

Hallo Kirsche,
warum sucht du nicht das Gespräch mit dem Lehrer/in?
Vll lässt sie sich auf eine auf eine Änderung ein und gibt dir die Nachschreibechance.
Viel glück!
Hallo Kirsche,
warum sucht du nicht das Gespräch mit dem Lehrer/in?
Vll lässt sie sich auf eine auf eine Änderung ein und gibt dir die Nachschreibechance.
Viel glück!
Du hast Anspruch auf den Höchstsatz von 516€, so ist das bei unserem Sohn, der zuhause wohnt und einem Studium nachgeht.
Hallo Martin,
so ganz verstehe ich den Sachverhalt nicht, wenn dein Onkel erwerbsgemindert ist, wird das von geprüft werden, vermutlich wird er erst eine Reha machen (er Reha vor Rente) und danach den Rentenantrag stellen.
Dein Onkel wird somit nicht in den Bezug von Sozialleistungen kommen, außer, seine Rente läge unter dem HartzIV Satz, dann bekäme er Grundsicherung aufstockend.
Tatsächlich darf er 60.000€ behalten, das ist Schonvermögen.
Der Staat darf generell bei Bezug von Sozialleistungen Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Jahren stattfanden, wieder zurückverlangen.
Also erst Rentenantrag EM.Die Höhe der Rente ist dann ausschlaggebend, wg. eventueller Sozialleistungen.
Grüße
Patricia
Nein, das wird nicht abgezogen. Solange du auf der Schule bist, oder eine Ausbildung machst, steht deiner Mutter/Vater das Kindergeld zu.
Alles Gute fürs Abi! :-)
Hallo Soloselbst,
dieser juristischen Spitzfindigkeiten im Sozialrecht, gerade, wenn es um die Versicherungszeiten geht, ist sehr komplex und für Laien oft wenig nachvollziehbar.
Mir ist das ähnlich ergangen, mir wurden 36 Monat aberkannt, weil die DRV mich schon vorher als voll erwerbsgemindert eingestuft hatte, obwohl ich 33% arbeiten war, einen kranken Mann mitversorgte, ein Haus dazu und 3 noch zu Hause lebende Kinder. An meiner Erwerbsunfähigkeit wurde nicht gezweifelt, es gibt letztendlich nur um die anzurechnenden Pflichtbeiträge, die erfüllt sein müssen, um die EM Rente zu bekommen.
Erst habe ich mich vom hier ansässigen VdK vertreten lassen, erfolglos nach 1,5 Jahren unsinnigem, und nicht zielführendem, Schriftwechsel.
Meine Akte wurde, seitens des VdK, geschlossen und ich stand kurz davor, mein Anwesen verkaufen müssen.
Die DRV arbeitet gerne mit der Zermürbungstaktik und hofft, der Antragsteller gibt irgendwann auf.
Deinen Sachverhalt per se kann ich nicht nachvollziehen, auch hier würde ich dir einen Anwalt für Sozialrecht empfehlen, der sich ganz speziell mit den versichungsrechtlichen Zeiten auskennt.
Ich wurde tatsächlich fündig, habe mich vertreten lassen, 2 mal Widerspruch und zuletzt die Vorbereitung eine Untätigkeitsklage. So weit kam es nicht, nach nun, insgesamt 3 Jahren, habe ich meinen Rentenbescheid bewilligt bekommen, dank fachanwaltlicher Unterstützung.
Alles Gute
Patricia
Hallo Nicolwen,
verbuche das als Erfahrung Sammeln und schaue, dass du schnellstmöglich einen altersgerechten Job findest, um deine Schulden ab zu tragen.
Grüße
Weshalb frägst du nicht deine Hausbank? Das ist ein normales Vorgehen, aber niemalsnicht in der Anonymität des WWWs.
https://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2012/08/guthaben-aus-nebenkostenruckerstattunge.html
Hallo Emil0061,
natürlich kannst du mit Schulden auswandern, die Schulden jedoch bleiben so lange bestehen, bis du sie getilgt hast.
Gruß
Hallo Coramoi,
schönen Tag
P.S.:
Hier im Forum geht es im Übrigen vornehmlich um Finanzfragen.
Beerdigungskosten belaufen sich schnell mal auf an die 10.tsd €, ob dir davon noch etwas übrig bleiben wird, kann ich nicht sagen, aber de facto bist du Alleinerbin, sollte kein Testament vorhanden sein.
Hallo Jojo,
wenn es einvernehmlich geschieht, ist das nicht strafbar.
Viel Spaß euch :-)
Klar, wenn sie alleine im Grundbuch steht!
Das ist ihr verzweifelter Versuch, dir Ordnung bei zu bringen und ja, sie darf dich ohne Verköstigung ins Zimmer schicken, vermutlich brauchst du keine 2 Tage, wenn dich der Hunger plagt.
Hallo wfwbinder,
ich halte das für gerecht, denn ich finde, es darf nicht sein, dass Großkonzerne sich an der jetzige Krise bereichern.
Andere europ. Staaten machen uns das vor, wie im Einzelnen das nun berechnet werden kann und muss, weiß ich nicht, dazu fehlt mir das Wissen.
Gruß
Hallo Sani,
mit privatem Geld Leihen ist deiner Situation ja nicht geholfen, da drehte sich die Schuldenspirale nur weiter.
Suche dir doch professionelle Hilfe in Form von
Ihr seid wahrscheinlich beide an den Schulden beteiligt, dann müssen auch beide dafür aufkommen.
Zahlt der Ex Unterhalt?
Wovon lebst du?
Der Lösungsansatz sollte wirklich ein anderer sein, als wieder neue Schulden zu machen.
Freunde und Verwandte können sicher dir helfen, die Situation bis zur Klärung zu helfen, also zur Überbrückung.
Alles Gute
Hallo Solaris,
du hast ein Schonvermögen, dass du behalten darfst:
"kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte“ – das sind für Volljährige pauschal 5.000 Euro pro Person, für jede minderjährige Person, die von einer volljährigen Person überwiegend unterhalten wird, 500 Euro. Für alleinstehende Minderjährige, deren Sozialleistungsanspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht vom Vermögen der Eltern abhängig ist, liegt der Betrag bei 5.000 Euro. Bei besonderen Notlagen ist der jeweilige Betrag zu erhöhen."
Auszug von:
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/74365/schonvermoegen_und_vermoegensfreibetraege_bei_der_grundsicherung_im_alter_und_bei_erwerbsminderung
Gruß
Hallo Cyndia,
doch, der Verbrauch kann gut passen, habe da keine Zweifel.
Gruß
https://www.refrago.de/ab-welcher-menge-ist-der-besitz-von-cannabis-strafbar/
Be dieser geringen Menge dürfte nix passieren, siehe Link.