Gar nicht?
Umtausch ist selbst mit Kassenzettel Kulanz. Ohne macht es aber gar keiner, weil woher will derjenige wissen, dass du das bei ihm gekauft hast?
Gar nicht?
Umtausch ist selbst mit Kassenzettel Kulanz. Ohne macht es aber gar keiner, weil woher will derjenige wissen, dass du das bei ihm gekauft hast?
In den meisten Verträgen ist das geregelt, dass ein AG um Erlaubnis gefragt werden muss / soll. Steht der Betrieb in keiner direkten Konkurrenz und sprechen keine anderen Gründe dagegen, kann er die Nebenbeschäftigung nicht untersagen.
Gerade in Familienunternehmen ist ein Verbot sehr schwer zu erwirken.
Wenn beide Jobs zusammen mehr als 450 Euro ergeben, bist du sozialversichtungspflichtig. Musst also KV und RV bezahlen. Ob du einen oder 100 Jobs hast, spielt dabei erst einmal keine Rolle.
Maßgeblich ist die Grenze von 450 Euro.
Eine Inventur wird durchgeführt um den tatsächlichen Bestand einer Ware zu kennen. Denn durch Diebstahl, Verlust oder Beschädigung geht Ware verloren und dies wirkt sich nicht nur auf das Stammkapital eines Unternehmens aus, sondern auch auf die Steuern.
Es gibt eine fortlaufende Inventur, aber auch eine Inventur zum Stichtag (Jahresabschluss)
Hast du ALG1 odr ALG2 beantragt?
Bei ALG2 spielt der Abzug keine Rolle, denn das Amt kann dich ZWINGEN Rente zu beantragen, da es ansonsten einfach keine Leistung zahlt. Wenn du also auf ALG2 angewiesen bist, schau zumindest zu, dass du irgendwo einen Teilzeitjob findest.
In jedem Riestervertrag ist genau geregelt, wie lange die Riesterrente mindestens und maximal gezahlt wird.
Maximal kannst du 30 % sofort auszahlen lassen. Mehr lediglich für den Erwerb einer Immobilie.
Wende dich einfach an die Ergo. Mehr kann man hier nicht sagen, denn das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann sich schon mal eine ganze Weile hinziehen...
Der 21.10. ist ja nun noch nicht so lange vorbei, also wirste da auch niemanden 'scheu' machen können.
Also wenn dein ZA nicht nach Kassentarif abrechnet, sondern privat mit dir, dann kann er prinzipiell erst einmal vereinbaren, was er will (mit dir).
Allerdings muss er - auf Nachfrage - schon detailliert erklären können, wie sich eine Rechnung zusammen setzt.
Also solange ihr nicht heiratet, habt ihr KEINE finanziellen Nachteile. Ihr Einkommen wird NICHT auf deine Schulden angerechnet, da sie für dich nicht haftet. Da bist du vollkommen auf der sicheren Seite.
Dir werden weiterhin deine 900 Euro angerechnet.
Abklären solltest du allerdings mit deinem Insolvenzverwalter den Wohnwagen, denn der gilt als verwertbarer Gegenstand (wenn du nicht mehr darin lebst) und er wird diesen verkaufen wollen. Der Tochter überschreiben kannst du nur dann, wenn der Insolvenzverwalter nichts dagegen hat.
Hat der Verstorbene / der potenziell Verstorbene eine Todesfallversicherung?
Wenn ja: Die Versicherung übernimmt die Leistung Wenn nein: Du übernimmst die Leistung im Rahmen der Bürgschaft.
Ein Ausschluss der Bürgschaft ist nicht möglich, da man entweder alles (inklusive Verpflichtungen) oder gar nix (Erbe ausgeschlagen) erbt.