Ja, da sist möglich. Bis zu 13 805 Ezro können im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden wenn man unterhaltspflichtig ist plus Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge. Alternativ können auch 8004 Euro als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, dann muss der Empfänger den Betrag nicht versteuern.
Die Kosten die mit der Planung im Zusammenhang stehen können auch schon vor der Gründung als vorweggenommene Betriebkosten ans Finanzamt kommuniziert werden. Somit werden die Einkünfte gemindert und die Steuerersparnis insgesamt erhöht.
Das Gebäude wird bereits über den Vermieter versichert sein, dein Eigentum das in der Wohnung steht müsstest du aber separat vor diesen Gefahren schützen und eine zusätzliche Versicherung abschließen.
Die Abzüg auf das Weihnahctsgeld (besonders Steuerabzüge und Sozialversicherung) könne so gross sein dass nicht mehr viel übrig bleibt vom eigentlichen Geldgeschenk.
Ab 2014 liegt die Kostenobergrenze für doppelte Haushaltsfürhung bei 1000 Euro für dir beruflich genutze Wohnung. Mehr wird nicht anerkannt.
Habt ihr denn bisher nur mit dem Vermieter geredet? Wie wärs mal zu versuchen eure Nachbarn darauf hinzuweisen. Lärm ist eine schwierige sache und ihr könnt nicht so ohne weiteres einfach Mietminderung verlangen. Am Ende ist es meist die einfachere Lösung selbst einfach auszuziehen.
Nach dem Anstieg um fast 10 Euro in diesem Jahr ist im nächsten Jahr keine weitere große Erhöhung zu erwarten.