die Frage ist, wo das Ausland ist. Ist das Ausland in Europa, stimmt deine These nicht mehr. Wenn der gewöhnliche Aufenthalt in D oder einem EU-Land ist, gibt es weiterhin Kindergeld.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

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