Dein Anwalt, den Du wohl hast, müsste Dir hierzu Auskunft geben können-Scheidungstermin wird erst zugeteilt, wenn alles komplett ist

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bleibt wohl dabei, dürfte unter die Kategorie Zählkinder fallen http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%A4hlkind

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Antwort vier:

ich rechne kaum mehr um, stell aber ab und zu fest, daß mich zum Beispiel 3,- für einen Cafe im Gasthaus nicht mehr aus der Fassung bringen weil es für mich gefühlt 3,- DM sind und dann ist das doch okay. Rechnet man um und wird sich klar drüber, dass man grad für ein paar Bohnen 6,- DM bezahlt hat, wird einem schlecht....

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Deine Zweifel teile ich, sieh mal http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Duesseldorf_I-10-U-2613_Schimmelbildung-in-Mietwohnung-rechtfertigt-keine-fristlose-Kuendigung-durch-Mieter.news17219.htm

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guck mal hier hab das auch vor kurzem mal gefragt-vielleicht hilfts auch Dir weter: http://www.finanzfrage.net/frage/kann-die-schenkungssteuer-auch-gestundet-werden-wenn-man-nicht-sofort-nutzen-aus-schenkung-hat

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also ich hab bei Google folgendes gefunden und hoffe, das hilft Dir weiter: "Ist die Nebenkosten-Endabrechnung noch nicht erstellt, so hat der Vermieter das Recht, einen pauschalen Teilbetrag der Kaution einzubehalten. Dieser Teilbetrag darf maximal vier Monatsbeträge der üblichen Nebenkosten betragen. Zu einem vollständigen Einbehalt der Kaution ist der Vermieter nur dann berechtigt, wenn die Nachzahlungen aus der letzten Jahresabrechnung so hoch waren wie die Kaution und zwischenzeitlich keine Anpassung der monatlichen Nebenkostenabrechnung erfolgte. Denn dann ist damit zu rechnen, dass die Nebenkostenendabrechnung in ähnlicher Höhe ausfallen wird. In diesem Fall darf der Vermieter die gesamte Höhe der Kaution zurückbehalten. " (Quelle: kanzlei-hollweck.de/ratgeber/die-mietkaution)

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überleg lieber sie beitragsfrei zu stellen, wenn du sie nicht weiter besparen willst-aber wenn du das Geld nicht brauchst, würde ich sie nicht kündigen. Viele Meinungen zum Thema auch hier http://www.finanzfrage.net/frage/vorzeitige-kuendigung-einer-kapitallebensversicherung-welche-nachteile-kommen-auf-mich-zu

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Du bekommst sicher von der deutschen Bank eine Erträgnisaufstellung ausgehändigt, wo ist das Problem?

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wohl kaum, wenn Du ihn zwei Jahre nicht nachweislich um Behebung des Fehler gebeten hast. Ein gerichtlicher Gutachter würde vermutlich anders entscheiden, verlass Dich nicht zu sehr auf das, was der von DIR bezahlte Gutachter alles schreibt. Hierzu hab ich selber schlechte Erfahrungen gemacht. Du bist schon auch verpflichtet, Folgeschäden durch rechtzeitiges Reklamieren des Mangels zu verhindern.

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wäre mir neu, kann das nicht nachvollziehen, hat sie es dir nicht näher erklärt? lies hierzu auch http://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum.html

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ja, das darf der Vermieter http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/ordentliche-kuendigung-sperrfrist-eigenbedarf-und-alles-beachtenswerte-5414.html

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welch Frage-natürlich-schließlich hast Du gerade Geld bei Dir, daß Dir nicht gehört. Natürlich kannst Du auch warten, ob es auffällt ohne Dich vermutlich strafbar zu machen, aber schön finde ich das nicht

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