Deine Frau bekommt in der Mutterschutzzeit Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, danach kann sie Elterngeld beantragen, das beträgt ca. 60 % des letzten Nettogehaltes. Ab Geburt des Kindes könnt Ihr Kindergeld beantragen, das sind auch 154 Euro im Monat. Und ich denke mit dem Geld kommt Ihr schon zurecht. Falls nicht, könnt Ihr noch Wohngeld oder Kindergeldzuschlag beantragen, ich meine aber, daß Euch Dein Einkommen, ihr Elterngeld und das Kindergeld reichen müßten, wenn das Kind 1 Jahr ist, könnt Ihr es in eine Kinderkrippe geben und sie kann wieder arbeiten gehn, wie viele andere Mütter es auch tun.
Hatte eine ältere Kollegin, bei der das geklappt hat, hat Teilzeit gearbeitet und konnte die Altersteilzeit machen, es war wohl nur wichtig, daß sie trotz des reduzierten Gehalts immer noch versicherungspflichtig beschäftigt war.
Mit dem Einkommen, das kommt drauf an, wer es hat. Die Eltern (denen das Kindergeld normalerweise zusteht), können natürlich Einkommen haben, für Kindergeld gibts elterlicherseits keine Grenze für Einkommen. Bei den Kindern ist es anders, ab 18 Jahre wird da Einkommen angerechnet, die Grenze, damit das Kindergeld voll gezahlt wird, liegt bei ca. 8000 Euro im Jahr.
Denke, wenn Du die Überweisung ausgefüllt hast und die Zahlen bei der Kontonummer verdreht hast, daß Du dann auch den Ärger haben wirst, anders wäre es sicher, wenn die Bank für den Zahlendreher verantwortlich wäre.
Ich bin da kein Spezialist, aber ich glaube nicht, daß eine Hausratversicherung für Schimmelschaden aufkäme. Wenn die Schimmelprobleme da sind, weil die Wohnungswände nass sind, dann sollte auch der Vermieter für die Kosten aufkommen. Aber ich weiß, daß dies immer etwas problematisch ist, da oft behauptet wird, daß das Lüftungsverhalten schuld sei.
Kindergeld wird meines Wissens an die Eltern ausbezahlt, es muß von ihnen auch NICHT weitergegeben werden, da die Eltern eben meist für den Unterhalt der Kinder aufkommen.
Diese SteuerIDNr. wird nur einmal vergeben, ruf doch beim Finanzamt an und schreib es an, mit der Bitte Dir die Nummer noch mal mitzuteilen.
Ich kenn die Konstellation von Freunden, Du kannst Dich bei Deiner gesetzlichen Kasse weiter freiwillig versichern. AlgII wäre vielleicht auch ne Löstung, aber wenn Dein Ehemann gut verdienst, wirst Du kein Hartz IV bekommen. Drücke Dir die Daumen, daß Du bald wieder einen Job findest, dann ist das Problem wieder gelöst.
Die Kinder meiner Freundin brauchten alle eine Zahnspange, da es der Zahnarzt die Korrektur der Zähne durch die Zahnspange als medizinisch unbedingt notwendig einstufte, zahlte die gesetzliche Krankenkasse. Einen kleinen der horrenden Kosten, mußte die Familie allerdings tragen.
Die kirchliche Trauung hat auf den rechtlichen Familienstand keinen Einfluß, daher seid Ihr vor dem "Gesetz" nicht verheiratet, daher ändert sich auch nichts an Eurer Steuerklasse. Da müßtet Ihr eben ausrechnen, ob nicht die Steuersparnis höher wäre - als die evtl. Witwenrente, auch beachten, wenn die Witwe versterben würde, hätte der Ehemann keinen Anspruch auf eine Witwer-Rente von ihr, da keine rechtsgültige Heirat vorlag, das sollte man wissen.
Ich würde Dir empfehlen die HSP (Horst-Schlämmer-Partei) zu wählen, da soll es 2.500 Euro Grundeinkommen geben, kaum Steuern und so schöne Sachen, jedenfalls kam es so im Kino :-)))
Auf die Idee einen Ehevertrag zu machen, kommen meist nur die reicheren (Ehe)Leute. Wenn beide Ehepartner wenig Geld und wenig Besitz haben, macht so ein Vertrag wenig Sinn. Wenn aber Sie z. b. von ihren Eltern später mal ein Vermögen erbt und ein "Luftikus" oder brotloser Künstler ist, dann kann man sich das schon überlegen. Denn sonst kann eine evtl. spätere Scheidung sehr teuer werden, weil man dem finanziell schwächeren Ehegatten evtl. einen hohen Vermögensausgleich und vielleicht auch noch jahrelang Unterhalt zahlen muß.
Ich selber habe keine Abwrackprämie beantragen können, aber meine besten Freunde, sie hatten ein älteres Auto, kauften sich ein neues Auto, das alte wurde verschrottet, die Prämie ist da, hat ein wenig gedauert, aber nun ist alles ok.
Prüfe doch einfach Deine Kontoauszüge von 2008, wenn der Betrag abgebucht wurde, dann hast Du den PC bezahlt und wenn keine Buchung ersichtlich ist, dann mußt Du noch bezahlen. Den PC hast Du ja schon erhalten, zum Kaufvertrag gehört das Bezahlen auch dazu. Ob Fehler beim Kreditkarten-Clearing war oder nicht, ist zweitrangig, wenn Du noch nicht gezahlt hast, dann hast Du diese Verpflichtung noch.
Ich bin jetzt sicher kein Finanzprofi, aber ich denke, daß bei all dem Geld, daß der Bund schon in die Hypo Real Estate gesteckt hat, es wohl nicht so sein wird, daß eine Anleihe von der Bank nicht mehr zurückgezahlt wird. Die Produkte der Bank sind sicher - und die HRE ist damit ein echtes "Faß ohne Boden".
Ich hab im Radio vor einiger Zeit von dem Urteil gehört, da mußte ein Vermieter dem Mieter die Renovierungskosten erstatten (bei Eigenrenovierung die Sachkosten, bei Renovierung durch eine Firma - die Rechnung der Firma), da die Renovierungsklausel in dem Mietvertrag nicht rechtens war. Der Vermieter hatte eine so umfassene Renovierung nicht verlangen dürfen. Der Mieter hatte in dem Fall aber renoviert und kam wohl erst später drauf, daß er über den Tisch gezogen wurde, dann klagte er und bekommt nun die Kosten erstattet. Hoffe ich konnte Dir helfen.