Mein Vorredner scheit wirklich Ahnung zu haben, klingt auch absolut schlüssig. Aber um alle Ungereimtheiten auszuschließen würde ich einen Anwalt für Erbrecht befragen.

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Da solltest du auf jeden Fall noch einen Termin vereinbaren. Oder hast du den Mietvertrag nicht vorgelegt, oder ist dieser zu ungenau?

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Das mit deiner Mama tut mir sehr leid. Du solltest noch im Krankenhaus alles notwendige veranlassen. Ich bin mir sicher, die Pflegestufe wird auch entsprechend erhöht werden.

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Hallo, ja diese Einnahmen müssen versteuert werden. Nur ich denke mal ins Gewicht fallen wird das sicherlich nicht.

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Geh zu deinem zuständigen Finanzamt. Die werden dir das ganze genau berechnen.

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Steuerberater hat Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht. Kann er nun belangt werden?

Hallo,

ich bin selbstständig als Freiberufler und mein Steuerberater hat meine Einkommen- und Umsatzsteuer für 2014 zu spät abgegeben. Die Bescheid (Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid) habe ich nun vom Finanzamt bekommen mit jeweils entsprechenden Verspätungszuschlägen und mit jeweils einer geschätzten Bemessungsgrundlage. Dies führt nun dazu, dass ich recht viel nachzahlen muss.

Ich habe meinen Steuerberater die Steuerbescheide natürlich sofort zukommen lassen zur Prüfung und habe auch schon mehrfach versucht einen telefonischen Kontakt herzustellen. Aber mein Steuerberater ist leider sehr unzuverlässig und nicht kommunikativ. Ein Wechsel wird jetzt spätestens notwendig. Hinzu kommt, dass auch meine Einkommensteuervorauszahlung für jedes Quartal enorm gestiegen sind. Alle Nachzahlungen werden automatisch von meinem Konto einbezogen, startend mit dem 10.06.. Dies möchte ich natürlich verhindern, da mein Steuerberater ja den Fehler gemacht hat. Während der gesamten Zeit habe ich Ihn mehrfach daran erinnert meine Steuererklärungen abzugeben. Die Unterlagen hat er frühzeitig von mir erhalten.

Was kann ich denn nun machen? Ihm scheint es total egal zu sein. Fakt ist, dass diese Nachzahlungen mich in ein finanzielles Loch führen und ich sehr beunruhigt bin. Kann man den Steuerberater belangen ohne gleich einen Anwalt zu nehmen?

Kann diese Angelegenheit auch nun noch ein anderer Steuerberater klären mit dem Finanzamt und meine (unberechtigten) Nachzahlungen verhindern?

Danke und Gruß, Martin

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Grundsätzlich ist immer der Steuerpflichtige der Verantwortliche. Was sagt denn der Berater?

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Einspruch einlegen geht immer nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist. Kommt aber immer darauf an, ob der Grund zugelassen wird. Versuche es einfach

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