Mein Vorredner scheit wirklich Ahnung zu haben, klingt auch absolut schlüssig. Aber um alle Ungereimtheiten auszuschließen würde ich einen Anwalt für Erbrecht befragen.
Da solltest du auf jeden Fall noch einen Termin vereinbaren. Oder hast du den Mietvertrag nicht vorgelegt, oder ist dieser zu ungenau?
Nein da müsst ihr nichts befürchten. Steuern fallen da keine an.
Das mit deiner Mama tut mir sehr leid. Du solltest noch im Krankenhaus alles notwendige veranlassen. Ich bin mir sicher, die Pflegestufe wird auch entsprechend erhöht werden.
Hallo, ja diese Einnahmen müssen versteuert werden. Nur ich denke mal ins Gewicht fallen wird das sicherlich nicht.
Geh zu deinem zuständigen Finanzamt. Die werden dir das ganze genau berechnen.
Grundsätzlich ist immer der Steuerpflichtige der Verantwortliche. Was sagt denn der Berater?
Einspruch einlegen geht immer nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist. Kommt aber immer darauf an, ob der Grund zugelassen wird. Versuche es einfach