Ein Tilgungsaussetzungsdarlehen ist MITNICHTEN IMMER die teuerste Variante eines Darlehens. Zur Erklärung: Die Bank finanziert mit dieser Darlehensform z.B. ein Bauspardarlehen vor. Man zahlt nur Zinsen an die Bank. Parallel wird in den Bausparvertrag angespart, bei Zuteilung wird das Tilgungsaussetzungsdarlehen durch die Bausparsumme abgelöst. Man nennt dies auch Kombikredit. Es ist zwar richtig, dass der Kunde zum Ende des Aussetzungsdarlehens, also bei Zuteilung, schlechter dasteht, als bei direkter Tilgung (der BSV wird ja nicht so hoch verzinst wie das Darlehen), aber nach folgt ja eben der Vorteil des niedrig verzinsten Bauspardarlehens. Vergleichen läßt sich ein Kombikredit mit einem Annuitätendarlehen über deren Effektivzins. Ich meine dabei den Effektivzins des GESAMTEN Kombikredites, in welchen Abschlußgebühr des BSV, Zins der Vorfinanzierung und Zins des Bauspardarlehens einfließen. FINANZTEST hat im März 2011 ermittelt, dass Kombikredite bei langen Zinsbindungen (über 20 Jahre) meist besser abschneiden als Bankdarlehen.
Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie nicht die notarielle Beglaubigung der Urkunde, sondern deren Inhalt und Wirkung anfechten.
Ich meine, dies geht nur, wenn Ihr Mann in Not geraten ist und finanziell hilfebedürftig ist. Mit dem Verzicht hat er einen möglichen Erbanspruch "verschenkt" und der "Beschenkte" muss in solchen Fällen das Geschenk zurückgeben.
Ich bin mir aber nicht ganz sicher, insbesondere nicht über die einzuhaltenden Fristen. Wie wäre es denn, wenn Sie erstmal die Notarin kontaktieren und dort fragen?
Normalerweise dauert es etwas, bis WFA-Fördermittel ausgezahlt werden, denn das ist regional budgetabhängig. Für Köln z.B. gibt es dieses Jahr keine Mittel mehr.
Daher wird die VoBa das Geld, welches Sie ja heute schon für den Kauf/Neubau brauchen, "vorschießen". Sie müssen währenddessen dafür Zinsen zahlen. Wenn die Fördermittel ausgezahlt werden, geht der Auszahlungsbetrag dann "zurück" an die VoBa. Damit schulden Sie der VoBa nichts mehr.
Sie zahlen also bis zur Auszahlung nur Zinsen an die VoBa, danach die vereinbarten Raten an die NRW.Bank
Die Volksbank finanziert die öffentlichen Mittel deR NRW-Bank vor, bis diese in 2012 ausgezahlt werden.
Mit der Auszahlung des Förderdarlehens wird das Zinszahlungsdarlehen der VoBa abgelöst.
Also keine Sorge... ;-)
Vermutlich darf und wird nichts gepfändet werden. Sie müssen jedoch glaubhaft machen, dass die (wertvollen) Einrichtungsgegenstände Ihnen gehören. Am besten wäre es, wenn Sie dafür auf Ihren Namen lautende Rechnungen vorweisen können.
Pfändet der Gerichtsvollzieher doch, so werden die Gegenstände ja nicht gleich eingezogen. Sie haben dann die Möglichkeit, zwischen Pfändung und Einziehung Vollstreckungsabwehrklage zu erheben.
Es ist ja gerade der Zweck einer Abtretung (Zession), dass der Gläubiger sich aus künftig fällig werdenden Forderungen (Arbeitseinkommen) des Schuldners gegenüber einem Drittschuldner (Arbeitgeber) befriedigen oder besichern kann.
Arbeitseinkommen können abgetreten werden. Es gibt die stille Zession, diese wird dem Arbeitgeber nur offengelegt, wenn der Schuldner nicht zahlt. Wird die Zession dem Arbeitgeber sofort offengelegt, spricht man von einer offenen Zession.
Die Offenlegung der Zession hat die Wirkung, dass der Arbeitgeber Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an Sie leisten kann. Dabei muss er aber beachten, dass dem Arbeitnehmer mindestens das Einkommen verbleibt, das pfändungsfrei wäre.Tut er das nicht, haben Sie die Möglichkeit, den Zahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber gerichtlich durchzusetzen.
Natürlich macht das alles nur Sinn, wenn Ihr Schuldner diese Stelle auch tatsächlich antritt.
Ich stimme meinem Vorredner zu, allerdings wird die Grunderwerbsteuer in NRW erst zum 01.10.2011 auf 5% erhöht. Also nicht lange zögern..
Noch ein Nachtrag zu meiner Antwort: Dass die Badenia-BSV-Finanzierung 4,1% Effektivzins hat, glaube ich so nicht, das wäre besser als beim Testsieger! Die Vorfinanzierung (Vorausdarlehen) hat einen bestimmten Effektivzins, das Bauspardarlehen hat ebenfalls einen bestimmten Effektivzins. Viele Menschen, darunter auch manch Finanzberater, glauben, dass der Gesamteffektivzins der Kombi dann eine Art "Mittelwert" aus beiden Teil-Effektivzinsen ist. Dem ist nicht so! Der Gesamteffektivzins ist höher als beide Teilwerte! Das liegt daran, weil hier auch berücksichtigt wird, dass die Sparbeiträge zum Bausparvertrag halt schlechter verzinst werden, als wenn sie direkt der Tilgung dienen würden. DENNOCH liegt der Gesamteffektivzins dieser Finanzierungsform meist unter dem von Annuitätendarlehen der Banken. Mein Rat: Lassen Sie sich den Gesamteffektivzins der Badenia errechnen (ich hoffe, der "Strukki" kann das) und vergleichen Sie dann mit Ihren Bankangeboten.
Ich bin als Finanzberater ebenso erstaunt, wieviele Vorurteile es hier gegenüber einer Bausparkombi offenbar gibt.
Finanztest hat im Frühjahr dieses Jahres ermittelt, dass die günstigsten Langzeit-Finanzierungen nicht von Banken, sondern von Bausparkassen kommen. Diese sogenannten Kombikredite bieten außerdem Zinssicherheit bis zum Ende.
Die Kosten kann man mittels eines Effektivzinsrechners vergleichen. Ich habe selbst so ein Tool. Dabei werden die Zahlungsströme und -zeitpunkte der Bestandteile des Kombikredites betrachtet und daraus der Effektivzins errechnet. Er liegt bei führenden Kombikreditanbietern deutlich unter dem Satz der Banken.
Nachteil des Kombikredites: Er setzt meist eine höhere Tilgung und damit höhere monatliche Belastung voraus.
Ob die Badenia zu empfehlen ist, kann ich erst sagen, wenn ich den Effektivzins kenne. Der bundesweit führende Anbieter heißt jedoch anders. ;-)
Die Verwendung von Riesterguthaben zu "eigenen wohnungswirtschaftlichen Zwecken" (also Selbstnbutzung der Immobilie) ist nicht förderschädlich, sondern vom Gesetzgeber gewollt. Es erfolgt keine Rückforderung der Fördergelder.
Es gibt ja auch Riester-Produkte, die ausdrücklich der Förderung des Erwerbs einer selbstgenutzten Immobilie dienen (riestergeförderte Bausparverträge bzw. Immobiliendarlehen mit Riesterzulage).
Ja, die sogenannten Kaufnebenkosten (Notar, Grundbuchamt, Grunderwerbsteuer, Maklercourtage) müssen von Kapitalanlegern buchhalterisch aktiviert werden, d.h. es sind keine Werbungskosten, die sofort abgezogen werden können. Sie erhöhen damit den Buchwert der Immobilie.
Im Gegenzug dürfen diese Kosten zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben werden, also in der Regel mit 2% p.a. - allerdings jeweils nur der Anteil, der sich auf das Gebäude bezieht.
Das Grundstück und der auf dessen Erwerb anteilige Nebenkostenanteil können hingegen nicht abgeschrieben werden, da sich Grundstücke naturgemäß nicht abnutzen.
Dies gilt sinngemäß auch für Erbbaurechtsverträge - hier entfallen i.d.R. sämtliche Kaufnebenkosten auf das Gebäude.
Es dürfte sich um die Münchner Hypothekenbank (MHB) handeln - diese verwendet diesen Begriff.
Wenn Ihr Sohn das Haus kauft und Sie es bewohnen sollen (vermutlich zahlen Sie Ihrem Sohn eine Art "Miete"), dann handelt es sich bei Ihrem Sohn im steuerlichen Sinne um eine Kapitalanlage. Steuerlich werden bei Ihrem Sohn die Zinsaufwendungen des Darlehens den Mieteinnahmen gegenübergestellt. Ein Überschuß muss versteuert werden, ein Negativbetrag würde zu einem Steuervorteil führen.
Bitte beachten Sie, dass zur Realisierung eines Steuervorteils ein Mietvertrag wie unter Fremden abgeschlossen und durchgeführt werden muss. Die ortsübliche Miete darf dabei nur um max. 50% unterschritten werden. Sie sollte durch Überweisung gezahlt werden.
Die MHB ist eine Genossenschaftsbank, welche bundesweit Wohn- und Gewerbeimmobilien finanziert. Sie genießt einen guten Ruf.
Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte nochmal.
Ich muss allen Vorrednern widersprechen ! Seit einiger Zeit ist gesetzlich geregelt, dass die Bank des Zahlungspflichtigem diesem KEINE Rücklastschriftgebühren belasten darf !
Gebühren darf sie aber der einlösenden Bank berechnen, welche sie den Zahlungsempfänger weiterbelastet. Dieser wiederum verlangt in der Regel die Erstattung vom Zahlungspflichtigen.
Wenn Du das Haus vor der Eheschließung kaufst, könnte das von Vorteil für Dich sein, falls Du je geschieden werden solltest - es bleibt dann danach i.d.R. Dein Alleineigentum. Ich hoffe natürlich, Ihr gehört zu den 50% der Ehen, die nicht geschieden werden. ;-)
Wenn Du einen Teil des Kaufpreises finanzieren willst, ist es ebenfalls vorher leichter, falls Deine Freundin kein Einkommen hat. Nach der Eheschließung zieht die Bank nämlich dann 2 x Lebenshaltungskosten von Deinem(Eurem) Einkommen ab, um die Tragbarkeit der Rate einzuschätzen ("Haushaltsrechnung").
Natürlich darf man das. Es ist sogar üblich - wohl die meisten vermieteten Häuser und Wohnungen sind finanziert.
In der Tat bekommt er es mit: Ein Grundstückskaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Der Notar ist anschließend verpflichet, das Finanzamt darüber zu informieren, welches daraufhin einen Grunderwerbsteuerbescheid erläßt. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt wiederum erst, wenn die Zahlung dieser Steuer erfolgt ist (durch sogenannte "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" des Finanzamtes).