Keine Witwenrente wegen Gütertrennung?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Keine Sorge Marry, die vereinbarte Gütertrennung hat keinerlei Auswirkungen auf den Witwenrentenanspruch. Witwenrente bekommt man, wenn man mindestens ein Jahr verheiratet war und zum Zeitpunkt des Todes noch verheiratet war. Der Verstorbene muß hierzu die Wartezeit von mindestens 60 Beitragsmonaten erfüllt haben, was bei Euch wohl der Fall sein wird.