Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Jahr in dem der Anspruch entstanden ist. Verschiedene Arbeitsverträge können aber auch unterschiedliche Ansprüche implizieren. So beträgt die Frist bei Zeitarbeit z.B. nur 1 Monat.
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Für so einen kurzen Zeitraum sind 2% momemtan das beste was man wohl erwarten kann für ein Festgeld. Es sind immer noch ein paar Prozentpunkte höher als man für Tagesgeld erwarten kann, also schadet es nicht Geld so anzulegen.
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Nein das geht nur bei Geldspenden, nicht bei Blutspenden. Eine Quittung über die abgezapften Liter wirst du kaum bekommen und der Preis den das DRK dafür bekommt ist variabel und nicht fix, also nicht als Grundlage für eine Spendenquittung verwertbar.