ günstig ist.

Ich habe z.B. mein Smartphone versichert. Denn das ist kein Vertragshandy, sondern bar bezahlt. Es wäre sehr ärgerlich wenn das kaputt geht und mehrere hundert futsch sind. so habe ich den Zeitwert versichert und kann es ersetzen lassen. Vor allem wenn die Reparatur nichts bringt.

Man muss selbst entscheiden was einem wichtig ist, worauf man verzichten kann. Wieviel finanziellen Spielraum ich habe.

Urlaub steht an, geht der Laptop für 800€ kaputt, mit dem man auch noch regelmäßig arbeitet. Jetzt ist die Frage, Urlaub sausen lassen und einen neuen Laptop holen oder sparen und sich solange einen leihen? Bei dem Auto entscheidet man ja auch ob man es mit Teilkasko oder Vollkasko versichert. Obwohl gesetzlich nur Haftpflicht vorgegeben ist.

...zur Antwort

Es kommt wirklich auf den Gegenstand an. Zu den besonders wertvollen Einrichtungen zählen zum Beispiel teure Fahrräder, Designermöbel, Kunstgegenstände, spezielle Computer oder Antiquitäten. Vor allem bestimmte Berufsgruppen, wie Zahnärzte lassen ihre teuren und arbeitsnotwendigen Geräte, zum Beispiel die Behandlungsstühle versichern.

Musikanlage, teure Boxen, die man jetzt nur schwer für den Preis bekommt. Smartphone etc.

Es ist jetzt wohl nicht so, das man durch einen Verlust, Schaden am geliebten Smartphone in Existenznot kommt, aber finanziell ist das natürlich sehr ärgerlich. das gute an dieser Art von Versicherung ist, das die Versicherungsdauer sehr kurz ist, man selbst die Summe wählen kann und die Versicherung im Jahr relativ günstig ist.

Ich habe z.B. mein Smartphone versichert. Denn das ist kein Vertragshandy, sondern bar bezahlt. Es wäre sehr ärgerlich wenn das kaputt geht und mehrere hundert futsch sind. so habe ich den Zeitwert versichert und kann es ersetzen lassen.

Man muss selbst entscheiden was einem wichtig ist, worauf man verzichten kann. Bei dem Auto entscheidet man ja auch ob man es mit Teilkasko oder Vollkasko versichert. Obwohl gesetzlich nur Haftpflicht vorgegeben ist.

...zur Antwort