Als allererstes würde ich den Verkäufer erstmal darauf hinweisen, dass du noch keine Rechnung erhalten hast. Dann kannst du mal weiter sehen.
Naje, eine Zahlungserinnerung muss keiner besonderen Form unterliegen, kann theoretisch auch mit Steift und Papier geschrieben werden und sollte eben alla notwendigen Angaben enthalten.
Hier mal eine Vorlage für ein freundliches Schreiben:
http://www.zahlungserinnerung-vorlage.de/
Setze darin am besten auch gleich eine erneute Zahlungsfrist, falls der Kunde noch nicht durch die Rechnung in Verzug gesetzt wurde.
Sobald du anfängst deinen ersten Cent selbständig zu verdienen, musst du bereits ein Gewerbe angemeldet haben.
Zur zuständigen Gemeinde gehen, Gewerbe beantragen, ca. 10-30 Euro einmalig bezahlen und nach ca. 2 Wochen kommt der Gewerbefragenbogen denn du noch ausfüllen und dem Finanzamt dann zusenden musst -> Fertig
Den Chef ausdrücklich ermahnen. Sollteer dann immer noch nicht zahlen, sofort vors Arbeitsgericht gehen.
Ja, schon aber bitte nicht diesen Weg. Aus meiner Sicht reine Abzocke.
Da kannst du dein Geld auch gleich im Casino verspielen.
Bei Mietverträgen würde ich immer auf absolut rechtssichere Vorlagen setzen.
Schau mal bei Formblitz nach. Die kosten halt ein paar Mark.
30 Sekunden Suche bei Google ergab Folgendes:
http://www.eigenbeleg-vorlage.de
In der Eigenbeleg Vorlage sind alle für das Finanzamt notwendigen Pflichtangaben enthalten. Lässt sich auch leicht ausfüllen.
Diesselbe nutze ich auch immer, wenn ich mal wieder ne Quittung verloren habe ;-)
Frage da am besten deinen Steuerberater um Rat. Das gilt es individuell abzuklären.
Ja, aber nur wenn die Ware auch wirklich zurückgesendet wird und nicht nur an der nächsten Paketstelle zur Selbstabholung abgegeben wurde. Auf Zettel im Briefkasten achten und Mails checken.
In den meisten Zahlungserinnerung ist folgender Vermerk untergebracht:
Betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos, falls die den Betrag zwischenzeitlich bereits überwiesen haben.
Ich würde aber telefonisch nochmal nachfragen, um sicher zu gehen, dass der Zahlungseingang aucg verbucht ist und du nicht auch noch eine Mahnung bekommst.
Die Mahngebühren sind nur zulässig, wenn du als Privatkunde durch eine Rechnung mit enthaltenem Hinweis zur Zahlungsfrist in Verzug gesetzt wurdest.
Bist du ein Geschäftskunde wirst du automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt in Verzug gesetzt, sofern du nicht fristgerecht bezahlt hast.
Ist wahrscheinlich ein klassichscher Betrugsversuch, Schau mal bei Google ob du der Inkassofirma bereist einträge findest.