Hallo,
ich musste bereits im April unsere gebuchte Ferienwohnung aus familiären Gründen leider stornieren. Mir wurde eine Stornierungsgebühr berechnet, den Rest der Anzahlung habe ich sehr schnell zurückbekommen.
Die Wohnung ist mittlerweile für den Zeitraum neu vermietet worden, das konnte ich online nachschauen (Zeitraum ist wieder belegt). Nun frage ich mich, ob mir laut AGB des Vermieters die Stornierungsgebühr nicht auch zurückgezahlt werden muss.
Folgender Auszug aus den AGB: "Storniert der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist."
Die Wohnung ist neu vermietet, also bekomme ich doch das Geld zurück? Der Vermieter weigert sich, aber ich möchte die Sache nicht auf sich beruhen lassen, es geht immerhin um 95 Euro! Oder verstehe ich die AGB tatsächlich falsch?
Und meine zweite Frage: Was bedeutet "unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen"?
Danke im Voraus!