Die gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Jahr in dem der Anspruch entstanden ist. Verschiedene Arbeitsverträge können aber auch unterschiedliche Ansprüche implizieren. So beträgt die Frist bei Zeitarbeit z.B. nur 1 Monat.

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Nein das geht nur bei Geldspenden, nicht bei Blutspenden. Eine Quittung über die abgezapften Liter wirst du kaum bekommen und der Preis den das DRK dafür bekommt ist variabel und nicht fix, also nicht als Grundlage für eine Spendenquittung verwertbar.

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