Da die EM Renten als Zurechnungszeiten bei der Altersrente zählen, gehe ich davon aus, daß diese -wird sie bis zum 65. Geburtstag bezogen, mehr Vorteile hat als die Frührente.
das könnte Deine Frage beantworten: BGH IV ZR 38-12
der Begünstigte hat demnach Pech wenn er zu lange nicht auffindbar ist...
gemeint ist eigentlich Bausparen, nicht Tagegeld wie in der Überschrift, wobei der Sachverhalt vermutlich der gleiche ist in Bezug auf Steuerabzug. Freu mich über Antworten
theoretisch ja, informier Dich hier weiter http://www.koerperspende.de/de/koerperspende/verfuegung.html
Geben tuts was, aber vermutlich nur bei Nachweis und längerem Ausfall, was die Sache schwierig macht http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/bundesgerichtshof-bei-internet-ausfall-gibt-es-schadenersatz-12037962.html
dann gibts erst in 10 Jahren wieder eine Chance, lies hierzu ähnlichen Fall: http://www.finanzfrage.net/frage/regelinsolvenzverfahren
die Suchfunktion weiß Rat: http://www.finanzfrage.net/frage/witwenrente-guetertrennung
je nach dem ob eben nur Ehemann oder Ehefrau Vorsorgeaufwendungen hat oder eben beide- versteh ich die Frage grad nicht?
ich glaube nicht, daß der Mieter hier zahlen muß http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/201304-baeume-faellen-im-mietgarten
Konkret einfordern beim Anbieter, in der Pflicht sind sie leider noch nicht, so les ich das hier raus: http://www.riester-rente.eu/1198/2012/03/29/riester-rente-noch-immer-unklare-jahresmitteilungen/
lies mal hierzu http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-wenn-kinder-falsch-versichert-sind/4616046.html
Würde vielleicht nur 5 o. 10 Euro mitgeben und die Sparbuchnr. auf einen Zettel schreiben-nachtragen lassen mit Buch kannst Du das ja dann selber bei der Bank. Abgesehen davon ist ja demnächst am 30.10. Weltspartag, da braucht ihr ja wahrscheinlich auch wieder ein volles Schweinderl... obs richtig ist, daß in den Schulen anzubieten: ich finds überflüssig...die Banken wollen möglichst früh an Kundendaten um später den Schüler als Berufsanfänger begrüssen zu dürfen und ihre Produkte dann an den Mann zu bringen...
geben tuts das, aber obs billiger wird, hängt schon davon ab, wie einig sich das Nochehepaar ist. Zeitsparender-mag sein. Aber mir wäre bei sowas der persönliche Kontakt zum Anwalt schon lieber als Emailverkehr...
wohl kaum http://www.test.de/Kurzurteil-Fahrtenbuch-abgelehnt-4417838-4417842/
nein, das ist nicht möglich, hab gegoogelt, dazu gibts ein Urteil vom Mai diesen Jahres Az. VI B 111/11
ich wollte das zu den Tips geben, tut mir leid, falsche Sparte gewählt
Erschließungskosten unter Umständen, schau in Deinen Vertrag, das ist wichtig abzuklären, ansonsten kommt noch: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbucheintragungsgebühren, evtl. Maklerprovison, Kreditkosten
natürlich mußt Du das zahlen, der Rechtsschutz fordert das ein, wenn der Gläubiger zu Recht Geld von Dir bekommt. Wieso sollte der Rechtsschutz das bezahlen?
www.gutefrage.de stell die Frage lieber da, hier ist ein Finanzforum
viell. hilft Dir dieser Artikel weiter, grds. lässt sich das steuerlich schon gut hinbekommen: http://www.hk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/ertrag_lohnsteuer/einkommen_koerper_steuer/366568/Reisekosten_Steuerliche_Behandlung.html