Also ich muss dem Vorredner da doch widersprechen. Eine Riester macht grade bei einem Mann mit 2 Kindern (besonders dann wenn ein Kind nach dem 01.01.2008 geboren ist) Sinn. Man sollte jedoch nicht vergessen das sich der Beitrag nach dem Bruttojahresgehalt berechnet. Ich bin auch gerne Bereit Ihnen dabei zu helfen um ein für Sie passendes Angebot zu erstellen oder von den vorhandenen auszusuchen. Sollte Ihrerseits interesse bestehen, kontaktieren Sie mich einfach. MfG Stephan
Den Vertrag könnt Ihr locker selber machen. Es darf nur die Summe, Laufzeit und Rate nicht fehlen, und wenn ihr ganz auf nummer sicher gehen wollt trag auch noch ein welche Gesamtsumme zurück geführt werden soll. Das wäre jetzt meine Idee, ansonsten musst du das thema mal googlen...
Also zum Thema Unfallversicherung kann ich dir folgendes sagen: Bei einem Unfall wird die Rente meist (kommt auf den Versicherer und die Bedingungen an)rückwirkend gezahlt, aber erst nach 12 Monaten. Die unfallversicherung kommt allerdings nicht auf wenn die Lohnfortzahlung (also die 6 Wochen) um ist, denn da tritt eigentlich die Krankentagegeldversicherung in Kraft (die diese 20 bis 30 % weniger auffängt). Es ist unter umständen jedoch durchaus möglich eine solche Krankentagegeldversicherung in eine Unfallversicherung zu integrieren (das kommt auch wieder auf den Versicherer an). Sollte so eine Krankentagegeldversicherung nicht bestehen, sinkt dein Einkommen dann nach den Wochen auf ca. 70- bis 80 %, das ist völlig normal, da nach den 6 Wochen ja die Krankenkasse deinen "Lohn" zahlt und nicht mehr der Arbeitgeber. Ich hoffe mit diesen angaben konnte ich ein wenig helfen. Sollten noch Fragen sein stehe ich gerne zur Verfügung! lg stephan
Also ich schätze das ist ein Druckfehler. Allerdings sind diese Bescheide immer in Frage zu stellen, zumindest die Beträge die dort meist angegeben sind...
also erstmal interessiert mich ob du nichts stichhaltigeres in der hand hättest? Aber ein Zeuge ist doch schonmal nicht schlecht. Und so von aussen kann ich dir nur den Tipp geben einfach mal eine Beratung vom anwalt in Anspruch zu nehmen. Beratung heisst ja nicht das du gleich jemanden verklagen musst, einfach nur beraten lassen wie du in deiner Situation reagieren könntest. Mehr kann ich da leider nicht zu sagen, sorry.
Hallo jamesbond. Also die Sozialversicherungsbescheide sind nicht immer ganz korrekt, das schonmal vorab. Eine BU sollte dennoch bestehen bleiben, denn vom Staat gibt es für nach dem 01.01.1961 geborene keine BU-Rente mehr sondern die Erwerbsminderungsrente. Bei der Erwerbsminderungsrente sieht so aus das Sie den Anspruch auf die Volle Rente nur haben wenn Sie nicht in der Lage sind 3 Stunden pro Tag zu Arbeiten. Sollten Sie jedoch in der Lage sein 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten zu können, so haben Sie nur Anspruch auf die HALBE Erwerbsminderungsrente. Alles was über 6 Stunden hinausgeht gilt nicht als Erwerbsunfähig. Von diesem Standpunkt aus betrachtet sehe ich eine private BU-Absicherung als unumgänglich, da diese sich auf den ausgeübten Beruf bezieht, was bei der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente keine Rolle spielt. Jetzt weiss ich natürlich nicht wie alt Sie sind und über welche Höhe der BU-Rente wir reden, dennoch kann ich nur Raten behalten Sie die BU-Absicherung lieber drin. Ach ja, die BU-Zusatzversicherung sollte aus dem Vertrag rausnehmbar sein das ist bei vielen Versicherern möglich da es nur ein zusätzlicher Baustein ist. Jedoch beinhaltet das evtl eine Vertragsänderung und sollte der Vertrag vor 01.01.2005 abgeschlossen worden sein würden Sie mit einer Vertragsänderung auch eine "Steuerschädlichkeit" herbeiführen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben stehe ich gerne zur Verfügung. lg stephan
Also Sie haben schon sehr gut erkannt was alles berücksichtigt werden sollte, jedoch ist es meiner Meinung Sinnvoller sich da mal persönlich beraten zu lassen. Eine kostenfreie Beratung zu diesem Thema würde ich Ihnen gerne anbieten. Sollten Sie interesse daran haben, haben Sie keine Scheu mich zu kontaktieren.
Ich könnte dir ein Angebot machen bei dem ohne Aufpreis sofort 25.000 € versichert sind. 5.000 € empfinde ich als zu wenig, das es sich ja bei delikunfähigen Kindern um Kinder im alter von 0 bis 7 handelt und in dem Alter kann schon der ein oder andere Schaden verursacht werden. Bei interesse einfach melden, stehe gerne zur Verfügung. lg stephan
Bei der Unfallversicherung kommt es auch auf die Laufzeit (die nicht immer nur ein Jahr ist) an. Ausserdem ist auch wichtig ob es eine normale Unfallversicherung ist oder sogar eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr (was in meinen Augen absoluter nonsens ist) ist. Aber es trifft zu das diese immer 3 Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden müssen. Bei einem 5 Jahres Vertrag ist es auch möglich den Vertrag bereits nach 3 Jahren zu kündigen. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Sollten noch fragen sein, stehe ich gerne zur Verfügung. lg stephan
Hallo Mateng09. Also meiner Meinung nach solltest du dir einen Fachmann an die Seite holen, denn für mich sieht es so aus als wenn du bisher lediglich von deiner Hausbank beraten wurdest, und mir scheint es so als hätte die Bank noch eine Möglichkeit ausgelassen. Du darfst auch in der Tat die Kosten für Notar usw. nicht vergessen. Leider ist es so von der Ferne auch immer schwierig richtige (für dich passende) Aussagen zu tätigen. Ich kann dir jedoch anbieten dich mal mit mir in Verbindung zu setzen, und ich versuche dann dir alle deine Fragen zu beantworten. Natürlich kostenfrei! lg Stephan
Hallo Aventura1. Also ein 5 Jahres vertrag ist nach Ablauf des Dritten Jahres (in diesem Fall ab 2011) kündbar. Das ist im VVG (ich meine Pragraph 11c oder so ähnlich) festgelegt. Ob man da evtl. noch schneller rauskommt mit der Argumentation des später abgeschlossen Vertrages kann ich nicht versprechen, sollte aber möglich sein. Zur not solltet ihr euch einen Fachmann (wie mich zum Beispiel ;) )zur Seite holen der das klärt. Und sollten alle Stricke reißen, nach Regulierung eines Schadens hat man Grundsätzlich ein 4 Wöchiges Sonderkündigungsrecht :)... Ich hoffe ich konnte euch ein wenig weiter helfen, und sollten noch fragen sein, stehe ich euch gerne zur Verfügung!! lg stephan
Hallo silly15. Also nach meinem Wissen ist eine geringfügige beschäftigung nur bis 400 Euro möglich. Ab 401 Euro ist es ein Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis. Bei einer geringfügigen Beschäftigung sind vom Arbeitgeber im durchschnitt 19 % an die Knappschaft abzuführen. In den 19% sind Steuern und Krankenkassenbeiträge enthalten. Ob er die Kosten steuerlich geltend machen kann weiss ich grad nicht ganz genau aber ich gehe davon aus das sein Steuerberater da weiss was zu tun ist. Sollten noch fragen sein, stehe ich gerne zur Verfügung. lg stephan
Hallo Adoeser. Eine Zahnzusatzversicherung macht eigentlich immer Sinn unabhängig vom Alter. Jedoch ist es so dass umso jünger der Versicherungsnehmer desto günstiger die Beiträge. Das Problem bei einer Zahnzusatzversicherung ist allerdings das du Sie abschliessen solltest bevor du in Behandlung gehst, da du bei den meisten Versicherern eine Wartezeit von 9 Monaten hast. Also in deinem Fall kann ich dir nur raten gründlich darüber nachzudenken und nicht mehr zu lange zu warten. Die Kosten sollten für dich bei monatlich 20 bis 30 Euro liegen, das ist aber auch schwer zu sagen weil es auch auf die Leistungen ankommt die du gern hättest. Ich gehe mal davon aus das dir 90% Erstattung recht sein dürften und da liegst du dann in dem genannten Rahmen. Solltest du Fragen zu dem Thema haben stehe ich dir gerne zur Verfügung.