Bei einem Umzug solltest Du Dich in den für Deinem neuen Wohnort zuständigen Mieterverein umschreiben lassen. Das müsste eigentlich funktionieren, solange beide Mietervereine zum deutschen Mieterbund gehören. Die Mitgliedsbeiträge, die Du schon an den alten Verein gezahlt hast, werden Dir dann in der Regel auch vom neuen angerechnet.

...zur Antwort

Eine seriöse Antwort auf Deine Frage zu geben ist schwierig, weil Erfolg und Misserfolg von einigen Faktoren abhängig sind, die man aus der Entfernung und ohne zusätzliche Informationen nicht einschätzen kann. Die Lage ist natürlich - wie eigentlich immer bei Immobilien - das A und O, weil davon auch entscheidend die Auslastung abhängt. Aber natürlich kann so eine Ferienwohnung grundsätzlich ein rentables ANlageobjekt sein.

...zur Antwort

Ich habe erst gestern einen Artikel über eine Geldanlage in Wald gelesen. Darin stand, dass die großen UNternehmerfamilien wie die Piechs oder auch die Unis in Harvard und Oxford in Wald investieren. Das Problem sei nur, dass man einen langem Atem braucht, weil Holz nun einmal langsam wächst. Und außerdem braucht man schon eine recht große Fläche, damit es ich lohnt. Das wird teuer. Und zusätzlich ist Wald in Deutschland rar, es gibt kaum welchen zu verkaufen. Vielleicht mal in Rumänien umschauen.

...zur Antwort

Wenn du in Deutschland zum Opfer von Taschendieben wirst, dann zahlt den Schaden auch keien VErsicherung. Im Ausland iste es genauso. Die Hausrat zahlt lediglich, wenn dir etwas aus dem Hotelzimmer entwendet wird.

...zur Antwort

Dazu ist der Vermieter nicht vepflichtet, weil du die Wohnung in dem Zustand angemietet hast (also mit dem jetzigen Schloss). Das heißt aber selbstverständlich nicht, dass er dir nicht auf Kulanzbasis entgegenkommen könnte und zumindest einen Teil der Kosten übernehmen könnte. Bevor du dich allerdings an den Einbau des neuen Schlosses machst, würde ich dringend dazu raten, den Vermieter zu informieren. Denn falls er den Einbau nicht genehmigt, musst du nachher noch nach deinem Auszug alles wieder in den alten Zustand bringen.

...zur Antwort

Da zählt ganz sicher das Datum auf dem Poststempel. Wenn innerhalb der Widerrufsfrist ist, dann bist du auf der sicheren Seite. Ich würde auch immer empfehlen, den Brief als Einschreiben zu verschicken, um etwas in der Hand zu haben, wenn das Schreiben irgendwie verloren geht und nicht zugestellt wird.

...zur Antwort

So wie du es schliderst, denke ich auch, dass er nur Angebote bekommen wird, die Einschränkunegn bezüglich seiner Augen enthalten.Die Versicherungsgesellschaften sind schließlich nicht verpflichtet, ihren Kunden einen allumfassenden Schutz zu gewährleisten und schließen deshalb vorhersehbare Risiken aus ihren Leistungen aus. Das ist zwar sehr ärgerlich, aber wohl kaum zu ändern.

...zur Antwort

Fest steht auf jeden Fall, dass die Versicherung von dem Vertrag zurücktreten kann und keinen Cent zahlen muss. Was die Schuldfrage betrifft, denke ich, dass der Kunde am Ende der große Verlierer sein wird. Denn seine Unterschrift macht den Vertrag ja erst wasserdicht. Und wenn er etwas unterschreibt, was so nicht korrekt ist, dann trägt er meiner Meinung nach aucgh die Verantwortung dafür.

...zur Antwort

Nein, so einfach geht es natürlich nicht. Normalerweise gibt es Wartefristen von mindestens drei Monaten. Aber wenn der Konflikt schon länger schwehlt und das Grundproblem schon vor Vertragsabschluss bestand, dann muss die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen. Und im Fall deiner Bekannten sieht es ja ganz danach aus. Ich denke also nicht, dass sie, zumindest in dem konkreten Streit, etwas von der Rechtsschutz hätte.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.