Ja, deine Tochter ist mit 16 noch beschränkt geschäftsfähig. Mit dem Verweis darauf sollte eine sofortige Kündigung möglich sein.
Natürlich sollte das möglich sein. Mit dem Geld auf Ihrem Konto kann deine Frau ja verfahren, wie sie möchte - da kann ihr die Bank eigentlich nichts vorschreiben.
Ja, es sollte ihm zustehen. Ich habe nach drei Jahren Ausbildung und knapp zwei Jahren in Teilzeitanstellung auch noch Kindergeld bekommen, als ich mich mit 23 entschloss, wieder zu meinen Eltern zu ziehen und das Abitur nachzuholen.
Das liegt unter anderem auch daran, bei welcher Sparkasse du bist, denn die meisten Sparkassen unterscheiden sich da ein bisschen. Der Abrechnungszeitraum bezeichnet aber den Zeitpunkt, an dem deine Kreditkarte wieder auf "0" gesetzt wird. Die tatsächliche Abbuchung vom Konto erfolgt bei den meisten Banken und Sparkassen ein paar Tage später. Am genausten kann dir das aber jemand von deiner Sparkasse sagen.