Allso im grunde stimmt das,das du sie bei dir wohnen lassen mußt.

Aber du solltest dir ja laut jobcenter eine kleinere wohnung nehmen.dieses schreiben und den neuen mietvertrag beim jobcenter vorlegen.

abgesehn davon wird sie kein jobcenter  mittelos dastehn lassen.sie wird schon geld bekommen wenn sie hingeht.

da sie erst 17 ist würde ich mal zum jugendamt gehn und anfragen wie es mit betreuten wohnen aussieht da sie ja noch nicht volljährig ist und somit auch keinen mietvertrag unterschreiben darf.

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Mir stellt sich gerade die frage,wie du darauf kommst nur die hälfte der miete zu zahlen sei ok.

egal ob du da 2 monate oder 2 jahre wohnst du muß die miete zahlen die im mietvertrag steht.

solltest du nicht zahlen droht nicht nur die kündigung sondern dann hast du uch ganz schnell eine räumungsklage vom vermieter am hals.

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P-Konto nicht aktiv?

Hallo Liebe Finanzfrage Community Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen! Ich war am 21. April (Donnerstag) bei meiner Sparkasse und habe Antrag auf P-konto gestellt alles easy war innerhalb von 10 Minuten wieder draußen. Der Mitarbeiter meinte das es bis zu 4 Tagen dauern kann, und wenn im online Banking bereich wieder der verfügbare Betrag der selbe ist wie mein Kontostand kann ich wieder abheben! Nein ich habe noch garnichts diesen Monat abgehoben, also auch nicht die 1000€ Grenze überschritten. Am Freitag habe ich mich dann im Online Banking eingeloggt und der verfügbare Betrag war wieder zu sehen. War dann Sonntag versuchen Geld abzuheben: "Derzeit keine Verfügungen von Ihrem Konto möglich". Super dacht ich mir und bin dann direkt am Montag nochmal hin, selbe Fehlermeldung. Heute direkt nochmal die selbe Fehlermeldung... Ich habe jetzt keinen Cent mehr und mein Problem ist das ich am Samstag meinen Personalausweis auf einer Party verloren und jetzt keinen Cent mehr habe für einen vorläufigen. Reisepass besitzte ich auch nicht, sodass ich keine chancen am Schalter habe. Die geben mir echt keine auskunft! Selbst mit meiner EC-Karte und Krankenkassenkarte mit Lichtbild gibt es keine Auskunft. Ich kann mir auch momentan nichts leihen meine Eltern sind auf Geschäftsreise und bei meinen Kollegen sieht es auch schlecht aus. Was kann ich jetzt machen?? Bin quasi jetzt mittellos oder wie man das auch nennen mag. Oder kann es sein das die Sparkasse noch mit dem Geld arbeiten tut? Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. LG.

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sehr ungewöhnlich das du mit deiner ec karte am schalter keine auskunft bekommst.mein tip zieh mal kontoauszüge da steht unten drauf welcher betrag verfügbar ist bei deinem p-konto.bei bekannten hat das ca 1 woche gedauert bis sie an ihr geld konnten.

aber 4 tage sind arbeitstage wenn du am 21.da warst allso am donnerstag sollte das geld heute zur verfügung stehn.

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Nein aber du wirst die zu unrecht gezahlte miete zurückzahlen müßen.

Am besten du gehst sofort zu deinem Sachbearbeiter und schilderst ihm die lage das ist besser als wenn er es von alleine merkt den dann könntest du pech haben das er dir erschleichung von sozialgeldern vorhält und das ist strafbar.

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Bis jetzt mußstest du doch auch nicht für deine ma aufkommen oder?

Da du das Auto auf deinen namen kaufst gehört es dir und nicht deiner Mama.

Sie muß lediglich im antrag die summe angeben was die versicherrung kostet das hat aber mit dem kauf des autos nichts zutun weil das gehört ihr ja nicht.

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In den Anträgen steht immer eine Frage die lautet:Wovon haben sie ihren lebensunterhalt in der den letzten Jahren bestritten.Da trägt sie eben genau diese schenkung ein und legt die erklährung ihres vaters bei.da sie ja alle fixkosten wie miete ,strom etc weiter gezahlt hat kann auch das Amt sich ausrechnen das, das geld irgendwann weg.

Aus diesem Grund kann sie natürlich einen Antrag stellen.Eventuell wird man den Vater falls er noch lebt anschreiben und fragen ob er weiterhin seine Tochter unterstützen kann.

Wenn nicht bekommt sie wieder geld vom amt.

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soweit ich weiß nehmen die den durchschnitt da du ja stundenlohn hast und kein festgehalt.ruf doch im zweifelsfall einfach mal bei der krankenkasse an die können dir bestimmt weiterhelfen.

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zahlen müßen immer die nächsten verwanten in deinem fall allso du oder die kinder deines verstorben bruders.da diese erwachsen sind und ich gehe davon aus auch am arbeiten sind kannst du die kosten auf sie übertragen.am besten beraten kann dich da aber das nachlassgericht wo du auch das erbe ausgeschlagen hast

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wohngeld richtet sich nach einkommen ,größe der wohnung,personenanzahl und laufende miete.du kannst allso erst dannn beantragen wenn du den miet und arbeitvertrag vorlegen kannst und das du in hh gemeldet bist.im zweifelsfall ruf doch mal in hh im wohngeldamt an die können dir da bestimmt weiterhelfen

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Leider nein wir haben auch lange geld von der arge bekommen und hatten 4 kinder als wir umgezogen sind.die arge zahlt nur dinge die lebensnotwendig sind und bodenbelag gehört leider nicht dazu den werdet ihr selber zahlen müßen oder ihr fragt euren vermieter

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Sollange ihr nicht geschieden seid kann das kind familienversichert bleiben.danach ist es soweit ich weiß egal wer von euch beiden das kind weiter krankenversichert

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