Möbel, deren Lackgeruch nicht bald nach dem Aufstellen verschwindet, gelten als mangelhaft. Darum muss der Händler sie zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. So hat das OLG Bamberg jedenfalls bei einem Schlafzimmer entschieden. Siehe. www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/schlafzimmermoebel-mit-chemikaliengeruch/

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Selbst wenn der Abstellraum im Mietvertrag gar nicht erwähnt ist, entsteht durch die jahrelange erlaubte Nutzung ein Anspruch auf diesen Abstellplatz. Eine Mietminderung um 5 % ist wohl angemessen.

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Wenn die Nutzung im Mietvertrag geregelt ist, ist es ein Wohnungsmangel, wenn er plötzlich nicht mehr genutzt werden kann. Er muss ihn wieder öffnen, ansonsten würde ich eine Mietminderung von 5- 10% vornehmen.

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