Wohngeld ist einkommensabhängig- lies hierzu http://www.wohngeld.org/einkommen.html

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Es wird im Rahmen des Taschengelds liegen- wieviel Geld liegt denn drauf -um welche Summe geht es. Hast Du zB 1000 Euro drauf, wirst Du das sicher nicht abheben können auf einmal. Und mehrere Verfügungen im Monat sind beim Sparbuch ja auch nicht erlaubt, weil der Sparcharakter dann verloren geht.

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Wenn die OP harmlos ist, o. u.U. ärztlich nicht dringend angeordnet, erwähne es gar nicht erst beim Antrag. Denn hast Du die Versicherung erstmal, kann es ja immer wieder dazu kommen, daß man zu einer OP muß, da muß man die Versicherung im nachhinein ja auch nicht mehr darauf hinweisen. Eine Knie-OP dürfte doch nicht sehr lebensbedrohlich sein, denke, hier kannst Du beim Antrag "schweigen".

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