Einspruch gegen korrigierten Steuerbescheid möglich, auch wenn es einen anderen Bereich betrifft als den vom Amt korrigierten?

3 Antworten

Das hängt davon ab, auf welcher Änderungsvorschrift die Änderung des Steuerbescheides beruht .

Das steht auf dem Bescheid.

Wäre die Änderung gem. § 173 AO erfolgt, wären dann auch Umstände zu berücksichtigen, die zu einer geringeren Steuer führen, bis zu dem Betrag den die Erhöhung ausmacht.

Einspruch legt man immer gegen den Bescheid ein, wegen der Höhe der Steuer. die einzelnen Punkte dienen nur der Begründung.

Wären also in Deinem Änderungsbescheid die Einkünfte aus V+V erhöht worden (Beispiel), kannst Du ggf. mit einer Verminderung der Einkünfte aus ncihtselbst. Arbeit diese Erhöhung wieder neutralisieren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Regelungsinhalt eines (Einkommen)Steuerbescheides ist die Höhe der Steuer.

Ein Einspruch gegen den Bescheid ist auf jeden Fall möglich, allerdings begrenzt auf die Höhe der Differenz zwischen dem alten und dem neuen Bescheid.

Ob darüber hinaus weitere Änderungsmöglichkeiten bestehen, hängt davon ab, ob noch Korrekturvorschriften greifen.

Außerdem muss ohnehin geprüft werden, ob das Finanzamt hier noch ändern durfte (Festsetzungfrist eingehalten, welche Korrekturvorschrift?).

Einspruch einlegen geht immer nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist. Kommt aber immer darauf an, ob der Grund zugelassen wird. Versuche es einfach