Vll. ist es besser, wenn du erst mal wieder gesund wirst. Danach kannst du besser weiter schauen.,

Alles Gute dir.

...zur Antwort

Hallo Kirsche,

warum sucht du nicht das Gespräch mit dem Lehrer/in?

Vll lässt sie sich auf eine auf eine Änderung ein und gibt dir die Nachschreibechance.

Viel glück!

...zur Antwort

Hallo Coramoi,

  1. zu deiner 1. Frage: da, wo die Liebe hinfällt.wenn der Altersunterschied euch nicht stört, ist das o.k.
  2. solange euch der Altersunterschied nicht stört, ist das o.k., wobei ich denke, dass in diesem Alterssegment (15-19) deutliche Unterschiede in der Entwicklung geben kann.
  3. Ja, die Beziehung ist erlaubt

schönen Tag

P.S.:

Hier im Forum geht es im Übrigen vornehmlich um Finanzfragen.

...zur Antwort

Beerdigungskosten belaufen sich schnell mal auf an die 10.tsd €, ob dir davon noch etwas übrig bleiben wird, kann ich nicht sagen, aber de facto bist du Alleinerbin, sollte kein Testament vorhanden sein.

...zur Antwort

Hallo Solaris,

du hast ein Schonvermögen, dass du behalten darfst:

"kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte“ – das sind für Volljährige pauschal 5.000 Euro pro Person, für jede minderjährige Person, die von einer volljährigen Person überwiegend unterhalten wird, 500 Euro. Für alleinstehende Minderjährige, deren Sozialleistungsanspruch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch nicht vom Vermögen der Eltern abhängig ist, liegt der Betrag bei 5.000 Euro. Bei besonderen Notlagen ist der jeweilige Betrag zu erhöhen."

Auszug von:

https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/74365/schonvermoegen_und_vermoegensfreibetraege_bei_der_grundsicherung_im_alter_und_bei_erwerbsminderung

Gruß

...zur Antwort

TV ist unpfändbar und jetzt ein Auszug aus meinem obig geposteten Link: "

".... Darüber hinaus gilt die Regel, dass nur Dinge gepfändet werden dürfen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie im Falle eines Verkaufs oder einer Versteigerung auch Gewinn bringen. Der Erlös bei einer Versteigerung muss also in jedem Fall die Gerichtsvollzieherkosten und die Kosten der Versteigerung übertreffen."

...zur Antwort

Nichts davon darf er pfänden, nur Luxusgüter (Schmuck etc.).

...zur Antwort

Hallo Thorben256,

wenn du einen Beruf hast, dann solltest du in diesem in der Zwischenzeit arbeiten.

HartzIV bekommst du nur, wenn du in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Grüße

...zur Antwort

Hallo Brotkasten,

frage doch auch deine Eltern, was sie von deiner Idee halten.

Ich denke, beide Seiten können auch von dieser Situation profitieren.

Liebe Grüße

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.