Besteht hier irgendein Anlass aufgrund einer Frage in einem Forum auf meinen Bildungsgrad zu schließen? Darf ich fragen, was Ihr euch eigentlich einbildet? Ich wollte mir lediglich einen kurzen Überblick über Sonderklauseln beim Versicherungsabschluss verschaffen und hatte nur mein Smartphone zur Hand, deshalb entschuldige ich mich UNTERTÄNIGST für die Kürze der Frage. Und vielen Dank für das wahllose posten irgendwelcher Forumsbeiträge.

Also nochmal: Auf welche Sonderklauseln sollte ich beim Versicherungsabschluss achten? Ich weiß, dass die Dienstunfähigkeitsklausel beispielsweise sehr wichtig ist…aber gibt es da noch welche? LG

...zur Antwort

Hängt tatsächlich vom Gehalt deines Partners ab: 18.000 Brutto Jahreseinkommen dürfen nicht überschritten werden. ,, Auch getrennt lebende Ehegatten sind berücksichtigungsfähig, nicht aber geschiedene Ehegatten.'' http://www.beamten-infoportal.de/beihilfe-ehegatten/ Hier gibts dazu auch noch nen guten Artikel... ;) Das nächste mal einfach google befragen :-D

...zur Antwort

Ja, das ist immer so eine Sache! Also dein Heuschnupfen kann eigentlich getrost als,,Kleinigkeit'' abgetan werden..eigentlich :-D Für die Versicherer ist das allerdings ein größeres Risiko, als ein gesundes Mitglied. Du wirst dich auf Zuschläge einstellen müssden, wobei die nicht allzu hoch sein können! Meiner Meinung nach, muss man allerdings kein medizinisches Führungszeugnis einreichen...du musst vor Vertragsabschluss aber eben diese Gesundheitsfragen beantworten! Hier http://www.beamten-infoportal.de/chronische-krankheiten/ steh auch noch was kleines zu den chronischen Krankheiten in Bezug auf Versicherungen. Auch wenn du vielleciht mit dem Gedanken spielst ,,Geld zu sparen'' und es nicht anzugeben, könnte es allerdings probleme geben: Die Versicherung kann dich die Beiträge nachbezahlen lassen oder den Vertrag sogar ganz für ungültig erklären. Also lass dich am besten mal von jmnd. beraten,der da wirklich Ahnung hat :-D Hoffe,ich konnte dir helfen

...zur Antwort

Danke für die ganzen Antworten!! habt mir alle super geholfen ! LG

...zur Antwort

,,Eine Privathaftpflichtversicherung reicht für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes nicht aus, um das Haftungsrisiko abzusichern. Denn die private Haftpflicht übernimmt nur die Schäden, die als Privatperson verursacht wurden. Schäden während der Dienstzeit fallen demnach aus dem Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung.'' das erklärt schonmal warum du auf jeden fall eine abschließen solltest :-D Dabei soltest du auf jeden fall eine Schlüssel-versicherung sein! da du als lehrerin teure general-schlüssel haben wirst...und wenn die mal wegkommen,wirds echt verdammt teuer! Ansonsten fand ich den Artikel http://www.beamten-infoportal.de/diensthaftpflicht-fuer-beamte/ ganz gut..beschreibt alle genauen Leistungen etc. Find ich ein guter Leitfaden ;-) Lg und demnächst ein schönes we

...zur Antwort

Also wenn du Beamter/in bist, dann auf jeden Fall ...würde ich sagen. Generell: Wenn du es dir leisten kannst, sicherst du dir damit schon einen größeren Teil an Eventualitäten ab! Ich habe momentan allerdings das gleiche Problem und weiß auch noch nicht wie ich mich entscheide -.- soweit ich weiß, gibt es auch sogenannte Mischformen aus gesetzlich und privat...PAX oder so. Aber ob sich das lohnt..hm Man müsste mal ein Angebot vor sich liegen haben um da überhaupt vergleichen zu können

...zur Antwort