Wie kann man Fahrt zum Seminarort steuerlich absetzen?

1 Antwort

Der regelmäßige Arbeitsort ist wohl die Schule, an der das Referendariat stattfindet. Der Seminarort wäre daher aus meiner Sicht als Dienstreise abzurechnen, d.h. mit gefahrenen km zu 0,30 EUR. Zahlt der Dienstherr nicht, kann man diesen Betrag jeweils als Werbungskosten absetzen.