Puuh, das sind Fragen, die Du definitiv mit einem Steuerberater klären solltest. Das in einem Forum zu hinterfragen ist schon schwierig. Die Frage ist: Was möchtest Du in Bezug auf die Haftung? Gibt es ggf. Handelspartner, die ausschließlich mit einer OHG Geschäfte machen?

Dabei musst Du wissen:

Bei der OHG haften alle Gesellschafter persönlich unbeschränkt für Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft.

Bei der UG ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Wenn 25.000 € Eigenkapital aufgebaut wurde (Du musst einen Teil des jährlichen Gewinns zurücklegen) wandelt sich die UG in eine GmbH um.

Also am besten überlegen, was für Dein Geschäft sinnvoll ist und mit einem Steuerberater sprechen.

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Das könnte Hilfreich sein, aber die Finanzämter akzeptieren im Normalfall auch eine Aufteilung nach Quadratmetern.

Beispiel:

Wohnung 1 selbstgenutzt 60qm

Wohnung 2 vermietet 40qm

Gesamtzinsaufwand 3.000 € für beide Wohnungen, davon 40% absetzbar

Am besten mal mit dem Steuerberater Rücksprache halten.:-)

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Meistens buchen die Kfz-Versicherer immer erst nach Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist ab. Nach der Anmeldung muss ja erstmal der Antrag zum Versicherer und dann dauert die Ausstellung der Police ebenfalls noch ein paar Tage und ab diesem Zeitpunkt laufen erst die 14 Tage. Also ich würde mit dem 27.-29.04.2020 rechnen.

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Nein das kannst du leider nicht. Bei vielen Kfz-Versicherern wurden nach und nach neue SFR-Regelungen eingeführt. Die gelten aber nur in den neuen Tarifen.

Man sollte sich nicht davon beirren lassen, wenn Du im Alt-Vertrag 30% Beitragssatz hast und nun 20% da stehen. Die Frage ist ja immer, wie hoch ist der 100%-Beitrag? Und das haben die Versicherer in 95% der Fälle so geregelt, dass ein ähnlicher Jahresbeitrag herauskommt. Teilweise war es für Dich vermutlich sogar noch günstiger den alten Tarif zu behalten. Denn wenn Du damals beispielsweise die SF25 und 30% Beitragssatz hattest, könntest Du (abhängig vom Tarif und Anbieter) von einem s. g. Rabattretter profitieren. Diese Rabattretter bedeuten, dass Du nach einem Schadenfall zwar eine Rückstufung (z. B. in die SF22) bekommen hättest, aber es sich finanziell nicht ausgewirkt hätte, da die SF22 immer noch mit 30% Beitragssatz bewertet wurde.

Wenn Du Dich nicht aktiv kümmerst und deinen Versicherer explizit nach einem neuen Tarif fragst, passiert auch in der Regel nicht viel. Entweder Du suchst jedes Jahr selbst nach einem Versicherer oder Du suchst Dir einen Berater/Vermittler/Makler, der das für dich seriös übernimmt.

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Ja. Denn bei den Versicherungen gibt es ein s. g. Bereicherungsverbot. Es sei denn Du kannst der Versicherung glaubhaft versichern (kleines Wortspiel ;-)), dass Du z. B. Regiekosten hattest und diese wegen dem Schaden geltend machen möchtest. Regiekosten können sein, dass Du viel Telefonieren musstest oder dass Du mehrmals zwischen deiner Wohnung und Arbeitsstätte hin und hergefahren bist, um die Handwerker ins Haus/Wohnung zu lassen, etc.

Natürlich könntest Du der Versicherung verschweigen, dass die Rechnung am Ende geringer ausgefallen ist, aber wir sind ja alles ehrliche Leute und der Versicherungsgedanke ist ja, ein Risiko auf viele Schultern zu verteilen. Deinen Mit-Kunden wäre es also nur fair gegenüber, die Original-Rechnung einzureichen und das Geld zu erstatten.

Ich wundere mich über die Vorgehensweise der Versicherung, die den Schaden bereits mit einem Kostenvoranschlag abrechnet. Der Mitarbeiter bekommt von der Internen Revision auf jeden Fall einen drüber.

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Ich würde es mal bei der Lloyd´s versuchen. Die haben überall auf der Welt eine Zweigstelle mit Sicherheit auch auf Jersey. https://www.lloydsbank.com/current-accounts/all-accounts/classic-account.asp

Vor allem bekommen die einen erhöhten Speichelfluss, wenn Du denen mitteilst, dass Du eine größere Summe überweisen möchtest. ;-)

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zu 1.

Bei einem Kleingewerbe ohne Eintrag im Handelsregister muss aus der Unternehmensbezeichnung deutlich hervorgehen, dass Sie und Ihr Unternehmen praktisch identisch sind. Deshalb muss der Unternehmensname Ihren kompletten persönlichen Namen enthalten, einschliesslich Vor- und Nachname.

Sie haben die Möglichkeit, diesen Firmennamen zu ergänzen. Dabei können Sie sich für eine Branchenbezeichnung entscheiden, also beispielsweise für „Peter Müller Veranstaltungstechnik“. Auch ein Fantasiename kommt infrage.

In jedem Fall gilt: Ihr persönlicher Name muss enthalten sein.



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Falls Du bei der BG Verkehr bist (was höchstwahrscheinlich bei Kurierfahrten der Fall sein wird) bis Du mit einem Mindestbeitrag von 62 € im Jahr dabei:

https://www.bg-verkehr.de/mitgliedschaft-beitrag/beitrag/beitragsberechnung

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Ich kann für die Anlage vom Kindergeld meinen Blog-Artikel empfehlen:

https://maenner.rocks/2020/02/12/kindergeld-anlegen-aber-wie/

Ich persönlich habe auch für unsere Kinder einen Robo-Advisor-Sparplan bei Quirion angelegt. Es war relativ aufwendig, da beide Elternteile sich per Ident-Verfahren legimitieren mussten und die Geburtsurkunde ebenfalls an Quirion für die Einrichtung gesendet werden musste, aber wenn der Sparplan erstmal eingerichtet ist, läufts. :-)

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