Nein, so etwas kann man nicht steuerlich absetzen. Aussergewöhnliche Belastungen sind das auch nicht, da sehr viele Eltern ihre Kinder während des Studiums unterstützen. Ausserdem bist du bis zum 25. Lebensjahr zur Unterstützung verpflichtet!

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Mache nichts

Ich gucke mir das nicht mal richtig an. Das wandert immer gleich in den Mülleimer.

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Mein Excel programm hat sogar eine Vorlage für so etwas! Ich benutze auch Excel und finde es gut, dass man sich so eine persönlich gestaltete Übersicht machen kann, die einfach zu seinen Zielen passt.

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Neben all den guten Antworten oben, würde ich vielleicht auch mal die "soziale Seite" in betracht ziehen: Vielleicht solltest du (noch) einmal mit den Enkeln reden und etwas besprechen. Vielleicht könnt ihr euch auch gemeinsam auf einen Zweck einigen und das in das Konto eintragen. Ich finde solche Lösungen immer besser, bzw erstrebenswerter als etwas hinter dem Rücken der anderen zu machen.

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In einem Artikel den ich gelesen haben wurde es kurz und knapp so beschrieben: Mehr Geld, aber höhere Beiträge, sowie die Möglichkeit zum unbezahlten Pflegeurlaub. Um etwas genauer zu werden: Ab 2010 werden die Beiträge voll absetzbar sein; des Weiteren werden neben den eigenen Aufwendungen des Steuerpflichtigen für eine gesetzliche Pflegeversicherung, auch entsprechende Beiträge für den Partner sowie Kinder abzugsfähig.

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Gut dass Ihr beiden das so sieht. Viele Häuslebauer sind geschockt von den Folgekosten, weil sie nicht damit rechnen.

Kosten mit denen ihr rechnen müßt sind: Notargebühren. Grunderwerbsteuer, event. Makler gebühren, Vermessungsgebühren. Dann kann es noch sein, dass Kosten für Leitungs-, Grenzbebauungs-, Wege- und Grenzüberbauungsrechte entstehen. Ob solche Kosten entstehen kann man im Grundbuch einsehen.

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Direkt wehren kannst du dich da leider nicht. Du kannst zwar zur Verbraucherbehörde gehen, aber das wird dir nichts bringen. Das einzige was du wirklich machen kannst ist den Anbieter wechseln..

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