Hallo Kirsche,

warum sucht du nicht das Gespräch mit dem Lehrer/in?

Vll lässt sie sich auf eine auf eine Änderung ein und gibt dir die Nachschreibechance.

Viel glück!

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Hallo Martin,

so ganz verstehe ich den Sachverhalt nicht, wenn dein Onkel erwerbsgemindert ist, wird das von geprüft werden, vermutlich wird er erst eine Reha machen (er Reha vor Rente) und danach den Rentenantrag stellen.

Dein Onkel wird somit nicht in den Bezug von Sozialleistungen kommen, außer, seine Rente läge unter dem HartzIV Satz, dann bekäme er Grundsicherung aufstockend.

Tatsächlich darf er 60.000€ behalten, das ist Schonvermögen.

Der Staat darf generell bei Bezug von Sozialleistungen Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahren stattfanden, wieder zurückverlangen.

Also erst Rentenantrag EM.Die Höhe der Rente ist dann ausschlaggebend, wg. eventueller Sozialleistungen.

Grüße

Patricia

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Nein, das wird nicht abgezogen. Solange du auf der Schule bist, oder eine Ausbildung machst, steht deiner Mutter/Vater das Kindergeld zu.

Alles Gute fürs Abi! :-)

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Antrag auf Erwerbsminderung-Rente wegen juristischer Spitzfindigkeit abgelehnt?

Hallo,

der Antragsteller ist Anfang 60 und hat vom 1.1.17 bis 31.12.19 seinen schwerkranken Vater gepflegt. Dabei wurden 36 Monate Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung abgeführt.

Nachdem der Vater verstorben war, hat der Antragsteller sich von Jan. 2020 bis Ende Dez. 2021 erfolglos als Selbständiger versucht. Es wurden keine Einnahme erzielt, weil der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage war zu, arbeiten. Er hat währen dessen diverse Arzttermine wahrgenommen, sich aber nicht offiziell krankschreiben lassen, da er ohnehin keinen Anspruch auf Krankengeldzahlung hatte.

Im Dez. 2021 hat derjenige dann einen Antrag auf volle Erwerbsminderung gestellt.

Als Antwort darauf wurde er von der Deutschen Rentenversicherung im Juni 2022 zu einer mehrwöchigen Reha geschickt. Dort wurde seine volle Erwerbsminderung festgestellt und bestätigt.

Nun hat die DRV eine Ablehnung des Rentenantrags geschickt mit der Begründung, dass der Antragsteller im Zeitraum Juni 2017 bis Juni 2022 nur 31 Monate Pflichtbeiträge entrichtet hätte. Daher würde der Antrag abgelehnt, weil 36 Monate Pflichtbeiträge hätten vorliegen müssen.

Fragen:

a) hätte die DRV nicht stattdessen den Zeitraum vom Januar 2017 bis Dezember 2021 (mit 36 Mon. Pflichtbeiträgen) berücksichtigen müssen, weil im Dez. 2021 der Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt wurde?

b) da der Antragsteller keinerlei beruflichen Einnahmen erzielen konnte, muss doch davon ausgegangen werden, dass er bereits im Zeitraum von Dez. 2021 bis Juni 2022 voll erwerbsgemindert war. Müsste der Antragsteller evtl. für diesen Zeitraum ein Gutachten von den behandelnden Ärzten anfordern?

c) wenn alles andere nicht zutrifft, wäre eine Nachzahlung der Pflichtbeiträge für Januar bis Juni 2022 möglich?

d) was wäre ggf. zu empfehlen: VDK oder Fachanwalt für Sozialrecht?

Wie gesagt, die volle Erwerbsminderung ist unbestritten. Es geht nur um eine Spitzfindigkeit, durch welche dem Antragsteller nicht die 36 Monate Pflichtbeiträge anerkannt werden.

Für Antworten und Tipps: herzlichen Dank im Voraus !

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Hallo Soloselbst,

dieser juristischen Spitzfindigkeiten im Sozialrecht, gerade, wenn es um die Versicherungszeiten geht, ist sehr komplex und für Laien oft wenig nachvollziehbar.

Mir ist das ähnlich ergangen, mir wurden 36 Monat aberkannt, weil die DRV mich schon vorher als voll erwerbsgemindert eingestuft hatte, obwohl ich 33% arbeiten war, einen kranken Mann mitversorgte, ein Haus dazu und 3 noch zu Hause lebende Kinder. An meiner Erwerbsunfähigkeit wurde nicht gezweifelt, es gibt letztendlich nur um die anzurechnenden Pflichtbeiträge, die erfüllt sein müssen, um die EM Rente zu bekommen.

Erst habe ich mich vom hier ansässigen VdK vertreten lassen, erfolglos nach 1,5 Jahren unsinnigem, und nicht zielführendem, Schriftwechsel.

Meine Akte wurde, seitens des VdK, geschlossen und ich stand kurz davor, mein Anwesen verkaufen müssen.

Die DRV arbeitet gerne mit der Zermürbungstaktik und hofft, der Antragsteller gibt irgendwann auf.

Deinen Sachverhalt per se kann ich nicht nachvollziehen, auch hier würde ich dir einen Anwalt für Sozialrecht empfehlen, der sich ganz speziell mit den versichungsrechtlichen Zeiten auskennt.

Ich wurde tatsächlich fündig, habe mich vertreten lassen, 2 mal Widerspruch und zuletzt die Vorbereitung eine Untätigkeitsklage. So weit kam es nicht, nach nun, insgesamt 3 Jahren, habe ich meinen Rentenbescheid bewilligt bekommen, dank fachanwaltlicher Unterstützung.

Alles Gute

Patricia

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https://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2012/08/guthaben-aus-nebenkostenruckerstattunge.html

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Hallo Emil0061,

natürlich kannst du mit Schulden auswandern, die Schulden jedoch bleiben so lange bestehen, bis du sie getilgt hast.

Gruß

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Hallo Coramoi,

  1. zu deiner 1. Frage: da, wo die Liebe hinfällt.wenn der Altersunterschied euch nicht stört, ist das o.k.
  2. solange euch der Altersunterschied nicht stört, ist das o.k., wobei ich denke, dass in diesem Alterssegment (15-19) deutliche Unterschiede in der Entwicklung geben kann.
  3. Ja, die Beziehung ist erlaubt

schönen Tag

P.S.:

Hier im Forum geht es im Übrigen vornehmlich um Finanzfragen.

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Beerdigungskosten belaufen sich schnell mal auf an die 10.tsd €, ob dir davon noch etwas übrig bleiben wird, kann ich nicht sagen, aber de facto bist du Alleinerbin, sollte kein Testament vorhanden sein.

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Das ist ihr verzweifelter Versuch, dir Ordnung bei zu bringen und ja, sie darf dich ohne Verköstigung ins Zimmer schicken, vermutlich brauchst du keine 2 Tage, wenn dich der Hunger plagt.

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Ja, eine gute Idee

Hallo wfwbinder,

ich halte das für gerecht, denn ich finde, es darf nicht sein, dass Großkonzerne sich an der jetzige Krise bereichern.

Andere europ. Staaten machen uns das vor, wie im Einzelnen das nun berechnet werden kann und muss, weiß ich nicht, dazu fehlt mir das Wissen.

Gruß

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Hallo Sani,

mit privatem Geld Leihen ist deiner Situation ja nicht geholfen, da drehte sich die Schuldenspirale nur weiter.

Suche dir doch professionelle Hilfe in Form von

  1. Schuldnerberatung und
  2. einen Anwalt um die Situation mit deinem Ex, und den entstandenen Schulden, zu überprüfen

Ihr seid wahrscheinlich beide an den Schulden beteiligt, dann müssen auch beide dafür aufkommen.

Zahlt der Ex Unterhalt?

Wovon lebst du?

Der Lösungsansatz sollte wirklich ein anderer sein, als wieder neue Schulden zu machen.

Freunde und Verwandte können sicher dir helfen, die Situation bis zur Klärung zu helfen, also zur Überbrückung.

Alles Gute

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Hallo Solaris,

du hast ein Schonvermögen, dass du behalten darfst:

"kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte“ – das sind für Volljährige pauschal 5.000 Euro pro Person, für jede minderjährige Person, die von einer volljährigen Person überwiegend unterhalten wird, 500 Euro. Für alleinstehende Minderjährige, deren Sozialleistungsanspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht vom Vermögen der Eltern abhängig ist, liegt der Betrag bei 5.000 Euro. Bei besonderen Notlagen ist der jeweilige Betrag zu erhöhen."

Auszug von:

https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/74365/schonvermoegen_und_vermoegensfreibetraege_bei_der_grundsicherung_im_alter_und_bei_erwerbsminderung

Gruß

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  1. "WEIB" ist abfällig
  2. Wenn du Sex hast, musst du an Verhütung denken!
  3. Um den Test wirst du nicht drumrumkommen
  4. Unschön und verwerflich, wenn so ein kleiner "Hecht" schlussendlich nicht dafür geradesteht, was er getan hat.
  5. Welche Abstammung du hast, spielt hier keine Rolle!
  6. Die nächsten Jahre darfst du zahlen.
  7. Das arme Menschenkind, der solch einen Erzeuger hat.
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