Die Lohnersatzleistung macht bei Arbeitnehmern 70% vom regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttolohn aus, max. 90% vom letzten Nettoarbeitsentgelts. Die gesetzliche Grundlage hierzu steht da geschrieben: § 47 SGB V.
Ich habe den Baustein nicht includiert, bei Arbeitsunfällen werden die Rehakosten von der gesetzl UV bezahlt. Wäre es aber günstig dazu zu haben beim Abschluß einer neuen privaten UV würde ich es auch in Erwägung ziehen, dies mitzuversichern. Aber bei meiner Versicherung war das damals noch nicht im Angebot.
Hast Du diese Frage nicht vor 2-3 Tagen schon gestellt? Wir wissen hier wirklich nicht, wie lang das Finanzamt für die Bearbeitung Deiner Anfrage benötigt. Aber die Frage, ob Eure Kontonummer so korrekt ist, ist doch entgegenkommend-evtl. gabs sogar mit einer Zahlung Probleme und das FA frägt deshalb nach. Es wird nichts nützen, Du solltest dort anrufen, wenn Dir das unklar ist, oder eben ausfüllen und bestätigen daß so korrekt und zusenden. Etwas Geduld ist schon noch angebracht, da arbeiten auch nur Menschen...
Das ist ja echt ungut. Hast du schon mal über eine Tagesmutter versucht, die Betreuung Deines Kindes zu regeln. Die sind oft zeitlich flexibler und auch an den Wochenenden buchbar. Evtl. gibts sogar Zuschüsse für die Kinderbetreuung als Alleinerziehende. Ein Gang zum Arbeitsamt und anfragen um einen passenderen Job wäre auch noch eine Idee. Viel Glück
einheitliche Währung ist der Euro - warum also nicht auch Einheitlichkeit beim Zahlungsverkehr. Wer A sagt muß auch B sagen- mich stört Sepa nicht, dadurch ist der Zalungsverkehr ins Ausland ja auch schneller u. billiger geworden
das kannst Du gut nachlesen hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf
Nimmst du das neue Angebot nicht an und wirst daraufhin gekündigt, bekommst Du evtl. schwer eine neue Versicherung. Besser gleich nach Alternative suchen am Versicherungsmarkt und selber kündigen. Oder in den sauren Apfel beissen und neues Angebot hinnehmen.
Ist es die gleiche Bank, kanns taggleich gehen. Aber ist es eine Zahlung, die schon lange Jahre zurückliegt, kann es sein, daß das aus Mikrofilmen rausgefischt werden muß, dann ist eine Woche Bearbeitungszeit auch denkbar. Kann man leider nicht pauschal so sagen
http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php
hier solltest Du nachlesen können, was Du wissen willst
Der Betrag wird aus dem Verkaufspreis errechnet- handelt man aus, daß die Küche aus dem Kaufpreis rausgerechnet wird und extra bezahlt wird, spart das Provision, Notargebühr, Grunderwerbsteuer
diese Frage kam wohl schon mal ähnlich gestellt vor, google hilft weiter, gern aber hier für Dich der Link http://www.finanzfrage.net/frage/muss-man-die-grundsicherung-nach-erhalt-einer-erbschaft-zurueckzahlen
Das hilft den Franzosen nur kurzfristig- ich bin dafür, daß der Deutsche Steuerzahler LÄNGERFRISTIG entlastet wird, sehe darin also wenig Sinn
Anspruch besteht wohl eher nicht, aber steuerbegünstigt ist es, also dem Arbeitgeber anbieten den Umzug gegen Zuschuss zu machen, guter Link: http://www.umzugstipps.de/tip/umzugskosten-bei-arbeit.shtml
lies hierzu hier http://www.gutefrage.net/frage/freistellung-durch-arbeitgeber-im-brandfall
http://www.finanzfrage.net/frage/unbezahlter-urlaub-zur-pflege-der-eigenen-mutter-welche-rechte-haben-wir
da ist ein Link mit aufgeführt der weiterhilft