Tatsächlich nehmen aber viele Geschäfte unbeschädigte Ware nach den Feiertagen problemlos zurück, das ist dann Kulanz. Die Ausnahme: Der Händler hat vor Weihnachten damit geworben, dann kann der Kunde auf den Umtausch bestehen. Für im Versandhandel oder im Internet gekaufte Geschenke gelten allerdings andere Regeln: Sie dürfen innerhalb von 14 Tage zurück gegeben werden. Und wenn das Geschenk kaputt ist, gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Das nennt sich dann nicht mehr Umtausch sondern Reklamation.

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