Ich finde das eine gute Idee und wenn der Interessent nichts zu verbergen hat, wird er die Schufauskunft beibringen. Du hast sicher kein Recht darauf, aber du musst den Mieter auch nicht nehmen, wenn er dir die Auskunft nicht gibt.
Du hast ein Einsichtsrecht. Fordere daher die Krankenakte sofort an. Besser noch: Nimm dir einen Rechtsanwalt, damit er dein Recht fachmännisch durchsetzt!
Du solltest die Sache schnellstmöglich vergessen. Es gilt sicher deutsches Recht und du hast einen Anspruch auf Erfüllung; aber dahinter steckt sicher eine unseriöse Firma, um nicht zu sagen: vermögenslose Briefkastenfirma.
Ja, mit dem Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist konkludent eindeutig eine Annahme der Erbschaft verbunden.
Ich erkenne keine Zahlungspflicht des Kollegen, da er einen Anspruch auf die Sperrung hat. Denn ansonsten droht ihm Schaden, wenn es sich um einen vorab gekündigten Telefonanschluss handelt. Dann muss die Telekom handeln, um Schaden abzuwehren und dafür darf sie kein Entgelt verlangen.
Die Rechnung ist nicht verjährt. Wenn du aber keine Mahnung bekommen hast, bist du nicht in Verzug mit der Folge, dass keineKosten und Zinsen dir im Mahnbescheid auferlegt werden können. Du solltest daher wenigstens die Rechnung sofort zahlen.
Meines Wissens nach werden die Versungsanrechte der beiden Eheleute bezogen auf die Ehezeit ebenso geteilt wie sonst auch. Der einzelne Anteil wird von der Rentenversicherung ausgerechnet. Den Ausgleich auf dieser Basis nimmt aber das Familiengericht vor. Nur hier ist die Besonderheit, dass der Ehemann sofort nach der Scheidung weniger Rente erhält, während sich der Versorgungsausgleich vor dem Rentenalter erst in jener Zeit auswirkt.
Oft brauchst du dazu gar nicht weit gehen; warum in die Ferne schweifen, wenn das Glück so nah? Erkundige dich über die Anwälte in deiner Nähe, Mit Sicherheit ist einer dabei, der dir gefällt und für deinen Fall der Richtige ist. Viele Anwälte haben ferner eigene Hompage-Adressen. Bereits da kannst du weitere Erkundigungen über den für dich in Frage kommenden Anwalt einholen. Wende dich notfalls an die für deinen Ort zuständige Rechtsanwaltskammer.
Soweit ich informiert bin, soll Schäuble am 7.7.2010 die Solar-Förderung wieder beschließen. Achte auf die Nachrichten in Funk und Fernsehen. Da wird sicher davon berichtet oder in der Presse geschrieben.
Du solltest in jedem Fall bei einem eigenen Schaden zuerst deine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung unterrichten, weil dazu glaublich eine unverzügliche Informationspflicht besteht, egal ob du schuld oder nicht schuld bist. Dann solltest du die eigene Krankenversicherung unterrichten und bei einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft. Außerdem solltest du die Rechtsschutzversicherung unterrichten, um den Gang zum Rechtsanwalt kostenmäßig abzusichern. Schließlich wäre noch an die Kaskoversicherung zu denken, die zu unterrichten wäre, falls eine besteht.
Soweit ich weiß, ist die Eintragung im Kfz-Brief kein Beleg für das Eigentum des Eingetragenen. Dort wird vielmehr nur bewiesen, auf wen das Kfz nach der Straßenverkehrszulassungsordnung zugelassen wurde. Das Eigentum kann besser durch Kaufvertrag belegt werden.
Das Urteil kommt nicht nur mündlich zustande, sondern unterliegt, soviel ich weiß, einem strengen Verfahren und muss auch immer schriftlich formuliert werden, zumindest im Tenor.
Seine Haftung gegenüber Dritten ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieselbe Beschränkung gilt auch dem Verein gegebenüber.
Das sehe ich ebenso wie wfwbinder. Dazu könnte man die Ermächtigung, eine Ausbildung zu machen, auch auf diese Ermächtigung mit erstrecken. Aus dem Grund ist keine Zustimmung erforderlich.
Der Urlaubsabgeltungsanspruch ist im Rahmen der Pfändungfreigrenzen pfändbar und daher in diesem Rahmen auch aufrechenbar.
Wie schon wfwbinder feststellte, ist dafür das Amtsgericht berufen, und zwar dieses von Gesetzes wegen. In diesem Fall ist auch gleich die Eröffnung und richtige Benachrichtigung gesichert. Also dein Freund soll zu seinem für ihn zuständigen Amtsgericht gehen.
Deine Fragen sind sicher in dem Darlehensvertrag geregelt und dabei die Frage, dass du den Notar bezahlen musst. Dort wird aber nur die Sicherheit bestellt, und zwar vorausichtlich an deinem Grunstück. Denn sonst braucht man für einen Darlehensvertrag nicht die notarielle Form. Also geht es beim Notar um die Absicherung in Form einer Grundschuld oder Hypothek. Die Notargebühren müssen bezahlt werden, sobald sie der Notar ordnungsgemäß dir gegenüber in Rechnung gestellt hat.
Nur der tatsächliche Ersteher kann das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Außerdem hättest du einen Schadensersatzanspruch gegen deinen ursprünglichen Vermieter, wenn du jetzt räumen müsstest, obwohl du für einen längeren Zeitraum den Mietvertrag abgeschlossen hättest. Ich würde mich also sofort an den Vermieter wenden und gleichzeitig an die angebliche Gläubigerin, um darüber Klarheit zu erhalten, wer nun die weitere Miete beansprucht. Du musst ja auch sicher gehen, dass sie gegebenenfalls nicht mehr an den Vermieter gezahlt wird.
Das ist abhängig von den persönlichen und finanziellen Verhältnissen des Täters. Die Höhe des Tagessatzes wird danach vom Richter bestimmt. Er beträgt höchstens fünftausend Euro.
Der Auftrag kam von deinem Gesangsverein, so dass er dir auch für die Auftragsausführung erforderlichen Aufwendungen erstatten muss. Er muss die dafür sogar Vorschuss leisten, so dass du die Rechnung gar nicht erst aus eigener Tasche zahlen musst, sondern weitergeben kannst zum Ausgleich. Du bist zwar verpflichtet gegenüber dem Musikhaus. Der Gesangsverein muss dir aber die Kosten erstatten.