Sowie ich weiß, gilt das von dem Zeitpunkt der ersten gleich lautenden Verträge - solange, wie dann die Züchterei weiter betrieben wird. Das ist das, was ich bei vielen Züchtern gehört habe, ob das jetzt Meinung oder rechtliche Grundlage ist, kann ich mit Sicherheit auch nicht sagen.

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Soweit ich von Züchtern gehört habe, geht man ab 3 bis 4 gleich lautenden Verträgen davon aus, dass ein gewerbsmäßiger Handel stattfindet. Das heißt, dass bei 2 Welpen von einem privaten Verkauf ausgegangen wird (hier kann man die Gewährleistungspflicht ausschließen) bei 4 Welpen liegt man aber hart an der Grenze zum gewerbsmäßigen Handel mit der Gewährleistungspflicht.

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Nach einer Entscheidung der EU-Kommission dürfen Scheine von Händlern nur ausnahmsweise nicht angenommen werden, wenn zuwenig Wechselgeld in der Kasse ist oder wenn der Schein einen unverhältnismäßig hohen Wert im Verhältnis zum Kaufpreis hat. Das ist jedenfalls die Theorie……

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Das muss mit der Krankenkasse geklärt werden, weil hier von Kasse zu Kasse Unterschiede bestehen. Viele Kassen übernehmen aber die Therapiekosten, wenn man nachweisen kann, dass woanders in kurzer Zeit kein Platz frei wird. Daher sollte dein Bekannter alle Telefonate mit den Praxen protokollieren und noch mal mit seiner Kasse reden. Oder mit dem Arzt über eine stationären Aufenthalt reden.

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Nein, keine Aussicht auf Erfolg! Kunden in einem Supermarkt müssen wohl selbst aufpassen, wo sie hintreten. Hier ist es durchaus üblich, dass Hubwagen, Einkaufswagen oder Warenkisten herumstehen.

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Da kein zusätzlicher Wohnraum und keine Küche vorhanden waren, hat sich der Charakter der Reise grundlegend geändert. Ich würde eine Erstattung fordern, die bei 40 – 50 % des Reisepreises liegt, das dürfte realistisch sein.

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Dazu fand ich eine Entscheidung des OLG Bamberg, Az 5 U 46/75, wonach ein Gehweg so geräumt sein muss, dass 2 Personen aneinander vorbei gehen können. Dafür reichen 80 – 120 cm aus.

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Möbel, deren Lackgeruch nicht bald nach dem Aufstellen verschwindet, gelten als mangelhaft. Darum muss der Händler sie zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. So hat das OLG Bamberg jedenfalls bei einem Schlafzimmer entschieden. Siehe. www.mahnerfolg.de/urteile/index.php/schlafzimmermoebel-mit-chemikaliengeruch/

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Wenn die Kratzer durch normalen Gebrauch entstanden sind, ist die Reparatur Sache des Vermieters. Anders ist es, wenn er dir beweisen kann, dass du grob fahrlässig mit dem Fußboden umgegangen bist. Das dürfte aber nicht so einfach sein.

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Von mir forderte die GEZ eine Einzugsermächtigung und buchte das Geld dann ab. Ich kenne bei der GEZ auch nur dieses Verfahren.

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Bis zu zwei Jahre nach dem Kauf ist immer der Verkäufer verpflichtet, bei Defekten für Abhilfe zusorgen, ohne dass dem Käufer Kosten entstehen.

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Wenn der Verursacher nicht oder nur sehr schwer ermittelt werden kann, müssen sich alle Hausbewohner an den Kosten beseitigen. Der Vermieter ist nur verpflichtet, die Entsorgung „wirtschaftlich vertretbar“ vorzunehmen. Dazu fand ich diesen Link:

www.todzy-immobilien.de/news-archiv/single.html?tx_ttnews[ttnews]=15&txttnews[backPid]=1&cHash=41f35f3943

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Selbst wenn der Abstellraum im Mietvertrag gar nicht erwähnt ist, entsteht durch die jahrelange erlaubte Nutzung ein Anspruch auf diesen Abstellplatz. Eine Mietminderung um 5 % ist wohl angemessen.

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Mieter können bei Baulärm und Dreck die Miete kürzen. Als Hausbesitzer hast du in diesem Fall die schlechten Karten. Vielleicht könntest du die gekürzten Mieten vom Bauherrn der Baustelle einfordern.

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Wenn die Nutzung im Mietvertrag geregelt ist, ist es ein Wohnungsmangel, wenn er plötzlich nicht mehr genutzt werden kann. Er muss ihn wieder öffnen, ansonsten würde ich eine Mietminderung von 5- 10% vornehmen.

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Wenn die Hotelkosten entstanden sind durch den Baumangel, muss die Baufirma sie auch übernehmen.

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