Du täuschst ein Geschäft vor, das ist strafbar. Den Paragraphen dazu erfährst du ggf. von der Staatsanwaltschaft, wenn es so weit ist.

Wenn der Käufer nur das Geld zurückverlangt oder du es über eine Plattform automatisch erstatten kannst, dann droht dir wohl rechtlich nichts. Ggf. jedoch schlechte Bewertung o.ä.

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Für die Zukunft: Wenn du meinst es sei dringend, nicht fragen. Sondern kurz Bescheid geben, dass du dringend auf die Toilette musst. Wenn die Lehrerin dem widerspricht, teile ihr netterweise mit, dass du es mit ihr nachher besprechen kannst, wenn sie möchte und geh einfach auf die Toilette. Festhalten darf sie dich nicht.

Und immer höflich bleiben. ;)

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Sie haben einen Fehler gemacht, indem Sie die Personalien Ihrer Kundin nicht aufgenommen haben. Nun müssten Sie zunächst Ihren Kunden identifizieren. Das kostet Geld.

Ich würde einen Anwalt dringend empfehlen. Es gibt auch Inkassounternehmen, die kostengünstig auch Anschriften ermitteln und rechtlichen Beistand anbieten.

Dass Sie keine weiteren Nachhilfestunden mehr geben, versteht sich von selbst.

Letztendlich müssen Sie damit rechnen, die Forderung abschreiben zu müssen.

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Sie haben doch Ihre Antwort bereits mit gepostet: "Ihr verfügbarer Saldo ist für diese Order nicht ausreichend. Bitte prüfen Sie, ob eine offene Order Cash auf dem Konto blockiert."

Sie haben also das Geld nicht, welches Sie überweisen möchten. Wieso das so ist, kann Ihnen hier wohl kaum jemand beantworten. Ggf. ist noch eine Position offen. Bzw. sind Sie ggf. noch investiert.

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Ich denke Sie werden ohne professionelle Hilfe nicht weiterkommen.

Nehmen Sie Ihre Rechnungen oder Kontoauszüge mit Lastschriften und Ihren Einkommensnachweisen und gehen Sie damit zu Ihrem Amtsgericht. Dort suchen Sie die Rechtsantragsstelle auf, erklären Ihren Fall und bitten um Beratungshilfeschein. Damit können Sie zu einem Anwalt und Ihren Fall dort erklären. Sie müssten ggf. 10 oder 15 Euro für den Anwalt zahlen. Manche Anwälte verlangen keine Zuzahlung.

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Wenn das Geld auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird und Sie die Kontoauszüge dem JobCeneter vorlegen, dann wird das JobCenter Sie von Ihnen eine Erklärung einfordern. Dann wird entschieden, ob es bei Ihren Leistungen angerechnet wird.

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Bei der Insolvenz trägt die Kosten nicht die Allgemeinheit bzw. nicht der Steuerzahler. Lediglich die Forderung Ihnen gegenüber ist dann hinfällig und der Gläubiger muss es abschreiben.

Zu den Schulden bleibt Ihnen leider nur eine Schuldnerberatungsstelle. Günstige und seriöse bieten Vereine an wie z.B. Caritas oder Diakonie.

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Ich verstehe nicht, wie man überhaupt darüber nachdenken kann. Einfach Nachricht löschen und gut ist. Ggf. den User zusätzlich blockieren.

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