Hallo Guido,
da nach den 5 Jahren auch der Korrekturzeitraum für eine Vorsteuerberichtigung abgelaufen ist gehst du zumindestens nicht das Risiko ein, dass ein Teil der damals geltend gemachten Vorsteuer zurück zu zahlen ist.
Wenn du jetzt zur Kleinunternehmerregelung wechselst musst du deinen Stromanbieter darüber informieren. Dieser überweist dir die 19 Euro Umsatzsteuer nicht mehr, sondern lediglich die 100 Euro. Weiter hat dies zur Folge, dass du keine Umsatzsteuererklärung mehr erstellen musst und somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst.
Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, dass keine weiteren Kosten auf Dich zukommen. Meines Wissens nach muss auch eine Photovoltaikanlage gewartet werden. Ab einem bestimmten Alter müssen die gleichrichter gewechselt werden, da Sie an Stromdurchlässigkeit verlieren. Dort ist überall Vorsteuer drin die du geltend machen kannst.
Fazit: Ich persönlich würde nicht zur Kleinunternehmerregelung wechseln, da Sie nur einen einzigen Vorteil aufweist. Der da wäre, du brauchst keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben. Nachteile sind fehlender Vorsteuerabzug bei Reparaturen, Wartungen eventuellem Buromaterial etc.
MfG Mehlmann