Nein darf Sie nicht. Allerdings bleibt es der Bank vorbehalten das Konto aufzulösen, wenn vermehrt Pfändungen eingehen, da dies ein erheblicher Abeitsaufwand ist und die Bank nur Geld kostet.
Dies gehört zum freien Wettbewerb und ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Bei meiner SPK. zahle ich zum Beispiel keine Kontoführungsgebühren, da ich das Online-Banking nutze und Überweisungen etc. selbst tätige. Von Banken, die einen Gehaltseingang von einem gewissen Betrag fordern kann ich nur abraten. Ausserdem sollte man sich auch noch erkundigen wie die sonstigen Zinsen (Überziehung etc.) sind.
Nein, das ist nicht üblich. Es geht eigentlich nur eine ganz normale Kontovollmacht. Frage an Matrix : Welche Bank nimmt so eine detallierte Vollmacht an ???
Da der Vermieter auf die 3 monatige Kündigungsfrist besteht kann der EX leider auf die hälftige Miete etc. bestehen.
Auf jeden Fall zur Polizei und Anzeige erstatten, ohne dies geht gar nix. Manche gute Banken/Sparkassen erstatten dann eventuell den Schaden. Bei der Postbank sehe ich da wenig Chancen.