An sich gilt eine 3 jährige Verjährungsfrist ab Beratungstag. Daher ist es höchste Zeit jetzt mit einem Fachanwalt oder einer der Selbsthilfegruppen Kontakt aufzunehmen. citiprivatbank-opfer@web.de wäre eine Möglichkeit. Nur ein vorher eingeleitetes Schlichtungsverfahren hätte wenigstens eine Verlängerung der Verjährungsfrist bewirkt.

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Beratungen haben vollständig, sachlich richtig und anleger- sowie anlagegerecht zu erfolgen.

Was dies bedeutet, kann man am besten in der Sammlung der Gerichtsurteile auf dem Lehman opfer Portal:

www.lehman-zertifikatenschaden.org unter aktuelle Urteile nachlesen.

Wesentliche Punkte die für eine Entscheidung zu einem Anlageprodukt die Grundlage bilden sind aufzuklären. Darunter:

Funktionsweisen der Anlage Risiken Laufzeiten und Eventualitäten, die nicht unbedingt den Wert aber z.B. den Zugriff beeinflussen, Kosten jeder Art Sicherungssysteme ob vorhanden und wenn wie Interessenskonflikte der Banken die sich aus dem Geschäftsverkehr und Interessen dritter ergeben

usw.

Warscheinlich will aber jemand hier detaillierte Antworten, der Geschädigter diese oder jener Wertpapiere ist.

Für Lehman Zertifikate bitte ich sich auf einen newsletter

citiprivatbank-opfer@web.de zu setzen...

Fragen beantworten aber nur Fachanwälte des Kapitalanlagerechtes ausgiebig und fundiert. Natürlich gegen die üblichen Honorarsätze.

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Die Beweislast liegt weiterhin beim Anleger. Nur wenn begründete Indizien für eine Falschberatung vorliegen und von dem Anleger nicht erwartet werden kann hierfür Beweise zu erbringen, weil diese z.B. in den Archiven der Bank schlummern, kann der Richter auch Banken in die Pflicht nehmen.

Es gilt sich mit einem eigenen Erfassungsbogen zu wehren, dass heißt die eigenen Anlegerabsichten und >Erfahrungen zu dokumentieren. Vorsicht ist in jedem Falle geboten und daher sollte ein Zeuge, ein eigenes Protokoll und eine detaillierte schriftliche Aufzählung der Zusagen des Bankberaters zu jeder Beratung gehören.

Die Banken beabsichtigen alle Schutz-Verordnungen zu umgehen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Zusagen vollständig und korrekt gemacht werden oder dem tatsächlichen Bedürfnis des Anlegers entsprechen. Und Risiken sind extrem zu streuen.

Der Anleger sollte darauf hinweisen, dass er keinerlei Anlagen zu einem Provisionssatz von über 2 % wünscht und dass die Provisions-Bestandteile detailliert und vollständig aufgelistet sind und die Unterlagen die den Provisionen zu Grunde liegen vollständig dem Angebot beigefügt wurden.

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Rechtschutzverträge vor 2002 enthielten i.d.R. die Deckung für Falschberatungen. Versicherungen haben danach regelmäßig versucht, diese aus der >Deckung zu nehmen. Sollten Sie einen ältenre Vertrag haben, dann empfiehlt sich eine schriftliche Nachfrage bei dem Versicherer. Allerdings Vorsicht bei der Antwort! Nicht jede Verschlechterung Ihres Rechtschutzvertrages ist auf korrektem Wege zustande gekommen. Ihr Kapitalrechtsanwalt sollte - aus eigenem Interesse - dies überprüfen. Vor jeder Klage brauchen Sie die Deckungszusage! schriftlich....

neuere Verträge schließen die Haftung für Kapitalmarktgeschäfte jeglicher Art meistens aus.

Sollten Sie Opfer eines Lehman Zertifikate Kaufes sein, dann melden Sie sich bitte mit detaillierten Angeben unter citiprivatbank-opfer@web.de hier sammeln sich Opfer aller Banken...

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Im aktuellen FINANZTEST 08/2009 finden Sie ab Seite 39-41 ebenfalls die grundsätzlichen Hinweise. Viel Glück.

Sollten Sie auch Lehman-Geschädigter sein, dann gilt alles unter dem PS. Ansonsten empfehle ich unter www.lehman-zertifikateschaden.org sich über die Grundlagen einer Falschberatung zu informieren.

Marek Brükner

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Wir sind mit FORIS und weiteren PF im Gespräch. Es ist immer dann zu empfehlen, wenn der Quotenbetrag bei gewonnenem Prozess gut verhandelt wurde. Also unter 30 %.

P.S. Der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main liegt eine Strafanzeige wegen Bestechlichkeit gegen die Verantwortlichen von Lehman Brothers, Frankfurter Sparkasse, Citibank und Dresdner Bank vor. Hintergrund der Anzeige sind die nach der Pleite von Lehman Brothers zu Tage getretenen Vorgänge rund um die Vermittlung von Zertifikaten des Emittenten Lehman Brothers durch die von der Strafanzeige betroffenen Banken. Bei der Aufbereitung dieses Massenschadens zeigt sich ferner, dass die Anleger ganz überwiegend nicht auf das den Zertifikaten anhaftende Totalverlustrisiko, das sich durch die oben aufgezeigte Insolvenz zu manifestiert haben scheint, aufgeklärt wurden. Die Zertifikate wurden nach ganz übereinstimmender Schilderung von den eingeschalteten Banken als risikolose Anlage empfohlen. Zahlreiche Anleger wechselten aufgrund der Empfehlung aus einlagegesicherten Anlagen in die in Rede stehenden Zertifikate. Die betroffenen Kunden schildern überwiegend, dass die Zertifikate von den Banken teilweise mit großer Penetranz und meist alternativlos empfohlen wurden. Viele Bankkunden fühlen sich erheblich getäuscht, so dass auch der Anfangsverdacht des Betruges (§ 263 StGB) gegeben ist. Wenn Sie sich unter der Email: citiprivatbank-opfer@web.de in den Newsletter eintragen, bleiben Sie über die Aktivitäten der Arbeitsgruppe Beweisrecherche für Lehmangeschädigte der Finanzkrise 2008 informiert.

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