Yahoo hat sich ganz gut entwickelt und ist auch mit einem Preis von um die 21 Dollar nicht zu teuer um einzusteigen gegenueber z.B. Google mit um die 900 Dollar.
Mir ist das bisher eigentlich nur aus den USA bekannt, dort bietet besonders die Bank of America diesen Service mit entsprechender App an. Es soll dort sicher sein, jedenfalls habe ich noch keine gegenteiligen Berichte gelesen.
Ich vermute mal das wird schwierig, wie sieht es denn mit einem Umtausch des Buches aus. Ist das eine Möglichkeit?
Die Formulare sind als Download verfuegbar beim BMF oder auch unter Elster.
bmf.gv.at/service/formulare/steuern/detail.htm?FTYP=ust
.elster.de/elfo_down1.php
Wenn die Steuerfahnder bereits vor Ort sind, ist eigentlich keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr moeglich. Das muesste schon im Vorfeld passieren.
Meinst du vielleicht:
http://ig-lehman-zertifikateschaden.de/biz/uebersicht.html
denn die Seite besteht noch.
Die Beitraege sind genau wie die normalen Kassenbeitraege als Sonderausgabe anrechenbar. Wie du allerdings schon angedeutet hast, keine Regel ohne Ausnahme. In diesem Fall kommen nur die in den Genuss der Sonderausgabe, die einiges an Steuern einzahlen, also Besserverdiener. Geringe Einkommen oder Hartz IV Empfaenger gehen da leer aus.
Boeing hat noch so einige technische Probleme zu loesen (Dreamliner und Jumbo-Jet). die Rezension macht Boeing ebenfalls zu schaffen, geringe Bestellungen. Boeings eigene Prognose ist zurueckhaltend, es wird jedoch deutlich mit einem Gewinn gerechnet. Es bleibt zu beobachten wie der Kurs sich entwickelt, der wird sicherlich eng mit den Loesungen der technischen Probleme und den damit verbundenen Bestellungen verknuepft sein. Ich wuerde dem positiv entgegen sehen.
Ueblicherweise verweisen Banken auf ihre AGB's, zu Grunde liegt oft eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhaeltnisse. Wegen der Frist wuerde ich mal in deren AGB's nachlesen, die offen ausliegen muessen.
Wenn die Betraege auch sonst per Lastschrift eingezogen wurden, ich entnehme deiner Schilderung dies ist nicht die erste Verlaengerung, dann sollte es in diesem Fall auch okay sein.
Dienstwagen / Firmenfahrzeuge werden immer versteuert und zwar mit ueblicherweise 1% des Bruttolistenpreises.
Die Bank stellt eine Bescheinigung, oft heisst sie Jahressteuerbescheinigung, separat pro Depot aus. Die Bank kann nicht gleich verreichnen, da sie gesetzlich verpflichtet ist die Abgeltungssteuer abzufuehren.
Ich kenne das eigentlich eher anders herum, du kaufst im Ausland in einem 'tax free shopping' Geschaeft ein und bekommst die bezahlte Umsatzsteuer am Flughafen zurueck. Das lohnt sich aber eigentlich nur in Laendern in denen die Umsatzsteuer hoeher als unsere in Deutschland ist, da du bei der Einreise in Deutschland die gekauften Waren beim Zoll anmelden und nach deutschem Recht versteuern musst.
Bei der Schenkungssteuer gibt es einen Freibetrag von EUR 20.000,-- fuer Geschenke, das gilt fuer Lebenspartner, Verlobte, Cousins, Nichten und Neffen oder Geschwister. Es werden jedoch alle Geschenke der letzten 10 Jahre aufaddiert um den Freibetrag zu ueberpruefen. Den Freibetrag gibt es naemlich nur einmal in 10 Jahren. Aus meiner Sicht alles recht unwahrscheinlich da schwer zu ueberpruefen.
Ein Nichtanwendungserlass ist eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzaemter steuerrechtliche Urteile nicht allgemein anzuwenden, sondern nur im Einzelfall.
Die Grenze liegt bei EUR 17.500, schau dir auch mal die aehnlichen Fragen und Antworten im Forum an.
Das ist eine sehr allgemeine Fragestellung, in Steuerfragen sind oft die Details besonders wichtig. Moeglichkeiten sind z.B. noch faellige Reparaturen in der Wohnung, die sog. haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Bei einer Handwerkerrechnung z.B. koennen 20 % des Arbeitslohns, jedoch hoechstens EUR 1.200, direkt von der Steuer abgezohen werden.
Habe gerade von einem Fall in Stuttgart gelesen, der gerade zu identisch ist. Der Bundesgrichtshof hat entschieden, dass die Bedingungen fuer Rabatte in der Werbung klar dargestellt werden muessen. In deinem Fall heisst das, wenn du z.B. in einer Zeitungsbeilage den Rabatt gesehen hast und dort nicht dabei stand, dass Bestellungen davon ausgeschlossen sind, muss Saturn dir den Rabatt gewaehren.
Ich habe mal gehoert, das es moeglich ist in der Steuererklaerung dies als Abschreibung fuer aussergewoehnliche wirtschaftliche Abnutzung geltend zu machen. Dein Bekannter kann ja mal bei der Eigentuemerschutzgemeinschaft Haus & Grund nachfragen. Die koennen bestimmt weiter helfen.
Auf jeden Fall benoetigst du ein aerztliches Attest aus der sich die Notwendigkeit ergibt, dieses sollte auch Therapieformen vorschlagen. Damit sollte es eigentlich als aussergewoehnliche Belastung klappen.