Der erste Schritt wäre die Lastschrifteinzugsermächtigung zu widerrufen. Es besteht keine Pflicht in einen Bausparvertrag einzuzahlen.

Ob ein Guthaben überhaupt vorhanden ist ist eine andere Frage (wegen der Abschlussgebühr). Hier hilft ein erneuter Anruf bei Wüstenrot.

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Frage zu Betragsauszahlung bei vorzeitiger Kündigung einer priv. Rentenversicherung?

Hallo,

ich möchte meine Rentenversicherung kündigen und hätte paar Fragen dazu inkl. Was ich zurück bekommen würde/könnte.

Eine Bitte vorweg, ich weiß dass man so Versicherungen nicht kündigen sollte, dass es ein Fehler ist und so weiter... Deswegen bitte KEINE Belehrungen, ich habe bestimmte Gründe, dass ich es tun will. Danke schon mal dafür...

Also ich bespare jetzt schon seit einiger Zeit eine zusätzliche Rentenversicherung (nicht steuerfrei! Kam zu spät!)

Möchte den jetzt auflösen und habe folgende Angaben in dem Schreiben von Dez 2017 wo ich nicht zurecht weiß was die zu bedeuten haben:

Jahr: 2018

Rückkaufwert EUR: 5631

Stornoabzug in EUR: 98

Rückkaufswert nach Stornoabzug in EUR: 5533

Beitragsfreie Monatsrente nach Stornoabzug in EUR: 0

Beitragsfreie Kapitalabfindung nach Stornoabzug in EUR: 0

Meine erste Frage ist, wenn ich zum 1 Dez. kündigen würde, was bekomme ich zurück? Ich gehe jetzt von den 5533 EUR aus oder kommt da noch mehr dazu?

Meine zweite Frage wäre, ab 2021 sind die Felder Beitragsfreie Monatsrente nach Stornoabzug in EUR und Beitragsfreie Kapitalabfindung nach Stornoabzug in EUR ausgefüllt. Da stehen beim Ersten die Werte 55 und beim zweiten der Wert 14697 drin. Was hat das zu bedeuten? Wäre cool wenn ihr mir hier weiter helfen könntet.

By the way, kann man so einen Vertrag einfach kündigen oder geht das nicht so leicht? Habe viel „negatives" gehört und dass alles nicht so ohne Weiteres zu erledigen ist?!?

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Wenn es sich um eine normale private Rentenversicherung handelt ist diese mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Theoretisch sollte der Rückkaufswert zum 01.12.2018 höher sein als zum 01.12.2017. Das lässt sich aber nicht seriös beantworten, ohne den Vertrag zu kennen.

ab 2021 : du kannst  die Einzahlungen ab 2021 stoppen und der Vertrag hat Mindestsummen erreicht und er kann ohne weitere Einzahlungen weitergeführt werden. Dann ist hier schon die monatliche Rente und die Kapitalzahlung für einen ab 2021 beitragsfreien Verlauf angegeben.

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Baufinanzierung an anderem Ort / mit Jobwechsel?

Hallo,

meine Frau und ich planen ein Haus auf dem Grundstück von Verwandten zu bauen, dass ca. 400km weit von unserem Wohnort und unseren Arbeitsstellen entfernt liegt.
Wir arbeiten beide in Festanstellung in deutschlandweit agierenden Unternehmen. Unser Plan war es, während der Bauphase noch an unserem ursprünglichem Ort wohnen zu bleiben und erst nach Bauende umzuziehen(die Verwandtschaft hätte unmittelbar ein Auge auf die Bauarbeiten, zudem wird ein Bausachverständiger miteinbezogen).
Wir hatten nun ein Gespräch mit einem unabhängigem Finanzberater, der uns lapidar im Nebensatz mitteilte, dass die Banken vorraussetzen, dass bereits ein Arbeitsverhältnis an dem neuen Wohnort (Umkreis 100km) besteht.

Das passt nun halt so garnicht in unsere Planungen bezüglich der Zeit und der höheren Mietkosten, die wir vor Ort während der Bauphase hätten.

Ich könnte mich mit relativ kleinem Aufwand versetzen lassen. Meine Frau müsste sich neu bewerben in der anderen Region und hätte eventuell auch nochmal Probezeit - aber auch Ihre Chancen eine, sogar besserbezahlte Stelle, dort zu bekommen sind sehr hoch.

Die Finanzierungsangebote sind so kalkuliert, dass selbst im Falle eines Verdienstausfalls nach kostenlosem Tilgungssatzwechsel auf 1%, eine bezahlbare Annuität gegeben wäre.

Nun zu unseren Fragen:

Ist das wirklich gängig, dass man für die Finanzierung bereits einen Arbeitsplatz in der Umgebung der neuen Immobilie haben muss?

Würde sich eine neue Probezeit auch auf die Finanzierung auswirken?

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Die Denkweise der Bank ist durchaus nachvollziehbar. Stand heute hätte die eigengenutzte Immobilie eine Entfernung von 400 km zu den Arbeitsplätzen.

Die berufliche Situation deiner Frau wäre komplett ungeklärt. Bei dir muss der Arbeitgeber mitspielen. Auch was heute recht einfach geht (Versetzung) funktioniert eventuell in einem Jahr nicht mehr. Vermutungen akzeptiert eine Bank nicht in der Kreditentscheidung.

Für die Bank muss die Finanzierung langfristig gesichert sein. Ansonsten darf sie das Darlehen nicht gewähren. Stand heute ist dies bei euch nicht der Fall.

Eine Lösung : du sprichst heute mit deinem Arbeitgeber und ihr fixiert bereits schriftlich die Versetzung in der Zukunft. Eventuell reicht das der Bank.

Eine weitere Lösung : ihr plant zunächst die Vermietung des Neubaus und spielt die Variante mit der Bank durch. Ist dies darstellbar könnt ihr nach Fertigstellung immer noch selber einziehen.

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Wenn ich dies richtig sehe :

  • die Haftpflichtversicherung wird leisten
  • ein Regulierer der Versicherung war vor Ort
  • ein Kostenvoranschlag liegt vor

Dann würde dies bedeuten :

  • die Reparatur des Bodens wird übernommen
  • Kosten die in diesem Zusammenhang entstehen, werden auch übernommen (z.B. Abbau Küche)

Wenn anhand des Kostenvoranschlags abgerechnet wird (d.h. es wird nicht repariert), wird auch nur der Boden entschädigt. Die Folgekosten und die Mehrwertsteuer werden nicht übernommen. Dies ist gängige Praxis und nicht zu beanstanden.

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